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4. Mose - Kapitel 32

Die Stämme jenseits des Jordans

1 Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh. 2 Da kamen die Kinder Gad und die Kinder Ruben und redeten mit Mose und Eleasar, dem Priester, und mit den Hauptleuten der Gemeinde und sprachen: 3 Atarot, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, 4 Nebo und Beon, das Land, welches der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist geeignet für das Vieh; nun haben wir, deine Knechte, viel Vieh. 5 Und sie sprachen: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen und führe uns nicht über den Jordan. 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum macht ihr doch das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben will? 8 Also taten auch eure Väter, als ich sie von Kadesch-Barnea aussandte, das Land zu beschauen; (4. Mose 13.1) 9 als sie bis zum Tal Eskol hinaufgekommen waren und das Land sahen, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land ziehen wollten, das ihnen der HERR gegeben hatte. 10 Und der Zorn des HERRN entbrannte zu derselben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, weil sie mir nicht gänzlich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN gänzlich nachgefolgt. 13 Also entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er ließ sie in der Wüste hin und herziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht, das vor dem HERRN übel gehandelt hatte, aufgerieben war. 14 Und siehe, ihr seid an eurer Väter Statt aufgekommen, eine Brut von Sündern, den Zorn und Grimm des HERRN wider Israel noch größer zu machen. 15 Denn wenn ihr euch von seiner Nachfolge abwendet, so wird er auch sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben! 16 Da traten sie zu ihm und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder. 17 Wir aber wollen uns rüsten und eilends voranziehen vor den Kindern Israel, bis wir sie an ihren Ort bringen; unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner des Landes willen. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel das Land eingenommen haben, ein jeder sein Erbteil. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseits des Jordan und weiterhin, sondern unser Erbe soll uns diesseits des Jordan, gegen Morgen zufallen. 20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch vor dem HERRN zum Streit rüstet, (Josua 1.13-15) 21 so zieht, wer unter euch gerüstet ist, über den Jordan vor dem HERRN, bis er seine Feinde vor seinem Angesicht austreibe. 22 Wenn dann das Land vor dem HERRN unterworfen ist, dann erst sollt ihr umkehren; so werdet ihr vor dem HERRN und vor Israel unschuldig sein, und dieses Land soll euer Besitztum werden vor dem HERRN. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr euch an dem HERRN versündigt und werdet erfahren, was für eine Strafe euch treffen wird! 24 So baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte wollen tun, wie mein Herr geboten hat. 26 Unsre Kinder, unsre Weiber, unsre Habe und all unser Vieh sollen hier in den Städten Gileads bleiben; 27 wir aber, deine Knechte, alle die zum Heereszug gerüstet sind, wollen in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle, die zum Streit gerüstet sind vor dem HERRN, und das Land vor euch eingenommen ist, so gebt ihnen das Land Gilead zu eigen. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan erben. 31 Da antworteten die Kinder Gad und die Kinder Ruben und sprachen: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet hat, also wollen wir tun! 32 Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon, 35 Atarot und Aroer, und Atarot-Sophan, Jaeser und Jogbeha, 36 auch Beth-Nimra, und Beth-Haran, befestigte Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben aber bauten Hesbon, 38 Eleale und Kirjataim; desgleichen Nebo und Baal-Meon, deren Namen verändert wurden, und Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, andere Namen. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und gewannen es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten. 40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohne Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Jairs-Dörfer. (5. Mose 3.14) 42 Nobach ging auch hin und gewann Kenat samt ihren Dörfern und hieß sie nach seinem Namen Nobach.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)