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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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1. Mose - Kapitel 23

Sara stirbt. Abraham erwirbt ein Erbbegräbnis

1 Sara ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt 2 und starb in Kirjat-Arba, das Hebron heißt, im Lande Kanaan. Da kam Abraham, daß er sie beklagte und beweinte. 3 Darnach stand er auf von seiner Leiche und redete mit den Kindern Heth und sprach:
4 Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt. (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten Abraham die Kinder Heth und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, lieber Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deinen Toten in unsern vornehmsten Gräbern; kein Mensch soll dir unter uns wehren, daß du in seinem Grabe begrabest deinen Toten. 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volk des Landes, vor den Kindern Heth.
8 Und er redete mit ihnen und sprach: Gefällt es euch, daß ich meinen Toten, der vor mir liegt, begrabe, so hört mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir gebe seine zwiefache Höhle, die er hat am Ende seines Ackers; er gebe sie mir um Geld, soviel sie wert ist, unter euch zum Erbbegräbnis. 10 Ephron aber saß unter den Kindern Heth. Da antwortete Ephron, der Hethiter, Abraham, daß zuhörten die Kinder Heth, vor allen, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu! Ich schenke dir den Acker und die Höhle darin dazu und übergebe dir's vor den Augen der Kinder meines Volkes, zu begraben deinen Toten. 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volk des Landes
13 und redete mit Ephron, daß zuhörte das Volk des Landes, und sprach: Willst du mir ihn lassen, so bitte ich, nimm von mir das Geld für den Acker, das ich dir gebe, so will ich meinen Toten daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre doch mich! Das Feld ist vierhundert Lot Silber wert; was ist das aber zwischen mir und dir? Begrabe nur deinen Toten! 16 Abraham gehorchte Ephron und wog ihm das Geld dar, das er gesagt hatte, daß zuhörten die Kinder Heth, vierhundert Lot Silber, das im Kauf gang und gäbe war. 17 Also ward Ephrons Acker, darin die zwiefache Höhle ist, Mamre gegenüber, Abraham zum eigenen Gut bestätigt mit der Höhle darin und mit allen Bäumen auf dem Acker umher,
18 daß die Kinder Heth zusahen und alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen. 19 Darnach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Ackers, die zwiefach ist, Mamre gegenüber, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward bestätigt der Acker und die Höhle darin Abraham zum Erbbegräbnis von den Kindern Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)