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4. Mose - Kapitel 3

Die Zählung der Leviten. Ihre Aufgaben im Dienst für den HERRN

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Moses, an dem Tag, als der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: Der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, denen man die Hände füllte zum Priesterdienst. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten, in der Wüste Sinai, und sie hatten keine Söhne. Eleasar aber und Itamar taten Priesterdienst vor den Augen ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen, (2. Mose 32.29) 7 was für ihn und für die ganze Gemeinde zu besorgen ist, vor der Stiftshütte, und so den Dienst an der Wohnung versehen, 8 daß sie alle Geräte der Stiftshütte hüten und der Hut der Kinder Israel warten, den Dienst an der Wohnung versehen. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel. 10 Aber Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, ihres Priestertums zu warten. Wenn sich ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn alle Erstgeburt ist mein; an dem Tag, da ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, von den Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, mir, dem HERRN. 14 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Kinder Levis nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber! 16 Also musterte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies sind die Kinder Levis mit ihren Namen: Gerson, Kahat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern sind Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahats nach ihren Geschlechtern sind Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern sind Machli und Muschi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter. 22 Die Zahl ihrer Gemusterten männlichen Geschlechts, von einem Monat und darüber, betrug 7500. 23 Das Geschlecht der Gersoniter soll sich hinter der Wohnung gegen Abend lagern. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter sei Eliasaph, der Sohn Laels. 25 Was aber die Kinder Gerson an der Stiftshütte zu besorgen haben, das ist die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte, 26 und die Vorhänge am Vorhof, und den Vorhang in der Tür des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar her ist, dazu die Zeltstricke und alles, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Von Kahat stammt das Geschlecht der Amramiter, der Jizhariter, der Hebroniter und Ussieliter. Das sind die Geschlechter der Kahaliter. 28 Was männlich war, einen Monat alt und darüber, belief sich an der Zahl auf 8600, die das Heiligtum besorgten. 29 Die Geschlechter der Kinder Kahats sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Und der Fürst des Stammhauses der Kahatiter sei Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und der Geräte des Heiligtums, mit welchen sie dienen, auch des Vorhangs, und was zu diesem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der oberste Fürst der Leviten soll sein Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, mit der Aufsicht über die, welche des Heiligtums warten. 33 Von Merari stammt das Geschlecht der Machliter und Muschiter. Das sind die Geschlechter der Merariter. 34 Die Zahl ihrer Gemusterten von allem, was männlich war, einen Monat alt und darüber, betrug 6200. 35 Und der Oberste des Stammhauses der Merariter sei Zuriel, der Sohn Abichails; und sie sollen sich lagern an der Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und das Hüteramt der Merariter soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und der Füße der Wohnung, und aller ihrer Geräte und ihres ganzen Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her, mit ihren Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung, vor der Stiftshütte, gegen Morgen, sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, die Besorgung des Heiligtums zu überwachen, zur Bewahrung der Kinder Israel. Wenn ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) 39 Alle gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron musterten nach ihren Geschlechtern, nach dem Wort des Herrn, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber, derer waren 22000.

Die Auslösung der Erstgeborenen in Israel

40 Und der HERR sprach zu Mose: Mustere alle männliche Erstgeburt der Kinder Israel, von einem Monat an und darüber und zähle ihre Namen! 41 Und du sollst die Leviten mir, dem HERRN, nehmen, an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, und der Leviten Vieh an Stelle aller Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, wie der HERR ihm geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel. 43 Da belief sich die Zahl der Namen aller männlichen Erstgeborenen von einem Monat an und darüber, auf 22273. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld für die 273 überzähligen Erstgeborenen der Kinder Israel über der Leviten Zahl, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Schekel erheben für jeden Kopf, und zwar sollst du es erheben nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel macht zwanzig Gera); 48 und du sollst dieses Geld als Lösegeld der Überzähligen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die die Zahl der durch die Leviten Gelösten überstieg; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel erhob er 1365 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld Aaron und seinen Söhnen, nach dem Wort des HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.