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4. Mose - Kapitel 3

Die Zählung der Leviten. Ihre Aufgaben im Dienst für den HERRN

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Moses, an dem Tag, als der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: Der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, der gesalbten Priester, denen man die Hände füllte zum Priesterdienst. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten, in der Wüste Sinai, und sie hatten keine Söhne. Eleasar aber und Itamar taten Priesterdienst vor den Augen ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Bring den Stamm Levi herzu, und stelle sie vor Aaron, den Priester, daß sie ihm dienen und besorgen, (2. Mose 32.29) 7 was für ihn und für die ganze Gemeinde zu besorgen ist, vor der Stiftshütte, und so den Dienst an der Wohnung versehen, 8 daß sie alle Geräte der Stiftshütte hüten und der Hut der Kinder Israel warten, den Dienst an der Wohnung versehen. (4. Mose 4.1) 9 Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel. 10 Aber Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, ihres Priestertums zu warten. Wenn sich ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn alle Erstgeburt ist mein; an dem Tag, da ich alle Erstgeburt in Ägypten schlug, heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, von den Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, mir, dem HERRN. 14 Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai und sprach: 15 Mustere die Kinder Levis nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber! 16 Also musterte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies sind die Kinder Levis mit ihren Namen: Gerson, Kahat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern sind Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahats nach ihren Geschlechtern sind Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern sind Machli und Muschi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter. 22 Die Zahl ihrer Gemusterten männlichen Geschlechts, von einem Monat und darüber, betrug 7500. 23 Das Geschlecht der Gersoniter soll sich hinter der Wohnung gegen Abend lagern. 24 Und der Fürst des Vaterhauses der Gersoniter sei Eliasaph, der Sohn Laels. 25 Was aber die Kinder Gerson an der Stiftshütte zu besorgen haben, das ist die Wohnung und das Zelt, seine Decke, und den Vorhang in der Tür der Stiftshütte, 26 und die Vorhänge am Vorhof, und den Vorhang in der Tür des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar her ist, dazu die Zeltstricke und alles, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Von Kahat stammt das Geschlecht der Amramiter, der Jizhariter, der Hebroniter und Ussieliter. Das sind die Geschlechter der Kahaliter. 28 Was männlich war, einen Monat alt und darüber, belief sich an der Zahl auf 8600, die das Heiligtum besorgten. 29 Die Geschlechter der Kinder Kahats sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Und der Fürst des Stammhauses der Kahatiter sei Elizaphan, der Sohn Ussiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und der Geräte des Heiligtums, mit welchen sie dienen, auch des Vorhangs, und was zu diesem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der oberste Fürst der Leviten soll sein Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, mit der Aufsicht über die, welche des Heiligtums warten. 33 Von Merari stammt das Geschlecht der Machliter und Muschiter. Das sind die Geschlechter der Merariter. 34 Die Zahl ihrer Gemusterten von allem, was männlich war, einen Monat alt und darüber, betrug 6200. 35 Und der Oberste des Stammhauses der Merariter sei Zuriel, der Sohn Abichails; und sie sollen sich lagern an der Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und das Hüteramt der Merariter soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und der Füße der Wohnung, und aller ihrer Geräte und ihres ganzen Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her, mit ihren Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung, vor der Stiftshütte, gegen Morgen, sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, die Besorgung des Heiligtums zu überwachen, zur Bewahrung der Kinder Israel. Wenn ein Fremder naht, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) 39 Alle gemusterten Leviten, welche Mose und Aaron musterten nach ihren Geschlechtern, nach dem Wort des Herrn, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber, derer waren 22000.

Die Auslösung der Erstgeborenen in Israel

40 Und der HERR sprach zu Mose: Mustere alle männliche Erstgeburt der Kinder Israel, von einem Monat an und darüber und zähle ihre Namen! 41 Und du sollst die Leviten mir, dem HERRN, nehmen, an Stelle aller Erstgeburt unter den Kindern Israel, und der Leviten Vieh an Stelle aller Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose musterte, wie der HERR ihm geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel. 43 Da belief sich die Zahl der Namen aller männlichen Erstgeborenen von einem Monat an und darüber, auf 22273. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld für die 273 überzähligen Erstgeborenen der Kinder Israel über der Leviten Zahl, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Schekel erheben für jeden Kopf, und zwar sollst du es erheben nach dem Schekel des Heiligtums (ein Schekel macht zwanzig Gera); 48 und du sollst dieses Geld als Lösegeld der Überzähligen Aaron und seinen Söhnen geben. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die die Zahl der durch die Leviten Gelösten überstieg; 50 von den Erstgeborenen der Kinder Israel erhob er 1365 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 51 Und Mose gab das Geld Aaron und seinen Söhnen, nach dem Wort des HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.