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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 31

Berufung der Kunsthandwerker für die Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (2. Mose 35.30) 2 Siehe, ich habe mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hur, vom Stamme Juda, 3 und habe ihn erfüllt mit dem Geist Gottes, mit Weisheit und Verstand und Erkenntnis und mit allerlei Geschicklichkeit, (1. Könige 7.14) 4 kunstreich zu arbeiten an Gold, Silber, Erz, 5 kunstreich Steine zu schneiden und einzusetzen, und kunstreich zu zimmern am Holz, zu machen allerlei Werk. 6 Und siehe, ich habe ihm zugegeben Oholiab, den Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan; und habe allerlei Weisen die Weisheit ins Herz gegeben, daß sie machen sollen alles, was ich dir geboten habe: 7 die Hütte des Stifts, die Lade des Zeugnisses, den Gnadenstuhl darauf und alle Geräte der Hütte, (2. Mose 35.11) 8 den Tisch und sein Gerät, den feinen Leuchter und all sein Gerät, den Räucheraltar, 9 den Brandopferaltar mit allem seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, 10 die Amtskleider und die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, priesterlich zu dienen, 11 das Salböl und das Räuchwerk von Spezerei zum Heiligtum. Alles, was ich dir geboten habe, werden sie machen.

Gebot der Sabbatfeier

12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Sage den Kindern Israel und sprich: Haltet meinen Sabbat; denn derselbe ist ein Zeichen zwischen mir und euch auf eure Nachkommen, daß ihr wisset, daß ich der HERR bin, der euch heiligt. (2. Mose 20.8) 14 Darum so haltet meinen Sabbat; denn er soll euch heilig sein. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben. Denn wer eine Arbeit da tut, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk. (4. Mose 15.32-35) 15 Sechs Tage soll man arbeiten; aber am siebenten Tag ist Sabbat, die heilige Ruhe des HERRN. Wer eine Arbeit tut am Sabbattag, der soll des Todes sterben. 16 Darum sollen die Kinder Israel den Sabbat halten, daß sie ihn auch bei ihren Nachkommen halten zum ewigen Bund.

Übergabe der zwei Gesetzestafeln an Mose

17 Er ist ein ewiges Zeichen zwischen mir und den Kindern Israel. Denn in sechs Tagen machte der HERR Himmel und Erde; aber am siebenten Tage ruhte er und erquickte sich. (1. Mose 2.2) 18 Und da der HERR ausgeredet hatte mit Mose auf dem Berge Sinai, gab er ihm zwei Tafeln des Zeugnisses; die waren beschrieben mit dem Finger Gottes. (2. Mose 32.15-16) (2. Mose 34.28) (5. Mose 4.13) (5. Mose 5.19) (5. Mose 9.10) (5. Mose 10.4)