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4. Mose - Kapitel 26

Neue Volkszählung in der Ebene von Moab

1 Und als die Plage ein Ende hatte, sprach der HERR zu Mose und Eleasar, dem Sohn Aarons, des Priesters, also: 2 Ermittle die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel von zwanzig Jahren an und darüber, nach ihren Vaterhäusern, all derer in Israel, die tauglich sind, ins Heer zu ziehen. (4. Mose 1.2) 3 Und Mose redete mit ihnen, samt Eleasar, dem Priester, in der Ebene Moab am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 4 Wer zwanzig Jahre alt ist und darüber, soll gezählt werden, wie der HERR Mose und den Kindern Israel, die aus Ägypten gezogen sind, geboten hat: 5 Ruben, der Erstgeborene Israels. Die Kinder Rubens waren: Hanoch, daher das Geschlecht der Hanochiter kommt; Pallu, daher das Geschlecht der Palluiter; (1. Mose 46.8) (1. Chronik 4.1) 6 Hezron, daher das Geschlecht der Hezroniter; Karmi, daher das Geschlecht der Karmiter. 7 Das sind die Geschlechter der Rubeniter. Und die Zahl ihrer Gemusterten war 43730. 8 Aber die Kinder Pallus waren: Eliab. 9 Und die Kinder Eliabs waren: Nemuel und Datan und Abiram. Das sind Datan und Abiram, die Berufenen der Gemeinde, die wider Mose und wider Aaron haderten in der Rotte Korahs, als sie wider den HERRN haderten (4. Mose 16.1) 10 und die Erde ihren Mund auftat und sie samt Korah verschlang, als die Rotte starb, als das Feuer zweihundertundfünfzig Männer verzehrte und sie zum Zeichen wurden. 11 Aber die Kinder Korahs starben nicht. 12 Die Kinder Simeons in ihren Geschlechtern waren: Nemuel, daher das Geschlecht der Nemueliter; Jamin, daher das Geschlecht der Jaminiter; Jachin, daher das Geschlecht der Jachiniter. 13 Serah, daher das Geschlecht der Serahiter; Saul, daher das Geschlecht der Sauliter. 14 Das sind die Geschlechter der Simeoniter, 22200. 15 Die Kinder Gads in ihren Geschlechtern waren: Zephon, daher das Geschlecht der Zephoniter; Haggi, daher das Geschlecht der Haggiter; Suni, daher das Geschlecht der Suniter; 16 Osni, daher das Geschlecht der Osniter; Eri, daher das Geschlecht der Eriter; 17 Arod, daher das Geschlecht der Aroditer; Areli, daher das Geschlecht der Areliter. 18 Das sind die Geschlechter der Kinder Gads, und die Zahl ihrer Gemusterten 40500. 19 Die Kinder Judas waren: Er und Onan; sie waren aber im Lande Kanaan gestorben. (1. Mose 38.7) (1. Mose 38.10) 20 Aber die Kinder Judas in ihren Geschlechtern waren: Sela, daher das Geschlecht der Selaniter; Perez, daher das Geschlecht der Pereziter; Serah, daher das Geschlecht der Serahiter. 21 Aber die Kinder des Perez waren: Hezron, daher das Geschlecht der Hezroniter; Hamul, daher das Geschlecht der Hamuliter; (Rut 4.18) 22 das sind die Geschlechter Judas, und die Zahl ihrer Gemusterten 76500. 23 Die Kinder Issaschars in ihren Geschlechtern waren: Tola, daher das Geschlecht der Tolaiter; Puwa, daher das Geschlecht der Puniter; 24 Jasub, daher das Geschlecht der Jasubiter; Simron, daher das Geschlecht der Simroniter. 25 Das sind die Geschlechter Issaschars, und die Zahl ihrer Gemusterten 64300. 26 Die Kinder Sebulons in ihren Geschlechtern waren: Sered, daher das Geschlecht der Serediter; Elon, daher das Geschlecht der Eloniter; Jahleel, daher das Geschlecht der Jahleeliter. 27 Das sind die Geschlechter der Sebuloniter, die Zahl ihrer Gemusterten 60500. 28 Die Kinder Josephs in ihren Geschlechtern waren Manasse und Ephraim. 29 Die Kinder Manasses waren: Machir, daher das Geschlecht der Machiriter; und Machir zeugte den Gilead, daher das Geschlecht der Gileaditer. (Josua 17.1-3) 30 Das sind aber die Kinder Gileads: Jeser, daher das Geschlecht der Jeseriter; Helek, daher das Geschlecht der Helekiter; 31 Asriel, daher das Geschlecht der Asrieliter; Sichem, daher das Geschlecht der Sichemiter; 32 Semida, daher das Geschlecht der Semidaiter; Hepher, daher das Geschlecht der Hepheriter; 33 Zelophchad aber, Hephers Sohn, hatte keine Söhne, sondern Töchter, die hießen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 27.1) 34 Das sind die Geschlechter Manasses, die Zahl ihrer Gemusterten 52700. 35 Die Kinder Ephraims in ihren Geschlechtern waren: Sutelah, daher das Geschlecht der Sutelahiter; Becher, daher das Geschlecht der Becheriter; Tahan, daher das Geschlecht der Tahaniter. 36 Die Kinder aber Sutelahs waren: Eran, daher das Geschlecht der Eraniter. 37 Das sind die Geschlechter der Kinder Ephraim, die Zahl ihrer Gemusterten 32500. (Das sind die Kinder Josephs in ihren Geschlechtern). 38 Die Kinder Benjamins in ihren Geschlechtern waren: Bela, daher das Geschlecht der Belaiter; Asbel, daher das Geschlecht der Asbeliter; Ahiram, daher das Geschlecht der Ahiramiter; 39 Sephupham, daher das Geschlecht der Suphamiter; Hupham, daher das Geschlecht der Huphamiter. 40 Die Kinder Belas aber waren: Ard und Naeman, daher das Geschlecht der Arditer und Naemaniter. 41 Das sind die Kinder Benjamins in ihren Geschlechtern, die Zahl ihrer Gemusterten 45600. 42 Die Kinder Dans in ihren Geschlechtern waren: Suham, daher das Geschlecht der Suhamiter. Das sind die Geschlechter Dans in ihren Geschlechtern. 43 Und alle Geschlechter der Suhamiter, so viele von ihnen gemustert wurden, beliefen sich auf 64400. 44 Die Kinder Assers in ihren Geschlechtern waren: Jimna, daher das Geschlecht der Jimnaiter; Jisvi, daher das Geschlecht der Jisviter; Beria, daher das Geschlecht der Beriiter. 45 Aber die Kinder Berias waren: Heber, daher das Geschlecht der Heberiter; Malchiel, daher das Geschlecht der Malchieliter. 46 Und die Tochter Assers hieß Serah. 47 Das sind die Geschlechter der Kinder Assers, die Zahl ihrer Gemusterten 53400. 48 Die Kinder Naphtalis in ihren Geschlechtern waren: Jahzeel, daher das Geschlecht der Jahzeeliter; Guni, daher das Geschlecht der Guniter; 49 Jezer, daher das Geschlecht der Jezeriter; Sillem, daher das Geschlecht der Sillemiter. 50 Das sind die Geschlechter Naphtalis in ihren Geschlechtern, ihre Gemusterten 45400. 51 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, 601730. 52 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 53 Diesen soll das Land zum Erbe ausgeteilt werden nach der Anzahl der Namen. 54 Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten. 55 Doch soll das Land durch das Los verteilt werden. Nach dem Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie ihr Erbteil empfangen; (4. Mose 33.54) (Josua 14.2) 56 denn nach dem Los soll ihr Erbe ausgeteilt werden, unter die Vielen und Wenigen. 57 Und dies sind die Gemusterten Levis in ihren Geschlechtern: Gerson, daher das Geschlecht der Gersoniter; Kahat, daher das Geschlecht der Kahatiter; Merari, daher das Geschlecht der Merariter. (2. Mose 6.16) 58 Das sind die Geschlechter Levis: das Geschlecht der Libniter, das Geschlecht der Hebroniter, das Geschlecht der Maheliter, das Geschlecht der Muschiter, das Geschlecht der Korahiter. Kahat aber hat den Amram gezeugt. 59 Und das Weib Amrams hieß Jochebed, eine Tochter Levis, die ihm in Ägypten geboren war; und sie gebar dem Amram Aaron und Mose und ihre Schwester Mirjam. 60 Aaron aber wurden geboren Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. 61 Nadab aber und Abihu starben, als sie fremdes Feuer vor den HERRN brachten. (3. Mose 10.1-2) 62 Und die Gesamtzahl ihrer Gemusterten war 23000, alle männlichen Geschlechts, die einen Monat alt waren und darüber; denn sie wurden nicht unter die Kinder Israel gezählt; denn man gab ihnen kein Erbe unter den Kindern Israel. 63 Das ist die Musterung der Kinder Israel, die Mose und Eleasar, der Priester, vornahmen in der Ebene Moab am Jordan, Jericho gegenüber. 64 Unter diesen war keiner von denjenigen, welche Mose und Aaron, der Priester, musterten, als sie die Kinder Israel in der Wüste Sinai zählten. (4. Mose 3.1) 65 Denn der HERR hatte ihnen gesagt, sie sollten in der Wüste des Todes sterben. Und es blieb keiner übrig, außer Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns. (4. Mose 14.22)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.