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4. Mose - Kapitel 23

Bileams Segen über Israel – Erster und zweiter Spruch

1 Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre, und verschaffe mir hier sieben Farren und sieben Widder! 2 Balak tat, wie ihm Bileam sagte. Und beide, Balak und Bileam, opferten auf jedem Altar einen Farren und einen Widder. 3 Und Bileam sprach zu Balak: Tritt zu deinem Brandopfer! Ich will dorthin gehen. Vielleicht begegnet mir der HERR, daß ich dir ansage, was er mir zeigen wird. 4 Und er ging auf einen Hügel. Und Gott begegnete dem Bileam. Er aber sprach zu ihm: Sieben Altäre habe ich zugerichtet und auf jedem einen Farren und einen Widder geopfert. 5 Der HERR aber legte Bileam das Wort in den Mund und sprach: Geh wieder zu Balak und rede also! 6 So kam er wieder zu ihm, und siehe, da stand er bei seinem Brandopfer, er und alle Fürsten der Moabiter. 7 Da hob er an seinen Spruch und sprach: Balak, der Moabiter König, hat mich aus Syrien von dem östlichen Gebirge holen lassen: Komm, verfluche mir Jakob, komm und verwünsche Israel! 8 Wie sollte ich dem fluchen, dem Gott nicht flucht? Wie sollte ich den verwünschen, den der HERR nicht verwünscht? 9 Denn von den Felsengipfeln sehe ich ihn, und von den Hügeln schaue ich ihn. Siehe, das Volk wohnt besonders und wird nicht unter die Heiden gerechnet. 10 Wer kann den Staub Jakobs zählen und die Zahl des vierten Teils von Israel? Meine Seele möchte des Todes der Gerechten sterben, und mein Ende werde wie dieser Ende! (1. Mose 13.16) (4. Mose 31.8) 11 Da sprach Balak zu Bileam: Was hast du mir angestellt? Ich habe dich holen lassen, meinen Feinden zu fluchen, und siehe, gesegnet hast du sie! 12 Er antwortete und sprach: Muß ich nicht darauf achten zu reden, was mir der HERR in den Mund gelegt hat? (4. Mose 22.38) 13 Balak sprach zu ihm: Komm doch mit mir an einen andern Ort, von wo aus du es sehen kannst. Nur seinen äußersten Teil sollst du sehen und sollst es nicht ganz sehen; von da aus verfluche es mir! 14 Und er nahm ihn mit sich nach dem Späherfeld, auf die Höhe des Pisga, baute sieben Altäre und opferte auf jedem Altar einen Farren und einen Widder. 15 Und Bileam sprach zu Balak: Tritt hier zu deinem Brandopfer; ich aber will dort eine Begegnung suchen. 16 Und der HERR begegnete dem Bileam und legte ihm das Wort in seinen Mund und sprach: Geh wieder zu Balak und rede also! 17 Und als er wieder zu ihm kam, siehe, da stand er bei seinem Brandopfer samt den Fürsten der Moabiter. Und Balak sprach zu ihm: Was hat der HERR gesagt? 18 Da hob er an seinen Spruch und sprach: Steh auf, Balak, und höre! Fasse meine Zeugnisse zu Ohren, du Sohn Zippors! 19 Gott ist nicht ein Mensch, daß er lüge, noch ein Menschenkind, daß ihn etwas gereue. Sollte er etwas sagen und nicht tun? Sollte er etwas reden und es nicht halten? (1. Samuel 15.29) 20 Siehe, zu segnen habe ich den Auftrag empfangen; denn er hat gesegnet, und ich kann es nicht abwenden! 21 Man schaut kein Unheil in Jakob und sieht kein Unglück in Israel. Der HERR, sein Gott, ist mit ihm, und man jauchzt dem König zu in seiner Mitte. 22 Gott hat sie aus Ägypten geführt; seine Kraft ist wie die eines Büffels. 23 So hilft denn keine Zauberei gegen Jakob und keine Wahrsagerei wider Israel. Zu seiner Zeit wird man von Jakob sagen: Was hat Gott getan! 24 Siehe, das Volk wird aufstehen wie eine Löwin und wird sich erheben wie ein Löwe. Es wird sich nicht legen, bis es den Raub verzehrt und das Blut der Erschlagenen getrunken hat! (4. Mose 24.9)

Die weiteren Weissagungen Bileams

25 Da sprach Balak zu Bileam: Du sollst ihm weder fluchen noch Segen wünschen! 26 Bileam antwortete und sprach zu Balak: Habe ich dir nicht gesagt und gesprochen: Alles, was der HERR sagen wird, das werde ich tun? (4. Mose 23.12) 27 Balak sprach zu Bileam: Komm doch, ich will dich an einen andern Ort führen; vielleicht gefällt es Gott, daß du mir sie daselbst verfluchest! 28 Und Balak nahm Bileam mit sich auf die Höhe des Berges Peor, welcher auf die Wüste herunterschaut. (4. Mose 25.3) 29 Und Bileam sprach zu Balak: Baue mir hier sieben Altäre und verschaffe mir sieben Farren und sieben Widder! (4. Mose 23.1) 30 Und Balak tat, wie Bileam sagte, und opferte auf jedem Altar einen Farren und einen Widder.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.