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4. Mose - Kapitel 22

Der Moabiterkönig Balak wirbt Bileam an

1 Darnach zogen die Kinder Israel weiter und lagerten sich in der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, Jericho gegenüber. 2 Als aber Balak, der Sohn Zippors, alles sah, was Israel den Amoritern getan hatte, 3 fürchtete sich Moab sehr vor dem Volk, denn es war zahlreich; und es graute den Moabitern vor den Kindern Israel. 4 Da sprach Moab zu den Ältesten der Midianiter: Nun wird dieser Haufe alles rings um uns her auffressen, wie das Vieh alles Grüne auf dem Felde wegfrißt. Balak aber, der Sohn Zippors, war zu derselben Zeit König der Moabiter. 5 Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich! (Josua 24.9) (Micha 6.5) 6 So komm nun und verfluche mir dieses Volk, denn es ist mir zu mächtig; vielleicht kann ich es dann schlagen und aus dem Lande treiben; denn ich weiß: wen du segnest, der ist gesegnet, und wen du verfluchst, der ist verflucht. 7 Und die Ältesten der Moabiter gingen hin mit den Ältesten der Midianiter und hatten den Lohn des Wahrsagens in ihren Händen und kamen zu Bileam und sagten ihm die Worte Balaks. (2. Petrus 2.15) 8 Und er sprach zu ihnen: Bleibet hier über Nacht, so will ich euch antworten, wie mir der HERR sagen wird! Also blieben die Fürsten der Moabiter bei Bileam. 9 Und Gott kam zu Bileam und sprach: Was sind das für Leute bei dir? 10 Bileam sprach zu Gott: Balak, der Sohn Zippors, der Moabiter König, hat zu mir gesandt und mir sagen lassen: 11 Siehe, ein Volk ist aus Ägypten gezogen und bedeckt das ganze Land, so komm nun und verfluche es mir; vielleicht kann ich dann mit ihm streiten und es vertreiben! 12 Aber Gott sprach zu Bileam: Geh nicht mit ihnen, verfluche das Volk auch nicht; denn es ist gesegnet! 13 Da stand Bileam am Morgen auf und sprach zu den Fürsten Balaks: Geht hin in euer Land, denn der HERR will es nicht gestatten, daß ich mit euch ziehe! 14 Und die Fürsten der Moabiter machten sich auf, kamen zu Balak und sprachen: Bileam weigert sich, mit uns zu ziehen!

Bileam reist zu Balak. Gottes Zorn über Bileam

15 Da sandte Balak noch mehrere und herrlichere Fürsten, als jene waren. 16 Als diese zu Bileam kamen, sprachen sie zu ihm: Also läßt dir Balak, der Sohn Zippors, sagen: Weigere dich doch nicht, zu mir zu ziehen; 17 denn ich will dich hoch ehren, und was du mir sagst, das will ich tun. So komm doch und verfluche mir dieses Volk! 18 Bileam antwortete und sprach zu Balaks Knechten: Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch das Wort des HERRN, meines Gottes, nicht übertreten, um Kleines oder Großes zu tun! (1. Könige 13.8) 19 Doch bleibet noch hier diese Nacht, daß ich erfahre, was der HERR weiter mit mir reden wird. 20 Da kam Gott des Nachts zu Bileam und sprach zu ihm: Sind die Männer gekommen, dich zu rufen, so mache dich auf und ziehe mit ihnen, doch darfst du nur das tun, was ich dir sagen werde! 21 Da stand Bileam am Morgen auf und sattelte seine Eselin und zog mit den Fürsten der Moabiter. 22 Aber der Zorn Gottes entbrannte darüber, daß er ging. Und ein Engel des HERRN trat ihm als Widersacher in den Weg. Er aber ritt auf seiner Eselin, und seine beiden Knaben waren bei ihm. 23 Als nun die Eselin den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand, bog die Eselin vom Wege ab und ging aufs Feld. Bileam aber schlug die Eselin, um sie auf den Weg zu lenken. (1. Mose 3.24) (Josua 5.13) 24 Da trat der Engel des HERRN in den Hohlweg bei den Weinbergen, da zu beiden Seiten Mauern waren. 25 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, drängte sie sich an die Wand und klemmte Bileams Fuß an die Wand. Da schlug er sie noch mehr. 26 Da ging der Engel des HERRN weiter und trat an einen engen Ort, wo kein Platz zum Ausweichen war, weder zur Rechten noch zur Linken. 27 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, fiel sie unter Bileam auf ihre Knie. Da ergrimmte Bileams Zorn, und er schlug die Eselin mit dem Stecken. 28 Da öffnete der HERR der Eselin den Mund; und sie sprach zu Bileam: Was habe ich dir getan, daß du mich nun dreimal geschlagen hast? (2. Petrus 2.16) 29 Bileam sprach zu der Eselin: Weil du Mutwillen mit mir getrieben hast! O daß ich ein Schwert in der Hand hätte, ich wollte dich jetzt umbringen! 30 Die Eselin sprach zu Bileam: Bin ich nicht deine Eselin, die du von jeher geritten hast bis auf diesen Tag? Habe ich auch je gepflegt, dir also zu tun? 31 Er sprach: Nein! Da enthüllte der HERR dem Bileam die Augen, daß er den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand; da verneigte er sich und warf sich auf sein Angesicht. 32 Und der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum hast du deine Eselin nun dreimal geschlagen? Siehe, ich bin ausgegangen, dir zu widerstehen; denn der Weg ist mir ganz entgegen. 33 Und die Eselin hat mich gesehen und ist mir dreimal ausgewichen. Und wenn sie mir nicht ausgewichen wäre, so hätte ich dich jetzt umgebracht und sie leben lassen! 34 Da sprach Bileam zum Engel des HERRN: Ich habe gesündigt, denn ich wußte nicht, daß du mir im Wege entgegenstandest! Und nun, wenn es dir nicht gefällt, so will ich wieder umkehren. 35 Und der Engel des HERRN sprach zu Bileam: Geh mit den Männern; aber du sollst nichts reden, außer was ich dir sagen werde! Also zog Bileam mit den Fürsten Balaks. 36 Da nun Balak hörte, daß Bileam kam, zog er ihm entgegen bis Ir-Moab, welches am Grenzfluß Arnon liegt, der die äußerste Grenze bildet. 37 Und Balak sprach zu Bileam: Habe ich nicht zu dir gesandt und dich rufen lassen? Warum bist du denn nicht zu mir gekommen? Kann ich dich etwa nicht ehren? 38 Bileam antwortete dem Balak: Siehe, ich bin jetzt zu dir gekommen. Kann ich nun etwas reden? Das Wort, welches mir Gott in den Mund gibt, das will ich reden! 39 Also zog Bileam mit Balak, und sie kamen nach Kirjath-Chuzot. 40 Und Balak opferte Rinder und Schafe und schickte zu Bileam und den Fürsten, die bei ihm waren. 41 Und am Morgen nahm Balak den Bileam und führte ihn hinauf auf die Höhen Baals, von wo aus er den äußersten Teil des Volkes sehen konnte. (4. Mose 23.28)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.