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4. Mose - Kapitel 22

Der Moabiterkönig Balak wirbt Bileam an

1 Darnach zogen die Kinder Israel weiter und lagerten sich in der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, Jericho gegenüber. 2 Als aber Balak, der Sohn Zippors, alles sah, was Israel den Amoritern getan hatte, 3 fürchtete sich Moab sehr vor dem Volk, denn es war zahlreich; und es graute den Moabitern vor den Kindern Israel. 4 Da sprach Moab zu den Ältesten der Midianiter: Nun wird dieser Haufe alles rings um uns her auffressen, wie das Vieh alles Grüne auf dem Felde wegfrißt. Balak aber, der Sohn Zippors, war zu derselben Zeit König der Moabiter. 5 Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich! (Josua 24.9) (Micha 6.5) 6 So komm nun und verfluche mir dieses Volk, denn es ist mir zu mächtig; vielleicht kann ich es dann schlagen und aus dem Lande treiben; denn ich weiß: wen du segnest, der ist gesegnet, und wen du verfluchst, der ist verflucht. 7 Und die Ältesten der Moabiter gingen hin mit den Ältesten der Midianiter und hatten den Lohn des Wahrsagens in ihren Händen und kamen zu Bileam und sagten ihm die Worte Balaks. (2. Petrus 2.15) 8 Und er sprach zu ihnen: Bleibet hier über Nacht, so will ich euch antworten, wie mir der HERR sagen wird! Also blieben die Fürsten der Moabiter bei Bileam. 9 Und Gott kam zu Bileam und sprach: Was sind das für Leute bei dir? 10 Bileam sprach zu Gott: Balak, der Sohn Zippors, der Moabiter König, hat zu mir gesandt und mir sagen lassen: 11 Siehe, ein Volk ist aus Ägypten gezogen und bedeckt das ganze Land, so komm nun und verfluche es mir; vielleicht kann ich dann mit ihm streiten und es vertreiben! 12 Aber Gott sprach zu Bileam: Geh nicht mit ihnen, verfluche das Volk auch nicht; denn es ist gesegnet! 13 Da stand Bileam am Morgen auf und sprach zu den Fürsten Balaks: Geht hin in euer Land, denn der HERR will es nicht gestatten, daß ich mit euch ziehe! 14 Und die Fürsten der Moabiter machten sich auf, kamen zu Balak und sprachen: Bileam weigert sich, mit uns zu ziehen!

Bileam reist zu Balak. Gottes Zorn über Bileam

15 Da sandte Balak noch mehrere und herrlichere Fürsten, als jene waren. 16 Als diese zu Bileam kamen, sprachen sie zu ihm: Also läßt dir Balak, der Sohn Zippors, sagen: Weigere dich doch nicht, zu mir zu ziehen; 17 denn ich will dich hoch ehren, und was du mir sagst, das will ich tun. So komm doch und verfluche mir dieses Volk! 18 Bileam antwortete und sprach zu Balaks Knechten: Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch das Wort des HERRN, meines Gottes, nicht übertreten, um Kleines oder Großes zu tun! (1. Könige 13.8) 19 Doch bleibet noch hier diese Nacht, daß ich erfahre, was der HERR weiter mit mir reden wird. 20 Da kam Gott des Nachts zu Bileam und sprach zu ihm: Sind die Männer gekommen, dich zu rufen, so mache dich auf und ziehe mit ihnen, doch darfst du nur das tun, was ich dir sagen werde! 21 Da stand Bileam am Morgen auf und sattelte seine Eselin und zog mit den Fürsten der Moabiter. 22 Aber der Zorn Gottes entbrannte darüber, daß er ging. Und ein Engel des HERRN trat ihm als Widersacher in den Weg. Er aber ritt auf seiner Eselin, und seine beiden Knaben waren bei ihm. 23 Als nun die Eselin den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand, bog die Eselin vom Wege ab und ging aufs Feld. Bileam aber schlug die Eselin, um sie auf den Weg zu lenken. (1. Mose 3.24) (Josua 5.13) 24 Da trat der Engel des HERRN in den Hohlweg bei den Weinbergen, da zu beiden Seiten Mauern waren. 25 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, drängte sie sich an die Wand und klemmte Bileams Fuß an die Wand. Da schlug er sie noch mehr. 26 Da ging der Engel des HERRN weiter und trat an einen engen Ort, wo kein Platz zum Ausweichen war, weder zur Rechten noch zur Linken. 27 Als nun die Eselin den Engel des HERRN sah, fiel sie unter Bileam auf ihre Knie. Da ergrimmte Bileams Zorn, und er schlug die Eselin mit dem Stecken. 28 Da öffnete der HERR der Eselin den Mund; und sie sprach zu Bileam: Was habe ich dir getan, daß du mich nun dreimal geschlagen hast? (2. Petrus 2.16) 29 Bileam sprach zu der Eselin: Weil du Mutwillen mit mir getrieben hast! O daß ich ein Schwert in der Hand hätte, ich wollte dich jetzt umbringen! 30 Die Eselin sprach zu Bileam: Bin ich nicht deine Eselin, die du von jeher geritten hast bis auf diesen Tag? Habe ich auch je gepflegt, dir also zu tun? 31 Er sprach: Nein! Da enthüllte der HERR dem Bileam die Augen, daß er den Engel des HERRN im Wege stehen sah und das gezückte Schwert in seiner Hand; da verneigte er sich und warf sich auf sein Angesicht. 32 Und der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum hast du deine Eselin nun dreimal geschlagen? Siehe, ich bin ausgegangen, dir zu widerstehen; denn der Weg ist mir ganz entgegen. 33 Und die Eselin hat mich gesehen und ist mir dreimal ausgewichen. Und wenn sie mir nicht ausgewichen wäre, so hätte ich dich jetzt umgebracht und sie leben lassen! 34 Da sprach Bileam zum Engel des HERRN: Ich habe gesündigt, denn ich wußte nicht, daß du mir im Wege entgegenstandest! Und nun, wenn es dir nicht gefällt, so will ich wieder umkehren. 35 Und der Engel des HERRN sprach zu Bileam: Geh mit den Männern; aber du sollst nichts reden, außer was ich dir sagen werde! Also zog Bileam mit den Fürsten Balaks. 36 Da nun Balak hörte, daß Bileam kam, zog er ihm entgegen bis Ir-Moab, welches am Grenzfluß Arnon liegt, der die äußerste Grenze bildet. 37 Und Balak sprach zu Bileam: Habe ich nicht zu dir gesandt und dich rufen lassen? Warum bist du denn nicht zu mir gekommen? Kann ich dich etwa nicht ehren? 38 Bileam antwortete dem Balak: Siehe, ich bin jetzt zu dir gekommen. Kann ich nun etwas reden? Das Wort, welches mir Gott in den Mund gibt, das will ich reden! 39 Also zog Bileam mit Balak, und sie kamen nach Kirjath-Chuzot. 40 Und Balak opferte Rinder und Schafe und schickte zu Bileam und den Fürsten, die bei ihm waren. 41 Und am Morgen nahm Balak den Bileam und führte ihn hinauf auf die Höhen Baals, von wo aus er den äußersten Teil des Volkes sehen konnte. (4. Mose 23.28)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.