zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 20

Im vierzigsten Jahr der Wüstenwanderung: Mirjams Tod und Moses Versagen

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Zin, im ersten Monat, und das Volk blieb zu Kadesch. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben. (4. Mose 13.21) 2 Und die Gemeinde hatte kein Wasser; darum versammelten sie sich wider Mose und wider Aaron. (2. Mose 17.1) 3 Und das Volk haderte mit Mose und sprach: Ach, daß wir umgekommen wären, als unsre Brüder vor dem HERRN umkamen! 4 Und warum habt ihr die Gemeinde des HERRN in diese Wüste gebracht, daß wir hier sterben, wir und unser Vieh? 5 Warum habt ihr uns doch aus Ägypten an diesen bösen Ort geführt, da man nicht säen kann, da weder Feigenbäume noch Weinstöcke noch Granatäpfel sind, auch kein Wasser zu trinken? 6 Und Mose und Aaron gingen von der Gemeinde weg zur Tür der Stiftshütte und fielen auf ihr Angesicht. Und die Herrlichkeit des HERRN erschien ihnen. (4. Mose 14.10) 7 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 8 Nimm den Stab und versammle die Gemeinde, du und dein Bruder Aaron, und redet mit dem Felsen vor ihren Augen, der wird sein Wasser geben. So sollst du ihnen Wasser aus dem Felsen verschaffen und die Gemeinde und ihr Vieh tränken. 9 Da holte Mose den Stab vor dem HERRN, wie er ihm gesagt hatte. 10 Und Mose und Aaron versammelten die Gemeinde vor dem Felsen; und er sprach: Höret doch, ihr Widerspenstigen: Aus diesem Felsen sollen wir euch Wasser verschaffen? (Psalm 106.33) 11 Und Mose hob seine Hand auf und schlug den Felsen zweimal mit seinem Stab. Da floß viel Wasser heraus; und die Gemeinde und ihr Vieh tranken. 12 Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron: Weil ihr nicht auf mich vertraut habt, um mich vor den Kindern Israel zu heiligen, sollt ihr diese Gemeinde nicht in das Land bringen, das ich ihnen geben werde! (4. Mose 27.14) (5. Mose 1.37) (5. Mose 3.26) (5. Mose 4.21) (5. Mose 32.51) 13 Das ist das Wasser Meriba, wo die Kinder Israel mit dem HERRN haderten, und er sich an ihnen heilig erwies. (Psalm 81.8)

Die Edomiter verweigern den Durchzug Israels

14 Darnach sandte Mose Botschaft aus Kadesch zu dem König der Edomiter: Also läßt dir dein Bruder Israel sagen: Du weißt alle Mühe, die uns begegnet ist; (1. Mose 32.4) (5. Mose 23.8) (Richter 11.17) 15 daß unsre Väter nach Ägypten hinabgezogen sind; daß wir lange Zeit in Ägypten gewohnt und die Ägypter uns und unsre Väter mißhandelt haben; 16 und wir schrieen zum HERRN, und er erhörte unsre Stimme und sandte einen Engel und führte uns aus Ägypten. Und siehe, wir sind zu Kadesch, einer Stadt zuäußerst an deinem Gebiet. (2. Mose 23.20) 17 So laß uns nun durch dein Land ziehen. Wir wollen weder durch Äcker noch durch Weinberge gehen, auch kein Wasser aus den Brunnen trinken. Wir wollen auf der Königsstraße ziehen und weder zur rechten noch zur linken Seite weichen, bis wir durch dein Gebiet gekommen sind. (4. Mose 21.22) 18 Der Edomiter aber sprach zu ihnen: Du sollst nicht durch mein Land ziehen, sonst will ich dir mit dem Schwert entgegentreten! 19 Die Kinder Israel sprachen zu ihm: Wir wollen auf der gebahnten Straße ziehen, und wenn wir von deinem Wasser trinken, wir und unser Vieh, so wollen wir es bezahlen; wir wollen nur zu Fuß hindurchziehen. 20 Er aber sprach: Du sollst nicht hindurchziehen! Und der Edomiter zog ihnen entgegen mit mächtigem Volk und mit starker Hand. 21 Also weigerte sich der Edomiter, Israel zu vergönnen, durch sein Gebiet zu ziehen. Und Israel wich von ihm.

Aarons Tod

22 Da brachen die Kinder Israel auf von Kadesch, und die ganze Gemeinde kam zu dem Berge Hor. 23 Und der HERR redete mit Mose und Aaron an dem Berge Hor, an den Landmarken der Edomiter und sprach: 24 Laß Aaron sich zu seinem Volk versammeln; denn er soll nicht in das Land kommen, das ich den Kindern Israel gegeben habe, weil ihr meinen Worten beim Haderwasser ungehorsam gewesen seid. 25 Nimm aber Aaron und seinen Sohn Eleasar und führe sie auf den Berg Hor, 26 und zieh Aaron seine Kleider aus und lege sie seinem Sohn Eleasar an; und Aaron soll daselbst zu seinem Volk versammelt werden und sterben. (3. Mose 21.10) 27 Da tat Mose, wie der HERR geboten hatte; und sie stiegen auf den Berg Hor vor den Augen der ganzen Gemeinde. 28 Und Mose zog Aaron seine Kleider aus und zog sie seinem Sohn Eleasar an. Und Aaron starb daselbst, oben auf dem Berge. Mose aber und Eleasar stiegen vom Berge hinab. (4. Mose 33.38) (5. Mose 10.6) 29 Und als die ganze Gemeinde sah, daß Aaron gestorben war, beweinte ihn das ganze Haus Israel dreißig Tage lang.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)