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4. Mose - Kapitel 18

Der Dienst der Leviten

1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollen die Versündigung am Heiligtum tragen, und du und deine Söhne mit dir sollen die Sünde eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Laß auch deine Brüder vom Stamme Levi, von deinem väterlichen Stamm, sich mit dir nahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen. Du aber und deine Söhne mit dir sollen vor der Hütte des Zeugnisses dienen und sollen deine Anordnungen und die Ordnungen der ganzen Hütte besorgen; (4. Mose 3.6-10) 3 doch zu den Geräten des Heiligtums und zum Altar sollen sie sich nicht nahen, daß sie nicht sterben, sie und ihr dazu; 4 sondern sie sollen dir beigeordnet sein, daß sie die Ordnung der Stiftshütte besorgen, den Dienst an der Hütte; aber kein Fremder soll sich zu euch nahen. 5 So beobachtet denn die Ordnungen des Heiligtums und die Ordnung des Altars, daß hinfort kein Zorngericht über die Kinder Israel komme! (4. Mose 17.11) 6 Und siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, aus den Kindern Israel herausgenommen, euch zur Gabe, als dem HERRN Geweihte, daß sie den Dienst der Stiftshütte besorgen. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allen Geschäften des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn zum Geschenk gebe ich euch das Amt eures Priestertums. Wenn ein Fremder herzunaht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51)

Opfer- und Erstlingsanteile der Priester

8 Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Das sollst du haben vom Hochheiligen, vom Feuer des Altars; alle ihre Opfer samt allen ihren Speisopfern und Sündopfern und Schuldopfern, die sie mir bringen, sollen dir und deinen Söhnen hochheilig sein. 10 An einem hochheiligen Ort sollst du es essen; was männlich ist, mag davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Du sollst auch das Hebopfer ihrer Gaben haben, alle Webopfer der Kinder Israel; Ich habe sie dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir zum ewigen Rechte gegeben. Wer in deinem Hause rein ist, der soll davon essen: (3. Mose 10.14) 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Korn, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte alles dessen, was in ihrem Lande wächst , die sie dem HERRN bringen, sollen dein sein. Wer in deinem Hause rein ist, soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Gebannte in Israel soll dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder ein Vieh, soll dein sein; doch sollst du die Erstgeburt von Menschen lösen lassen, auch die Erstgeburt eines unreinen Viehes sollst du lösen lassen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Und was den Lösepreis betrifft, sollst du, wenn sie einen Monat alt sind, sie lösen nach deiner Schatzung um fünf Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, welcher zwanzig Gera gilt. 17 Aber die Erstgeburt eines Ochsen, oder die Erstgeburt eines Lammes, oder die Erstgeburt einer Ziege sollst du nicht lösen lassen; denn sie sind heilig. Ihr Blut sollst du auf den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du verbrennen zum Feueropfer, zum lieblichen Geruch dem HERRN. 18 Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer von den heiligen Gaben, welche die Kinder Israel dem HERRN erheben, habe ich dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir gegeben, als ewiges Recht. Das soll ein ewiger Salzbund sein vor dem HERRN, für dich und deinen Samen mit dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel! (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte. (3. Mose 27.30) 22 Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben; 23 sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen. 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

Vom Zehnten

25 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 26 Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten. 27 Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben. 29 Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte. (Matthäus 10.10) 32 Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.