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4. Mose - Kapitel 18

Der Dienst der Leviten

1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollen die Versündigung am Heiligtum tragen, und du und deine Söhne mit dir sollen die Sünde eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Laß auch deine Brüder vom Stamme Levi, von deinem väterlichen Stamm, sich mit dir nahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen. Du aber und deine Söhne mit dir sollen vor der Hütte des Zeugnisses dienen und sollen deine Anordnungen und die Ordnungen der ganzen Hütte besorgen; (4. Mose 3.6-10) 3 doch zu den Geräten des Heiligtums und zum Altar sollen sie sich nicht nahen, daß sie nicht sterben, sie und ihr dazu; 4 sondern sie sollen dir beigeordnet sein, daß sie die Ordnung der Stiftshütte besorgen, den Dienst an der Hütte; aber kein Fremder soll sich zu euch nahen. 5 So beobachtet denn die Ordnungen des Heiligtums und die Ordnung des Altars, daß hinfort kein Zorngericht über die Kinder Israel komme! (4. Mose 17.11) 6 Und siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, aus den Kindern Israel herausgenommen, euch zur Gabe, als dem HERRN Geweihte, daß sie den Dienst der Stiftshütte besorgen. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allen Geschäften des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn zum Geschenk gebe ich euch das Amt eures Priestertums. Wenn ein Fremder herzunaht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51)

Opfer- und Erstlingsanteile der Priester

8 Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Das sollst du haben vom Hochheiligen, vom Feuer des Altars; alle ihre Opfer samt allen ihren Speisopfern und Sündopfern und Schuldopfern, die sie mir bringen, sollen dir und deinen Söhnen hochheilig sein. 10 An einem hochheiligen Ort sollst du es essen; was männlich ist, mag davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Du sollst auch das Hebopfer ihrer Gaben haben, alle Webopfer der Kinder Israel; Ich habe sie dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir zum ewigen Rechte gegeben. Wer in deinem Hause rein ist, der soll davon essen: (3. Mose 10.14) 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Korn, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte alles dessen, was in ihrem Lande wächst , die sie dem HERRN bringen, sollen dein sein. Wer in deinem Hause rein ist, soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Gebannte in Israel soll dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder ein Vieh, soll dein sein; doch sollst du die Erstgeburt von Menschen lösen lassen, auch die Erstgeburt eines unreinen Viehes sollst du lösen lassen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Und was den Lösepreis betrifft, sollst du, wenn sie einen Monat alt sind, sie lösen nach deiner Schatzung um fünf Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, welcher zwanzig Gera gilt. 17 Aber die Erstgeburt eines Ochsen, oder die Erstgeburt eines Lammes, oder die Erstgeburt einer Ziege sollst du nicht lösen lassen; denn sie sind heilig. Ihr Blut sollst du auf den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du verbrennen zum Feueropfer, zum lieblichen Geruch dem HERRN. 18 Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer von den heiligen Gaben, welche die Kinder Israel dem HERRN erheben, habe ich dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir gegeben, als ewiges Recht. Das soll ein ewiger Salzbund sein vor dem HERRN, für dich und deinen Samen mit dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel! (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte. (3. Mose 27.30) 22 Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben; 23 sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen. 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

Vom Zehnten

25 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 26 Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten. 27 Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben. 29 Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte. (Matthäus 10.10) 32 Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.

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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.