zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 18

Der Dienst der Leviten

1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollen die Versündigung am Heiligtum tragen, und du und deine Söhne mit dir sollen die Sünde eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Laß auch deine Brüder vom Stamme Levi, von deinem väterlichen Stamm, sich mit dir nahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen. Du aber und deine Söhne mit dir sollen vor der Hütte des Zeugnisses dienen und sollen deine Anordnungen und die Ordnungen der ganzen Hütte besorgen; (4. Mose 3.6-10) 3 doch zu den Geräten des Heiligtums und zum Altar sollen sie sich nicht nahen, daß sie nicht sterben, sie und ihr dazu; 4 sondern sie sollen dir beigeordnet sein, daß sie die Ordnung der Stiftshütte besorgen, den Dienst an der Hütte; aber kein Fremder soll sich zu euch nahen. 5 So beobachtet denn die Ordnungen des Heiligtums und die Ordnung des Altars, daß hinfort kein Zorngericht über die Kinder Israel komme! (4. Mose 17.11) 6 Und siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, aus den Kindern Israel herausgenommen, euch zur Gabe, als dem HERRN Geweihte, daß sie den Dienst der Stiftshütte besorgen. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allen Geschäften des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn zum Geschenk gebe ich euch das Amt eures Priestertums. Wenn ein Fremder herzunaht, so muß er sterben. (4. Mose 1.51)

Opfer- und Erstlingsanteile der Priester

8 Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Das sollst du haben vom Hochheiligen, vom Feuer des Altars; alle ihre Opfer samt allen ihren Speisopfern und Sündopfern und Schuldopfern, die sie mir bringen, sollen dir und deinen Söhnen hochheilig sein. 10 An einem hochheiligen Ort sollst du es essen; was männlich ist, mag davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Du sollst auch das Hebopfer ihrer Gaben haben, alle Webopfer der Kinder Israel; Ich habe sie dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir zum ewigen Rechte gegeben. Wer in deinem Hause rein ist, der soll davon essen: (3. Mose 10.14) 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Korn, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte alles dessen, was in ihrem Lande wächst , die sie dem HERRN bringen, sollen dein sein. Wer in deinem Hause rein ist, soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Gebannte in Israel soll dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder ein Vieh, soll dein sein; doch sollst du die Erstgeburt von Menschen lösen lassen, auch die Erstgeburt eines unreinen Viehes sollst du lösen lassen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Und was den Lösepreis betrifft, sollst du, wenn sie einen Monat alt sind, sie lösen nach deiner Schatzung um fünf Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, welcher zwanzig Gera gilt. 17 Aber die Erstgeburt eines Ochsen, oder die Erstgeburt eines Lammes, oder die Erstgeburt einer Ziege sollst du nicht lösen lassen; denn sie sind heilig. Ihr Blut sollst du auf den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du verbrennen zum Feueropfer, zum lieblichen Geruch dem HERRN. 18 Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer von den heiligen Gaben, welche die Kinder Israel dem HERRN erheben, habe ich dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir gegeben, als ewiges Recht. Das soll ein ewiger Salzbund sein vor dem HERRN, für dich und deinen Samen mit dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel! (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte. (3. Mose 27.30) 22 Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben; 23 sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen. 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

Vom Zehnten

25 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 26 Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten. 27 Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben. 29 Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte. (Matthäus 10.10) 32 Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.