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4. Mose - Kapitel 16

Die Empörung Korahs, Dathans und Abirams

1 Und Korah, der Sohn Jizhars, des Sohnes Kahats, des Sohnes Levis, nahm Datan und Abiram, die Söhne Eliabs, und On, den Sohn Pelets, die Söhne Rubens; (2. Mose 6.18) (2. Mose 6.21) (4. Mose 26.9) (Judas 1.11) 2 und sie empörten sich wider Mose, samt zweihundertundfünfzig Männern aus den Kindern Israel, Hauptleuten der Gemeinde, Berufenen der Versammlung, angesehenen Männern. (4. Mose 12.1-2) 3 Und sie versammelten sich wider Mose und Aaron und sprachen zu ihnen: Ihr beansprucht zu viel; denn die ganze Gemeinde ist überall heilig, und der HERR ist in ihrer Mitte! Warum erhebet ihr euch über die Gemeinde des HERRN? 4 Als Mose solches hörte, warf er sich auf sein Angesicht und sprach zu Korah und zu seiner ganzen Rotte also: (4. Mose 14.5) 5 Morgen wird der HERR kundtun, wer ihm angehört, und wer heilig sei, daß er ihn zu sich nahen lasse. Wen er erwählt, den wird er zu sich nahen lassen. (2. Timotheus 2.19) 6 Korah und seine ganze Rotte, tut das: Nehmet für euch Räucherpfannen 7 und leget Feuer darein und tut Räucherwerk darauf vor dem HERRN, morgen; 8 wen der HERR erwählt, der sei heilig. Ihr beansprucht zu viel, ihr Kinder Levis. Und Mose sprach zu Korah: Höret doch, ihr Kinder Levis! 9 Ist es euch zu wenig, daß euch der Gott Israels von der Gemeinde Israels ausgesondert hat, daß ihr euch zu ihm nahen sollt, daß ihr den Dienst an der Wohnung des HERRN versehet und vor der Gemeinde stehet, ihr zu dienen? (4. Mose 3.6) (4. Mose 4.4) 10 Er hat dich und alle deine Brüder, die Kinder Levis, samt dir zu ihm nahen lassen, und ihr begehret nun auch das Priestertum? 11 Fürwahr, du und deine ganze Rotte, ihr verbündet euch wider den HERRN. Was ist Aaron, daß ihr wider ihn murret? (2. Mose 16.7) 12 Und Mose schickte hin und ließ Datan und Abiram, die Söhne Eliabs, rufen. Sie aber sprachen: Wir kommen nicht hinauf! 13 Ist es zu wenig, daß du uns aus einem Lande geführt hast, das von Milch und Honig fließt, um uns in der Wüste zu töten? Willst du auch noch über uns herrschen? 14 Wie fein hast du uns in ein Land gebracht, das von Milch und Honig fließt, und hast uns Äcker und Weinberge zum Erbteil gegeben! Willst du diesen Leuten auch die Augen ausstechen? Wir kommen nicht hinauf! (2. Mose 3.8) (2. Mose 3.17) 15 Da ergrimmte Mose sehr und sprach zu dem HERRN: Wende dich nicht zu ihrem Speisopfer! Ich habe nicht einen Esel von ihnen genommen und habe keinem jemals ein Leid getan! (1. Samuel 12.3) (Apostelgeschichte 20.33) 16 Und Mose sprach zu Korah: Du und deine ganze Rotte, kommmt morgen vor den HERRN, du und sie und Aaron. 17 Und ein jeder nehme seine Räucherpfanne und lege Räucherwerk darauf und trete herzu vor den HERRN, ein jeder mit seiner Räucherpfanne; das sind 250 Räucherpfannen, auch du und Aaron, nehmet ein jeder seine Räucherpfanne mit! 18 Da nahm jeder seine Räucherpfanne und legte Feuer darein und tat Räucherwerk darauf, und sie standen vor der Tür der Stiftshütte, auch Mose und Aaron. 19 Und Korah versammelte wider sie die ganze Gemeinde vor die Tür der Stiftshütte. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN vor der ganzen Gemeinde. (4. Mose 14.10) 20 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 21 Scheidet euch von dieser Gemeinde, daß ich sie in einem Augenblick vertilge! 22 Sie fielen aber auf ihr Angesicht und sprachen: O Gott, du Gott der Geister alles Fleisches, ein Mann hat gesündigt, und du willst über die ganze Gemeinde zürnen? (2. Samuel 24.17) (Hiob 12.10)

Das Gericht des HERRN über die Anführer

23 Da redete der HERR zu Mose und sprach: 24 Sage der Gemeinde und sprich: Entfernt euch ringsum von der Wohnung Korahs, Datans und Abirams! 25 Da stand Mose auf und ging zu Datan und Abiram, und die Ältesten Israels folgten ihm. 26 Und er redete mit der Gemeinde und sprach: Weichet doch von den Hütten dieser gottlosen Menschen und rühret nichts an von allem, was ihnen gehört, damit ihr nicht weggerafft werdet um aller ihrer Sünden willen! 27 Da entfernten sie sich ringsum von der Wohnung Korahs, Datans und Abirams. Datan aber und Abiram kamen heraus und traten an die Tür ihrer Hütten mit ihren Weibern und Söhnen und Kindern. 28 Und Mose sprach: Daran sollt ihr merken, daß der HERR mich gesandt hat, alle diese Werke zu tun, und daß sie nicht aus meinem Herzen kommen: 29 werden diese sterben, wie alle Menschen sterben und gestraft werden mit einer Strafe, wie sie alle Menschen trifft, so hat der HERR mich nicht gesandt; 30 wird aber der HERR etwas Neues schaffen, daß die Erde ihren Mund auftut und sie verschlingt mit allem, was sie haben, daß sie lebendig hinunterfahren ins Totenreich, so werdet ihr erkennen, daß diese Leute den HERRN gelästert haben! 31 Und es geschah, als er alle diese Worte ausgeredet hatte, da zerriß die Erde unter ihnen; (5. Mose 11.6) 32 und die Erde tat ihren Mund auf und verschlang sie samt ihren Häusern und samt allen Menschen, die bei Korah waren, und mit aller ihrer Habe. 33 Und sie fuhren lebendig hinunter ins Totenreich mit allem, was sie hatten. Und die Erde deckte sie zu. Also kamen sie um, mitten aus der Gemeinde. 34 Und ganz Israel, das rings um sie her war, floh bei ihrem Geschrei; denn sie sprachen: Daß uns die Erde nicht auch verschlinge! 35 Dazu fuhr Feuer aus von dem HERRN und verzehrte die zweihundertundfünfzig Männer, die das Räucherwerk opferten. (3. Mose 10.1-2) (Psalm 106.18) 36 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 37 Sage zu Eleasar, dem Sohn Aarons, des Priesters, daß er die Räucherpfannen aus dem Brande aufhebe und das Feuer fernhin streue; 38 denn sie sind geheiligt, nämlich die Räucherpfannen derer, die wider ihre Seele gesündigt haben. Man soll sie zu breiten Blechen schlagen und den Altar damit bedecken; denn sie haben sie vor den HERRN gebracht und dadurch geheiligt; sie sollen den Kindern Israel zum Zeichen sein. 39 Also nahmen Eleasar, der Priester, die ehernen Räucherpfannen, welche die Verbrannten herzugebracht hatten, und man schlug sie zu Blechen, um den Altar zu bedecken; 40 zum Gedächtnis den Kindern Israel, daß kein Fremder, der nicht vom Samen Aarons ist, sich nahe, um vor dem HERRN Räucherwerk zu opfern, und es ihm nicht ergehe wie Korah und seiner Rotte; wie der HERR durch Mose gesagt hatte. 41 Am folgenden Morgen aber murrte die ganze Gemeinde der Kinder Israel wider Mose und Aaron und sprach: Ihr habt des HERRN Volk getötet! 42 Als sich nun die Gemeinde wider Mose und Aaron versammelt hatte, wandten sie sich nach der Stiftshütte, und siehe, da bedeckte sie die Wolke, und die Herrlichkeit des HERRN erschien. 43 Und Mose und Aaron gingen vor die Stiftshütte. 44 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 45 Entfernt euch von dieser Gemeinde, so will ich sie in einem Augenblick vertilgen! 46 Sie aber fielen auf ihr Angesicht. Und Mose sprach zu Aaron: Nimm die Räucherpfanne und tue Feuer darein vom Altar und lege Räucherwerk darauf und gehe eilends zu der Gemeinde und erwirke ihr Sühne. Denn der grimmige Zorn ist vom HERRN ausgegangen, und die Plage hat begonnen! 47 Da nahm Aaron die Räucherpfanne, wie Mose gesagt hatte, und lief mitten unter die Gemeinde. Und siehe, die Plage hatte unter dem Volk angefangen; und er räucherte und erwirkte Sühne für das Volk; 48 und er stand zwischen den Toten und den Lebendigen: da ward der Plage gewehrt. 49 Es belief sich aber die Zahl der an der Plage Gestorbenen auf 14700, ausgenommen die, welche wegen der Sache Korahs starben. 50 Und Aaron kam wieder zu Mose vor die Tür der Stiftshütte, nachdem der Plage gewehrt worden war.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.