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3. Mose - Kapitel 9

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

1 Und am achten Tage rief Mose den Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel und sprach zu Aaron: (3. Mose 8.33) 2 Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide tadellos, und bringe sie vor den HERRN 3 und sage zu den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und tadellos, zum Brandopfer, 4 ferner einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, vor dem HERRN zu opfern, und ein mit Öl gemengtes Speisopfer; denn heute wird euch der HERR erscheinen. 5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem HERRN. 6 Da sprach Mose: Was der HERR geboten hat, das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des HERRN erscheinen! 7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und verrichte dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühne für dich und das Volk. Darnach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der HERR geboten hat! (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb zum Sündopfer. 9 Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das übrige Blut an den Grund des Altars. 10 Aber das Fett und die Nieren und was von der Leber des Sündopfers hervorragt, verbrannte er auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 12 Darnach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf, zu ihm, und er verbrannte es auf dem Altar. 14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und verbrannte es über dem Brandopfer auf dem Altar. 15 Darnach brachte er das Opfer des Volkes herzu und nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und machte ein Sündopfer daraus, wie das vorige. 16 Darnach brachte er das Brandopfer herzu und verrichtete es nach Vorschrift. 17 Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und verbrannte es auf dem Altar, außer dem Brandopfer des Morgens. 18 Darnach schächtete er den Ochsen und den Widder zum Dankopfer des Volks. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar. 19 Aber die Fettstücke vom Ochsen und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und was über die Leber hervorragt, 20 alle diese Fettstücke legten sie auf die Brust; und er verbrannte die Fettstücke auf dem Altar. 21 Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Darnach streckte Aaron seine Hand aus gegen das Volk und segnete es und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Dankopfer dargebracht hatte. (4. Mose 22.1) 23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk; (2. Mose 40.34) 24 und es ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk solches sah, jubelten sie und fielen auf ihre Angesichter. (2. Chronik 7.1)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)