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3. Mose - Kapitel 9

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

1 Und am achten Tage rief Mose den Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel und sprach zu Aaron: (3. Mose 8.33) 2 Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide tadellos, und bringe sie vor den HERRN 3 und sage zu den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und tadellos, zum Brandopfer, 4 ferner einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, vor dem HERRN zu opfern, und ein mit Öl gemengtes Speisopfer; denn heute wird euch der HERR erscheinen. 5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem HERRN. 6 Da sprach Mose: Was der HERR geboten hat, das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des HERRN erscheinen! 7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und verrichte dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühne für dich und das Volk. Darnach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der HERR geboten hat! (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb zum Sündopfer. 9 Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das übrige Blut an den Grund des Altars. 10 Aber das Fett und die Nieren und was von der Leber des Sündopfers hervorragt, verbrannte er auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 12 Darnach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf, zu ihm, und er verbrannte es auf dem Altar. 14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und verbrannte es über dem Brandopfer auf dem Altar. 15 Darnach brachte er das Opfer des Volkes herzu und nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und machte ein Sündopfer daraus, wie das vorige. 16 Darnach brachte er das Brandopfer herzu und verrichtete es nach Vorschrift. 17 Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und verbrannte es auf dem Altar, außer dem Brandopfer des Morgens. 18 Darnach schächtete er den Ochsen und den Widder zum Dankopfer des Volks. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar. 19 Aber die Fettstücke vom Ochsen und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und was über die Leber hervorragt, 20 alle diese Fettstücke legten sie auf die Brust; und er verbrannte die Fettstücke auf dem Altar. 21 Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Darnach streckte Aaron seine Hand aus gegen das Volk und segnete es und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Dankopfer dargebracht hatte. (4. Mose 22.1) 23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk; (2. Mose 40.34) 24 und es ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk solches sah, jubelten sie und fielen auf ihre Angesichter. (2. Chronik 7.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)