zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

Die Schuldopfer

1 Wenn eine Seele dadurch sündigt, daß sie etwas nicht anzeigt, wiewohl sie die Beschwörung vernommen hat und Zeuge ist, daß sie es entweder gesehen oder erfahren hat, so daß sie nun ihre Missetat trägt; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen Reptils, und es ist ihr verborgen gewesen, sie fühlt sich nun aber unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn jemand menschliche Unreinheit anrührt, irgend etwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erkannt und fühlt sich schuldig; 4 oder wenn eine Seele leichtfertig mit ihren Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgend etwas von dem, was so ein Mensch leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und fühlt sich einer dieser Sachen schuldig 5 ist er nun wirklich in einem dieser Punkte schuldig, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, 6 und bringe dem HERRN als Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihm damit Sühne erwirken wegen seiner Sünde. 7 Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer. 8 Er soll sie zum Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgepreßt werden, weil es ein Sündopfer ist. 10 Aus der andern aber soll er ein Brandopfer machen, wie es verordnet ist. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht, so bringe er zu seinem Opfer, das er schuldig ist, ein Zehntel Epha Semmelmehl als Sündopfer. Er soll aber weder Öl daran tun, noch Weihrauch darauf legen, weil es ein Sündopfer ist. (3. Mose 2.1) 12 Er soll es zum Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, soviel als zum Gedächtnis bestimmt ist, und verbrenne es auf dem Altar über dem Feuer des HERRN. Es ist ein Sündopfer. 13 Also soll ihm der Priester Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, so wird ihm vergeben werden. Das Opfer aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3) 14 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 15 Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden. (3. Mose 22.14) 17 Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat; 18 so soll der Betreffende dem Priester einen tadellosen Widder von seiner Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne erwirken wegen seines Versehens, das er unwissentlich begangen hat; so wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer, das er dem HERRN schuldig ist. (Jesaja 53.10)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 23

Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.
3 Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache. (3. Mose 19.15)
4 Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen. (Lukas 6.27)
5 Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine um seinetwillen. 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19)
7 Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.
8 Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1)
11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf daß dein Ochs und Esel ruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11)
13 Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Und anderer Götter Namen sollt ihr nicht gedenken, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden. (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste. Opfervorschriften

14 Dreimal sollt ihr mir Feste halten im Jahr:
15 das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten, daß du sieben Tage ungesäuertes Brot essest, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen. Erscheint aber nicht leer vor mir. (2. Mose 12.15) 16 Und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast. Und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit eingesammelt hast vom Felde. 17 Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.
18 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. (2. Mose 12.10)
19 Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen und Verheißungen für die Zukunft

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und bringe dich an den Ort, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19)
21 Darum hüte dich vor seinem Angesicht und gehorche seiner Stimme und erbittere ihn nicht; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, und mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme hören und tun alles, was ich dir sagen werde, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir her geht und dich bringt an die Amoriter, Hethiter, Pheresiter, Kanaaniter, Heviter und Jebusiter und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen und nicht tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Götzen umreißen und zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3)
25 Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Es soll nichts Unträchtiges noch Unfruchtbares sein in deinem Lande, und ich will dich lassen alt werden. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir her senden und alles Volk verzagt machen, dahin du kommst, und will dir alle deine Feinde in die Flucht geben.
28 Ich will Hornissen vor dir her senden, die vor dir her ausjagen die Heviter, Kanaaniter und Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie nicht auf ein Jahr ausstoßen vor dir, auf daß nicht das Land wüst werde und sich wilde Tiere wider dich mehren; 30 einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du wächsest und das Land besitzest. 31 Und will deine Grenze setzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Strom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Einwohner des Landes, daß du sie sollst ausstoßen vor dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sondern laß sie nicht wohnen in deinem Lande, daß sie dich nicht verführen wider mich. Denn wo du ihren Göttern dienst, wird dir's zum Fall geraten. (Richter 2.3)