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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 39

Die Kleidung der Priester

1 Aber von dem blauen und roten Purpur und dem Scharlach machten sie Aaron Amtskleider, zu dienen im Heiligtum, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4) 2 Und er machte den Leibrock von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. 3 Und sie schlugen das Gold und schnitten's zu Faden, daß man's künstlich wirken konnte unter den blauen und roten Purpur, Scharlach und weiße Leinwand. 4 Schulterstücke machten sie an ihm, die zusammengingen, und an beiden Enden ward er zusammengebunden. 5 Und sein Gurt war nach derselben Kunst und Arbeit von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten zwei Onyxsteine, umher gefaßt mit Gold, gegraben durch die Steinschneider mit den Namen der Kinder Israel;
7 und er heftete sie auf die Schulterstücke des Leibrocks, daß es Steine seien zum Gedächtnis der Kinder Israel, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 8 Und sie machten das Schild nach der Kunst und dem Werk des Leibrocks von Gold, blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand,
9 daß es viereckig und zwiefach war, eine Spanne lang und breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen Steinen: die erste Reihe war ein Sarder, Topas und Smaragd; 11 die andere ein Rubin, Saphir und Demant; 12 die dritte ein Lynkurer, Achat und Amethyst; 13 die vierte ein Türkis, Onyx und Jaspis, umher gefaßt mit Gold in allen Reihen. 14 Und die Steine standen nach den zwölf Namen der Kinder Israel, gegraben durch die Steinschneider, daß auf einem jeglichen ein Name stand nach den zwölf Stämmen. 15 Und sie machten am Schild Ketten mit zwei Enden von feinem Golde 16 und zwei goldene Fassungen und zwei goldene Ringe und hefteten die zwei Ringe auf die zwei Ecken des Schildes. 17 Und die zwei goldenen Ketten taten sie in die zwei Ringe auf den Ecken des Schildes. 18 Aber die zwei Enden der Ketten taten sie an die zwei Fassungen und hefteten sie auf die Schulterstücke des Leibrocks vornehin. 19 Und machten zwei andere goldene Ringe und hefteten sie an die zwei andern Ecken des Schildes an seinen Rand, inwendig gegen den Leibrock. 20 Und sie machten zwei andere goldene Ringe, die taten sie unten an die zwei Schulterstücke vorn am Leibrock, wo er zusammengeht, oben über dem Gurt des Leibrocks, 21 daß das Schild mit seinen Ringen an die Ringe des Leibrocks geknüpft würde mit einer blauen Schnur, daß es über dem Gurt des Leibrocks hart anläge und nicht vom Leibrock los würde, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 22 Und machte einen Purpurrock zum Leibrock, gewirkt, ganz von blauem Purpur, (2. Mose 28.31-35)
23 und sein Loch oben mitteninne und eine Borte ums Loch her gefaltet, daß er nicht zerrisse. 24 Und sie machten an seinen Saum Granatäpfel von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. 25 Und machten Schellen von feinem Golde; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsumher am Saum des Purpurrocks, 26 je ein Granatapfel und eine Schelle um und um am Saum, darin zu dienen, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten auch die engen Röcke, von weißer Leinwand gewirkt, Aaron und seinen Söhnen, (2. Mose 28.39-42) 28 und den Hut von weißer Leinwand und die schönen Hauben von weißer Leinwand und Beinkleider von gezwirnter weißer Leinwand 29 und den gestickten Gürtel von gezwirnter weißer Leinwand, blauem und rotem Purpur und Scharlach, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, die heilige Krone, von feinem Gold, und gruben Schrift darein: Heilig dem HERRN. (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9)
31 Und banden eine blaue Schnur daran, daß sie an den Hut von obenher geheftet würde, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Mose prüft die vollendeten Arbeiten

32 Also ward vollendet das ganze Werk der Wohnung der Hütte des Stifts. Und die Kinder Israel taten alles, was der HERR dem Mose geboten hatte.
33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: die Hütte und alle ihre Geräte, Haken, Bretter, Riegel, Säulen, Füße, 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Dachsfellen und den Vorhang; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Gnadenstuhl; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den schönen Leuchter mit den Lampen zubereitet und allem seinen Geräte und Öl zum Licht; 38 den Goldenen Altar und die Salbe und gutes Räuchwerk; das Tuch in der Hütte Tür; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuß; 40 die Umhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen; das Tuch im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allem Gerät zum Dienst der Wohnung der Hütte des Stifts; 41 die Amtskleider des Priesters Aaron, zu dienen im Heiligtum, und die Kleider seiner Söhne, daß sie Priesteramt täten. 42 Alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, taten die Kinder Israel an allem diesem Dienst. 43 Und Mose sah an all dies Werk; und siehe, sie hatten es gemacht, wie der HERR geboten hatte. Und er segnete sie.