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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 38

Der Brandopferaltar und das kupferne Becken

1 Und er machte den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, gleich viereckig, und drei Ellen hoch. (2. Mose 27.1) 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm gingen auf seinen vier Ecken, und überzog sie mit Erz. 3 Und machte allerlei Geräte zu dem Altar: Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen, alles aus Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter wie ein Netz von Erz umher, von untenauf bis an die Hälfte des Altars. 5 Und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters für die Stangen. 6 Dieselben machte er aus Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trüge; und machte ihn inwendig hohl. 8 Und machte ein Handfaß von Erz und seinen Fuß auch von Erz aus Spiegeln der Weiber, die vor der Tür der Hütte des Stifts dienten. (2. Mose 30.18-21)

Der Vorhof

9 Und er machte den Vorhof: Gegen Mittag mit einem Umhang, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Leinwand, (2. Mose 27.9)
10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen, aber ihre Haken und Querstäbe von Silber; 13 gegen Morgen auch fünfzig Ellen; 14 fünfzehn Ellen auf einer Seite mit drei Säulen und drei Füßen, 15 und auf der andern Seite auch fünfzehn Ellen mit drei Säulen und drei Füßen, daß ihrer so viele waren an der einen Seite des Tors am Vorhofe als an der andern. 16 Alle Umhänge des Vorhofs waren von gezwirnter weißer Leinwand 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstäbe von Silber, also daß ihre Köpfe überzogen waren mit Silber. Und ihre Querstäbe waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und das Tuch in dem Tor des Vorhofs machte er gestickt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch, nach dem Maß der Umhänge des Vorhofs. 19 Dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe und ihre Querstäbe überzogen mit Silber. 20 Und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsherum waren von Erz.

Die Aufwendungen für das Heiligtum

21 Das ist nun die Summe zu der Wohnung des Zeugnisses, die gezählt ward, wie Mose geboten hatte, durch den Dienst der Leviten unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (4. Mose 4.28)
22 Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hur, vom Stamme Juda, machte alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister zu schneiden, zu wirken und zu sticken mit blauem und rotem Purpur, Scharlach und weißer Leinwand. 24 Alles Gold, das verarbeitet ist in diesem ganzen Werk des Heiligtums, das zum Webeopfer gegeben ward, ist neunundzwanzig Zentner siebenhundertunddreißig Lot nach dem Lot des Heiligtums. (2. Mose 30.13)
25 Des Silbers aber, das von der Gemeinde kam, war hundert Zentner tausendsiebenhundertfünfzig Lot nach dem Lot des Heiligtums: 26 so manch Haupt, so manch halbes Lot nach dem Lot des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden von zwanzig Jahren an und darüber, sechshundertmaltausend dreitausend fünfhundertundfünfzig. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zum Fuß. 28 Aber aus tausend siebenhundert und fünfundsiebzig Loten wurden gemacht der Säulen Haken, und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstäbe. 29 Das Webeopfer aber des Erzes war siebzig Zentner zweitausendvierhundert Lot. 30 Daraus wurden gemacht die Füße in der Tür der Hütte des Stifts und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars, 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsherum und die Füße des Tores am Vorhofe, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsherum.