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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 36

Die Gebefreudigkeit des Volks

1 Da arbeiteten Bezaleel und Oholiab und alle weisen Männer, denen der HERR Weisheit und Verstand gegeben hatte, zu wissen, wie sie allerlei Werk machen sollten zum Dienst des Heiligtums, nach allem, was der HERR geboten hatte. 2 Und Mose berief den Bezaleel und Oholiab und alle weisen Männer, denen der HERR Weisheit gegeben hatte in ihr Herz, alle, die sich freiwillig erboten und hinzutraten, zu arbeiten an dem Werke. 3 Und sie nahmen zu sich von Mose alle Hebe, die die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes des Heiligtums, daß es gemacht würde. Denn sie brachten alle Morgen ihre willige Gabe zu ihm. 4 Da kamen alle Weisen, die am Werk des Heiligtums arbeiteten, ein jeglicher von seinem Werk, das sie machten,
5 und sprachen zu Mose: Das Volk bringt zu viel, mehr denn zum Werk dieses Dienstes not ist, das der HERR zu machen geboten hat. 6 Da gebot Mose, daß man rufen ließ durchs Lager: Niemand tue mehr zur Hebe des Heiligtums. Da hörte das Volk auf zu bringen. 7 Denn des Dinges war genug zu allerlei Werk, das zu machen war, und noch übrig.

Die Herstellung des Heiligtums

8 Also machten alle weisen Männer unter den Arbeitern am Werk die Wohnung, zehn Teppiche von gezwirnter weißer Leinwand, blauem und rotem Purpur und Scharlach, und Cherubim daran von kunstreicher Arbeit. (2. Mose 26.1)
9 Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen, und waren alle in einem Maß. 10 Und er fügte je fünf Teppiche zu einem Stück zusammen, einen an den andern. 11 Und machte blaue Schleifen an jegliches Stück am Rande, wo die zwei Stücke sollten zusammengeheftet werden, 12 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der anderen gegenüberstünde. 13 Und machte fünfzig goldene Haken und heftete die Teppiche mit den Haken einen an den andern zusammen, daß es eine Wohnung würde. 14 Und er machte elf Teppiche von Ziegenhaaren, zur Hütte über die Wohnung,
15 dreißig Ellen lang und vier Ellen breit, alle in einem Maß. 16 Und fügte ihrer fünf zusammen auf einen Teil und sechs zusammen auf den andern Teil. 17 Und machte fünfzig Schleifen an jegliches Stück am Rande, wo die Stücke sollten zusammengeheftet werden. 18 Und machte je fünfzig eherne Haken, daß die Hütte damit zusammen in eins gefügt würde. 19 Und machte eine Decke über die Hütte von rötlichen Widderfellen und über die noch eine Decke von Dachsfellen. 20 Und machte Bretter zur Wohnung von Akazienholz, die stehen sollten, (2. Mose 26.15)
21 ein jegliches zehn Ellen lang und anderthalb Ellen breit 22 und an jeglichem zwei Zapfen, damit eins an das andere gesetzt würde. Also machte er alle Bretter zur Wohnung, 23 daß der Bretter zwanzig gegen Mittag standen. 24 Und machte vierzig silberne Füße darunter, unter jeglich Brett zwei Füße an seine zwei Zapfen. 25 Also zur andern Seite der Wohnung, gegen Mitternacht, machte er auch zwanzig Bretter 26 mit vierzig silbernen Füßen, unter jeglichem Brett zwei Füße. 27 Aber hinten an der Wohnung, gegen Abend, machte er sechs Bretter 28 und zwei andere hinten an den zwei Ecken der Wohnung, 29 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf gesellte und oben am Haupt zusammenkäme mit einer Klammer, 30 daß der Bretter acht würden und sechzehn silberne Füße, unter jeglichem zwei Füße. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf der einen Seite der Wohnung (2. Mose 26.26-30)
32 und fünf auf der andern Seite und fünf hintenan, gegen Abend. 33 Und machte den mittleren Riegel, daß er mitten an den Brettern hindurchgestoßen würde von einem Ende zum andern. 34 Und überzog die Bretter mit Gold; aber ihre Ringe machte er von Gold, daß man die Riegel darein täte, und überzog die Riegel mit Gold. 35 Und machte den Vorhang mit dem Cherubim daran künstlich von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand. (2. Mose 26.31)
36 Und machte zu demselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und ihre Haken von Gold; und goß dazu vier silberne Füße. 37 Und machte ein Tuch in der Tür der Hütte von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, gestickt, 38 und fünf Säulen dazu mit ihren Haken, und überzog ihre Köpfe und Querstäbe mit Gold und fünf eherne Füße daran.