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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 9

Die fünfte Plage: Viehpest

1 Der HERR sprach zu Mose: Gehe hinein zu Pharao und sprich zu ihm: Also sagt der HERR, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk, daß sie mir dienen. (2. Mose 5.1) 2 Wo du dich des weigerst und sie weiter aufhältst, 3 siehe, so wird die Hand des HERRN sein über dein Vieh auf dem Felde, über Pferde, über Esel, über Kamele, über Ochsen, über Schafe, mit einer sehr schweren Pestilenz. (2. Mose 3.20) 4 Und der HERR wird ein Besonderes tun zwischen dem Vieh der Israeliten und der Ägypter, daß nichts sterbe aus allem, was die Kinder Israel haben. 5 Und der HERR bestimmte eine Zeit und sprach: Morgen wird der HERR solches auf Erden tun. 6 Und der HERR tat solches des Morgens, und es starb allerlei Vieh der Ägypter; aber des Viehs der Kinder Israel starb nicht eins. 7 Und Pharao sandte darnach, und siehe, es war des Viehs Israels nicht eins gestorben. Aber das Herz Pharaos ward verstockt, und er ließ das Volk nicht. (2. Mose 4.21)

Die sechste Plage: Blattern

8 Da sprach der HERR zu Mose und Aaron: Nehmet eure Fäuste voll Ruß aus dem Ofen, und Mose sprenge ihn gen Himmel vor Pharao,
9 daß es über ganz Ägyptenland stäube und böse schwarze Blattern auffahren an den Menschen und am Vieh in ganz Ägyptenland. (5. Mose 28.27) 10 Und sie nahmen Ruß aus dem Ofen und traten vor Pharao, und Mose sprengte ihn gen Himmel. Da fuhren auf böse schwarze Blattern an den Menschen und am Vieh, (Offenbarung 16.2) 11 also daß die Zauberer nicht konnten vor Mose stehen vor den bösen Blattern; denn es waren an den Zauberern ebensowohl böse Blattern als an allen Ägyptern. 12 Aber der HERR verstockte das Herz Pharaos, daß er sie nicht hörte, wie denn der HERR gesagt hatte. (2. Mose 4.21)

Die siebente Plage: Hagel

13 Da sprach der HERR zu Mose: Mache dich morgen früh auf und tritt vor Pharao und sprich zu ihm: So sagt der HERR, der Hebräer Gott: Laß mein Volk, daß mir's diene; (2. Mose 5.1)
14 ich will sonst diesmal alle meine Plagen über dich selbst senden, über deine Knechte und über dein Volk, daß du innewerden sollst, daß meinesgleichen nicht ist in allen Landen. (2. Mose 8.6) 15 Denn ich hätte schon jetzt meine Hand ausgereckt und dich und dein Volk mit Pestilenz geschlagen, daß du von der Erde vertilgt würdest. 16 Aber darum habe ich dich erhalten, daß meine Kraft an dir erscheine und mein Name verkündigt werde in allen Landen. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Du trittst mein Volk noch unter dich und willst's nicht lassen. 18 Siehe, ich will morgen um diese Zeit einen sehr großen Hagel regnen lassen, desgleichen in Ägypten nicht gewesen ist, seitdem es gegründet ist, bis her. (Hiob 38.22) 19 Und nun sende hin und verwahre dein Vieh, und alles, was du auf dem Felde hast. Denn alle Menschen und das Vieh, das auf dem Felde gefunden wird und nicht in die Häuser versammelt ist, so der Hagel auf sie fällt, werden sterben. 20 Wer nun unter den Knechten Pharaos des HERRN Wort fürchtete, der ließ seine Knechte und sein Vieh in die Häuser fliehen. 21 Welcher Herz aber sich nicht kehrte an des HERRN Wort, die ließen ihre Knechte und ihr Vieh auf dem Felde. 22 Da sprach der HERR zu Mose: Recke deine Hand aus gen Himmel, daß es hagle über ganz Ägyptenland, über Menschen, über Vieh und über alles Kraut auf dem Felde in Ägyptenland.
23 Also reckte Mose seinen Stab gen Himmel, und der HERR ließ donnern und hageln, daß das Feuer auf die Erde schoß. Also ließ der HERR Hagel regnen über Ägyptenland, (Offenbarung 16.21) 24 daß Hagel und Feuer untereinander fuhren, so grausam, daß desgleichen in ganz Ägyptenland nie gewesen war, seitdem Leute darin gewesen sind. 25 Und der Hagel schlug in ganz Ägyptenland alles, was auf dem Felde war, Menschen und Vieh, und schlug alles Kraut auf dem Felde und zerbrach alle Bäume auf dem Felde. 26 Allein im Lande Gosen, da die Kinder Israel wohnten, da hagelte es nicht. 27 Da schickte Pharao hin und ließ Mose und Aaron rufen und sprach zu ihnen: Ich habe dasmal mich versündigt; der HERR ist gerecht, ich aber und mein Volk sind Gottlose. (2. Mose 10.16)
28 Bittet aber den HERRN, daß er aufhöre solch Donnern und Hageln Gottes, so will ich euch lassen, daß ihr nicht länger hier bleibet. (2. Mose 8.4) 29 Mose sprach: Wenn ich zur Stadt hinauskomme, so will ich meine Hände ausbreiten gegen den HERRN; so wird der Donner aufhören und kein Hagel mehr sein, daß du innewerdest, daß die Erde des HERRN sei. 30 Ich weiß aber, daß du und deine Knechte euch noch nicht fürchtet vor Gott dem HERRN. 31 Also ward geschlagen der Flachs und die Gerste; denn die Gerste hatte geschoßt und der Flachs Knoten gewonnen. 32 Aber der Weizen und Spelt ward nicht geschlagen, denn es war Spätgetreide. 33 So ging nun Mose von Pharao zur Stadt hinaus und breitete seine Hände gegen den HERRN, und der Donner und Hagel hörten auf, und der Regen troff nicht mehr auf die Erde.
34 Da aber Pharao sah, daß der Regen und Donner und Hagel aufhörte, versündigte er sich weiter und verhärtete sein Herz, er und seine Knechte. 35 Also ward des Pharao Herz verstockt, daß er die Kinder Israel nicht ließ, wie denn der HERR geredet hatte durch Mose. (2. Mose 4.21)