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3. Mose - Kapitel 24

Das Öl für den Leuchter. Zurichtung der Lampen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie zu dir bringen lauteres Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten! (2. Mose 27.20) 3 Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll es Aaron zurichten, daß es stets brenne vor dem HERRN, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure Geschlechter. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen zurichten, vor dem HERRN, beständig.

Die Schaubrote

5 Und du sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln bestehen. 6 Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den HERRN. (2. Mose 25.30) 7 Du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, damit dieser die Brote in Erinnerung bringe, wenn er verbrannt wird vor dem HERRN. 8 Jeden Sabbat soll er sie stets vor dem HERRN aufschichten als Gabe von den Kindern Israel, laut ewigem Bund. 9 Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist ein hochheiliger, ewig festgesetzter Anteil für ihn von den Feueropfern des HERRN.

Bestrafung des Gotteslästerers. Vergeltung für Totschlag und Körperverletzung

10 Es ging aber der Sohn eines israelitischen Weibes, der einen ägyptischen Vater hatte, unter den Kindern Israel aus und ein. Dieser Sohn des israelitischen Weibes und ein Israelite zankten im Lager miteinander. 11 Da lästerte der Sohn des israelitischen Weibes den Namen Gottes und fluchte. Darum brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. (3. Mose 24.16) 12 Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN. (4. Mose 15.34) 13 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher vor das Lager hinaus und laß alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und sage den Kindern Israel und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen; 16 und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt sterben! Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben! (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben. (2. Mose 21.12) 18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele! 19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: (2. Mose 21.23-25) 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen; 21 also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte. (4. Mose 15.36)

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2. Mose - Kapitel 23

Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.
3 Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache. (3. Mose 19.15)
4 Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen. (Lukas 6.27)
5 Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine um seinetwillen. 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19)
7 Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.
8 Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1)
11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf daß dein Ochs und Esel ruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11)
13 Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Und anderer Götter Namen sollt ihr nicht gedenken, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden. (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste. Opfervorschriften

14 Dreimal sollt ihr mir Feste halten im Jahr:
15 das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten, daß du sieben Tage ungesäuertes Brot essest, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen. Erscheint aber nicht leer vor mir. (2. Mose 12.15) 16 Und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast. Und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit eingesammelt hast vom Felde. 17 Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.
18 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. (2. Mose 12.10)
19 Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen und Verheißungen für die Zukunft

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und bringe dich an den Ort, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19)
21 Darum hüte dich vor seinem Angesicht und gehorche seiner Stimme und erbittere ihn nicht; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, und mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme hören und tun alles, was ich dir sagen werde, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir her geht und dich bringt an die Amoriter, Hethiter, Pheresiter, Kanaaniter, Heviter und Jebusiter und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen und nicht tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Götzen umreißen und zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3)
25 Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Es soll nichts Unträchtiges noch Unfruchtbares sein in deinem Lande, und ich will dich lassen alt werden. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir her senden und alles Volk verzagt machen, dahin du kommst, und will dir alle deine Feinde in die Flucht geben.
28 Ich will Hornissen vor dir her senden, die vor dir her ausjagen die Heviter, Kanaaniter und Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie nicht auf ein Jahr ausstoßen vor dir, auf daß nicht das Land wüst werde und sich wilde Tiere wider dich mehren; 30 einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du wächsest und das Land besitzest. 31 Und will deine Grenze setzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Strom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Einwohner des Landes, daß du sie sollst ausstoßen vor dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sondern laß sie nicht wohnen in deinem Lande, daß sie dich nicht verführen wider mich. Denn wo du ihren Göttern dienst, wird dir's zum Fall geraten. (Richter 2.3)