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3. Mose - Kapitel 19

Heiligung des Lebenswandels

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig, der HERR, euer Gott! (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jedermann fürchte seine Mutter und seinen Vater und beobachte meine Sabbate; denn Ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht an die Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachten wollt, sollt ihr's so opfern, daß es euch angenehm macht. (3. Mose 22.18-20) 6 Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht angenehm sein; 8 und wer davon ißt, wird seine Missetat tragen, weil er das Heiligtum des HERRN entheiligt hat, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Ackers nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es den Armen und Fremdlingen lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 11 Ihr sollt einander nicht bestehlen, nicht belügen noch betrügen! (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und nicht entheiligen den Namen deines Gottes! Denn Ich bin der HERR. (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR! (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen, noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten wider deines Nächsten Blut! 17 Ich bin der HERR. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; strafen sollst du deinen Nächsten, daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest! (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der HERR. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen. 22 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, wovon man ißt, sollt ihr die ersten Früchte derselben als Vorhaut betrachten. Drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten und nicht davon essen. 24 Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN. 25 Und im fünften Jahre sollt ihr die Früchte essen, daß der Ertrag umso größer werde; ich, der HERR, bin euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen, ihr sollt keine Wahrsagerei, keine Zeichendeuterei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leibe machen für eine abgeschiedene Seele und sollt euch nicht tätowieren! Ich bin der HERR. 29 Du sollst deine Tochter nicht preisgeben, sie zur Unzucht anzuhalten, damit das Land nicht Unzucht treibe und voller Laster werde! 30 Beobachtet meine Sabbattage und verehret mein Heiligtum! Ich bin der HERR. 31 Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf daß ihr durch sie nicht verunreinigt werdet; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und alte Leute ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. 33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen. (2. Mose 22.20) 34 Ihr sollt euch gegen den Fremdling, der sich bei euch aufhält, benehmen, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägypten gewesen. Ich, der HERR, bin euer Gott. 35 Ihr sollt euch nicht vergreifen weder am Recht noch an der Elle, noch am Gewicht, noch am Maß. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe; 37 darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR. (3. Mose 18.30)

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2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.