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3. Mose - Kapitel 19

Heiligung des Lebenswandels

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig, der HERR, euer Gott! (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jedermann fürchte seine Mutter und seinen Vater und beobachte meine Sabbate; denn Ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht an die Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachten wollt, sollt ihr's so opfern, daß es euch angenehm macht. (3. Mose 22.18-20) 6 Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht angenehm sein; 8 und wer davon ißt, wird seine Missetat tragen, weil er das Heiligtum des HERRN entheiligt hat, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Ackers nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es den Armen und Fremdlingen lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 11 Ihr sollt einander nicht bestehlen, nicht belügen noch betrügen! (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und nicht entheiligen den Namen deines Gottes! Denn Ich bin der HERR. (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR! (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen, noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten wider deines Nächsten Blut! 17 Ich bin der HERR. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; strafen sollst du deinen Nächsten, daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest! (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der HERR. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen. 22 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, wovon man ißt, sollt ihr die ersten Früchte derselben als Vorhaut betrachten. Drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten und nicht davon essen. 24 Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN. 25 Und im fünften Jahre sollt ihr die Früchte essen, daß der Ertrag umso größer werde; ich, der HERR, bin euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen, ihr sollt keine Wahrsagerei, keine Zeichendeuterei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leibe machen für eine abgeschiedene Seele und sollt euch nicht tätowieren! Ich bin der HERR. 29 Du sollst deine Tochter nicht preisgeben, sie zur Unzucht anzuhalten, damit das Land nicht Unzucht treibe und voller Laster werde! 30 Beobachtet meine Sabbattage und verehret mein Heiligtum! Ich bin der HERR. 31 Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf daß ihr durch sie nicht verunreinigt werdet; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und alte Leute ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. 33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen. (2. Mose 22.20) 34 Ihr sollt euch gegen den Fremdling, der sich bei euch aufhält, benehmen, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägypten gewesen. Ich, der HERR, bin euer Gott. 35 Ihr sollt euch nicht vergreifen weder am Recht noch an der Elle, noch am Gewicht, noch am Maß. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe; 37 darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR. (3. Mose 18.30)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)