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3. Mose - Kapitel 16

Der große Versöhnungstag

1 Und der Herr redete mit Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den HERRN traten. (3. Mose 10.1-2) 2 Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor den Sühndeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich will auf dem Sühndeckel in einer Wolke erscheinen. (2. Mose 26.33-34) 3 Damit soll Aaron hineingehen in das Heiligtum: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer; (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Leibe haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden (denn das sind die heiligen Kleider) und soll seinen Leib mit Wasser baden und sie anziehen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer. 6 Und Aaron soll den Farren zum Sündopfer für sich selbst herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken. (Hebräer 7.27) 7 Darnach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte, 8 und soll das Los werfen über die beiden Böcke, ein Los für den HERRN und ein Los für den Asasel. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Und Aaron soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, zum Sündopfer machen. 10 Aber den Bock, auf welchen das Los Asasels fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm die Sühne vollziehe und ihn zum Asasel in die Wüste jage. 11 Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken und soll den Farren schächten zum Sündopfer für sich selbst. 12 Darnach nehme er die Pfanne voll Glut vom Altar, der vor dem HERRN steht, und eine Handvoll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang; 13 und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe. 14 Er soll auch von dem Blut des Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Sühndeckel sprengen, gegen Aufgang. Siebenmal soll er also vor dem Sühndeckel mit seinem Finger vom Blute sprengen. 15 Darnach soll er den Bock, das Sündopfer des Volkes schächten und von dessen Blut hinein hinter den Vorhang bringen, und soll mit dessen Blute tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und auch damit sprengen auf den Sühndeckel und vor denselben. (Römer 3.25) 16 Also soll er Sühne erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und soll also tun mit der Stiftshütte, welche sich mitten unter ihren Unreinigkeiten befindet. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht und die Sühne erwirkt hat für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 18 Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem HERRN steht, so soll er von dem Blut des Farren und von dem Blut des Bocks nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum, (2. Mose 30.10) 19 und soll mit seinem Finger vom Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und von der Unreinigkeit der Kinder Israel heiligen. 20 Und wenn er die Sühne für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar erwirkt hat, so soll er den lebendigen Bock herzu bringen, 21 und Aaron soll seine beiden Hände auf dieses lebendigen Bockes Kopf stützen und auf ihn alle Missetaten der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen samt ihren Sünden bekennen, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste jagen lassen; 22 daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen. 23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen, 24 und soll seinen Leib mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein und des Volkes Brandopfer verrichten, und Sühnung tun für sich und das Volk. 25 Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar verbrennen. 26 Der aber, welcher den Bock zum Asasel gejagt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 27 Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 29 Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt. 30 Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden. (Hebräer 10.3) 31 Darum soll es euch ein Ruhe-Sabbat sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Das sei eine ewige Ordnung. 32 Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider, 33 und soll für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar Sühne erwirken; auch den Priestern und der ganzen Volksgemeinde soll er Sühne schaffen. 34 Das soll euch zur ewigen Gewohnheit weden, daß ihr für die Kinder Israel Sühne erwirkt wegen allen ihren Sünden, einmal im Jahr. Und man tat, wie der HERR Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)