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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 29

Weihe der Priester und des Altars

1 Das ist's auch, was du ihnen tun sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei Widder ohne Fehl, (3. Mose 8.1) 2 ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du solches alles machen. 3 Und sollst es in einen Korb legen und in dem Korbe herzubringen samt dem Farren und den zwei Widdern. 4 Und sollst Aaron und seine Söhne vor die Tür der Hütte des Stifts führen und mit Wasser waschen 5 und die Kleider nehmen und Aaron anziehen den engen Rock und den Purpurrock und den Leibrock und das Schild zu dem Leibrock, und sollst ihn gürten mit dem Gurt des Leibrocks 6 und den Hut auf sein Haupt setzen und die heilige Krone an den Hut. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und sollst nehmen das Salböl und auf sein Haupt schütten und ihn salben. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du auch herzuführen und den engen Rock ihnen anziehen 9 und beide, Aaron und auch sie, mit Gürteln gürten und ihnen die Hauben aufbinden, daß sie das Priestertum haben zu ewiger Weise. Und sollst Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen, (2. Mose 28.41) 10 und den Farren herzuführen vor die Hütte des Stifts; und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Haupt legen.
11 Und du sollst den Farren schlachten vor dem HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und sollst von seinem Blut nehmen und auf des Altars Hörner tun mit deinem Finger und alles andere Blut an des Altars Boden schütten. 13 Und sollst alles Fett nehmen am Eingeweide und das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett, das darüber liegt, und sollst es auf dem Altar anzünden. (2. Mose 29.22) 14 Aber des Farren Fleisch, Fell und Mist sollst du draußen vor dem Lager verbrennen; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Aber den einen Widder sollst du nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf sein Haupt legen.
16 Dann sollst du ihn schlachten und sein Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsherum. 17 Aber den Widder sollst du zerlegen in Stücke, und seine Eingeweide und Schenkel waschen, und sollst es auf seine Stücke und sein Haupt legen 18 und den ganzen Widder anzünden auf dem Altar; denn es ist dem HERRN ein Brandopfer, ein süßer Geruch, ein Feuer des HERRN. 19 Den andern Widder aber sollst du nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf sein Haupt legen; 20 und sollst ihn schlachten und von seinem Blut nehmen und Aaron und seinen Söhnen auf den rechten Ohrknorpel tun und auf ihre Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und sollst das Blut auf den Altar sprengen ringsherum. 21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar nehmen und vom Salböl, und Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen; so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider geweiht. 22 Darnach sollst du nehmen das Fett von dem Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett darüber und die rechte Schulter (denn es ist ein Widder der Füllung), (3. Mose 3.3-4)
23 und ein Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korbe des ungesäuerten Brots, der vor dem HERRN steht; 24 und lege alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und webe es dem HERRN. 25 Darnach nimm's von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zu dem Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; denn das ist ein Feuer des HERRN. 26 Und sollst die Brust nehmen vom Widder der Füllung Aarons und sollst sie dem HERRN weben. Das soll dein Teil sein. 27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die gewebt und gehebt sind von dem Widder der Füllung Aarons und seiner Söhne. (4. Mose 18.18) 28 Und das soll Aarons und seiner Söhne sein ewigerweise von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer. Und eine Hebe soll es sein, von den Kindern Israel von ihrem Dankopfern, ihre Hebe für den HERRN. 29 Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne haben nach ihm, daß sie darin gesalbt und ihre Hände gefüllt werden. (2. Mose 29.9)
30 Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, der soll sie sieben Tage anziehen, daß er gehe in die Hütte des Stifts, zu dienen im Heiligen. 31 Du sollst aber nehmen den Widder der Füllung, und sein Fleisch an einem heiligen Ort kochen. 32 Und Aaron mit seinen Söhnen soll des Widders Fleisch essen samt dem Brot im Korbe vor der Tür der Hütte des Stifts. 33 Denn es ist zur Versöhnung damit geschehen, zu füllen ihre Hände, daß sie geweiht werden. Kein andrer soll es essen; denn es ist heilig. 34 Wo aber etwas übrigbleibt von dem Fleisch der Füllung und von dem Brot bis an den Morgen, das sollst du mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig. 35 Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen tun alles, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen
36 und täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten zur Versöhnung. Und sollst den Altar entsündigen, wenn du ihn versöhnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde. 37 Sieben Tage sollst du den Altar versöhnen und ihn weihen, daß er sei ein Hochheiliges. Wer den Altar anrühren will, der ist dem Heiligtum verfallen.

Das tägliche Opfer

38 Und das sollst du mit dem Altar tun: zwei jährige Lämmer sollst du allewege des Tages darauf opfern,
39 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; (Psalm 141.2) 40 Und zu einem Lamm ein zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel von einem Hin gestoßenen Öls, und ein Viertel vom Hin Wein zum Trankopfer. 41 Mit dem andern Lamm gegen Abend sollst du tun wie mit dem Speisopfer und Trankopfer des Morgens, zu süßem Geruch, ein Feuer dem HERRN. 42 Das ist das tägliche Brandopfer bei euren Nachkommen vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HERRN, da ich mich euch bezeugen und mit dir reden will.
43 Daselbst will ich mich den Kindern Israel bezeugen und geheiligt werden in meiner Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 So will ich die Hütte des Stifts mit dem Altar heiligen und Aaron und seine Söhne mir zu Priestern weihen. 45 Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein, 46 daß sie wissen sollen, ich sei der HERR, ihr Gott, der sie aus Ägyptenland führte, daß ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, Ihr Gott.