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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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1. Mose - Kapitel 34

Die Schandtat an Dina und das Blutbad zu Sichem

1 Dina aber, Leas Tochter, die sie Jakob geboren hatte, ging heraus, die Töchter des Landes zu sehen. (1. Mose 30.21) 2 Da die sah Sichem, Hemors Sohn, des Heviters, der des Landes Herr war, nahm er sie und lag bei ihr und schwächte sie. 3 Und sein Herz hing an ihr, und er hatte die Dirne lieb und redete freundlich mit ihr. 4 Und Sichem sprach zu seinem Vater Hemor: Nimm mir das Mägdlein zum Weibe. 5 Und Jakob erfuhr, daß seine Tochter Dina geschändet war; und seine Söhne waren mit dem Vieh auf dem Felde, und Jakob schwieg bis daß sie kamen.
6 Da ging Hemor, Sichems Vater, heraus zu Jakob, mit ihm zu reden. 7 Indes kamen die Söhne Jakobs vom Felde. Und da sie es hörten, verdroß es die Männer, und sie wurden sehr zornig, daß er eine Torheit an Israel begangen und bei Jakobs Tochter gelegen hatte, denn so sollte es nicht sein. (5. Mose 22.21) 8 Da redete Hemor mit ihnen und sprach: Meines Sohnes Sichem Herz sehnt sich nach eurer Tochter; gebt sie ihm doch zum Weibe.
9 Befreundet euch mit uns; gebt uns eure Töchter und nehmt ihr unsere Töchter 10 und wohnt bei uns.Das Land soll euch offen sein; wohnt und werbet und gewinnet darin. 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und ihren Brüdern: Laßt uns Gnade bei euch finden; was ihr mir sagt, das will ich euch geben. 12 Fordert nur getrost von mir Morgengabe und Geschenk, ich will's geben, wie ihr heischt; gebt mir nur die Dirne zum Weibe. (2. Mose 22.15) 13 Da antworteten Jakobs Söhne dem Sichem und seinem Vater Hemor betrüglich, darum daß ihre Schwester Dina geschändet war,
14 und sprachen zu ihnen: Wir können das nicht tun, daß wir unsere Schwester einem unbeschnittenem Mann geben; denn das wäre uns eine Schande. 15 Doch dann wollen wir euch zu Willen sein, so ihr uns gleich werdet und alles, was männlich unter euch ist, beschnitten werde; 16 dann wollen wir unsere Töchter euch geben und eure Töchter uns nehmen und bei euch wohnen und ein Volk sein. 17 Wo ihr aber nicht darein willigen wollt, euch zu beschneiden, so wollen wir unsere Tochter nehmen und davonziehen. 18 Die Rede gefiel Hemor und seinem Sohn wohl. 19 Und der Jüngling verzog nicht, solches zu tun; denn er hatte Lust zu der Tochter Jakobs. Und er war herrlich gehalten über alle in seines Vaters Hause. 20 Da kamen sie nun, Hemor und sein Sohn Sichem, unter der Stadt Tor und redeten mit den Bürgern der Stadt und sprachen:
21 Diese Leute sind friedsam bei uns und wollen im Lande wohnen und werben; so ist nun das Land weit genug für sie. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und ihnen unser Töchter geben. 22 Aber dann wollen sie uns zu Willen sein, daß sie bei uns wohnen und ein Volk mit uns werden, wo wir alles, was männlich unter uns ist, beschneiden, gleich wie sie beschnitten sind. 23 Ihr Vieh und ihre Güter und alles, was sie haben, wird unser sein, so wir nur ihnen zu Willen werden, daß sie bei uns wohnen. 24 Und sie gehorchten dem Hemor und Sichem, seinem Sohn, alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen, und beschnitten alles, was männlich war, das zu dieser Stadt aus und ein ging.

Blutbad zu Sichem

25 Und am dritten Tage, da sie Schmerzen hatten, nahmen die zwei Söhne Jakobs, Simeon und Levi, der Dina Brüder, ein jeglicher sein Schwert und gingen kühn in die Stadt und erwürgten alles, was männlich war. (1. Mose 49.5-7)
26 und erwürgten auch Hemor und seinen Sohn Sichem mit der Schärfe des Schwerts und nahmen ihre Schwester Dina aus dem Hause Sichems und gingen davon. 27 Da kamen die Söhne Jakobs über die erschlagenen und plünderten die Stadt, darum daß sie hatten ihre Schwester geschändet. 28 Und nahmen ihre Schafe, Rinder, Esel und was in der Stadt und auf dem Felde war 29 und alle ihre Habe; alle Kinder und Weiber nahmen sie gefangen, und plünderten alles, was in den Häusern war. 30 Und Jakob sprach zu Simeon und Levi: Ihr habt mir Unglück zugerichtet und mich stinkend gemacht vor den Einwohnern dieses Landes, den Kanaanitern und Pheresitern; und ich bin ein geringer Haufe. Wenn sie sich nun versammeln über mich, so werden sie mich schlagen. Also werde ich vertilgt samt meinem Hause. (2. Mose 5.21)
31 Sie antworteten aber: Sollten sie denn mit unsrer Schwester wie mit einer Hure handeln?