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2. Samuel - Kapitel 9

David erweist Gnade an Mephiboset

1 Und David sprach: Ist noch jemand übriggeblieben vom Hause Sauls, daß ich Barmherzigkeit an ihm erweise um Jonatans willen? 2 Es war aber ein Knecht vom Hause Sauls, der hieß Ziba; den beriefen sie zu David; und der König sprach zu ihm: Bist du Ziba? Er sprach: Ja, dein Knecht! (2. Samuel 16.1) 3 Der König sprach: Ist noch jemand da vom Hause Sauls, daß ich Gottes Barmherzigkeit an ihm erweise? Ziba sprach zum König: Es ist noch ein Sohn Jonatans vorhanden, der lahm an den Füßen ist. (2. Samuel 4.4) 4 Der König sprach zu ihm: Wo ist er? Ziba sprach zum König: Siehe, er ist zu Lodebar, im Hause Machirs, des Sohnes Ammiels! (2. Samuel 17.27) 5 Da sandte der König David hin und ließ ihn holen von Lodebar aus dem Hause Machirs, des Sohnes Ammiels. 6 Als nun Mephiboset, der Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, zu David kam, fiel er auf sein Angesicht und verneigte sich. David aber sprach: Mephiboset! Er sprach: Siehe, hier bin ich, dein Knecht! 7 David sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn ich will gewiß Barmherzigkeit an dir erzeigen um Jonatans, deines Vaters willen und will dir alle Äcker deines Vaters Saul wiedergeben; du aber sollst täglich an meinem Tisch das Brot essen! 8 Da verneigte er sich und sprach: Wer bin ich, dein Knecht, daß du dich wendest zu einem toten Hunde, wie ich einer bin? (1. Samuel 24.15) 9 Und der König rief Ziba, den Knecht Sauls, und sprach zu ihm: Alles, was Saul und seinem ganzen Hause gehört hat, habe ich dem Sohne deines Herrn gegeben. 10 So bestelle ihm nun sein Land, du und deine Söhne und deine Knechte, und bring die Ernte ein, damit der Sohn deines Herrn Brot zu essen habe; Mephiboset aber, der Sohn deines Herrn, soll täglich an meinem Tisch essen. Ziba aber hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte. 11 Und Ziba sprach zum König: Ganz so, wie mein Herr, der König, seinem Knechte gebietet, wird dein Knecht tun! Also aß Mephiboset an seinem Tisch, wie einer der Söhne des Königs. (2. Samuel 19.29) 12 Und Mephiboset hatte einen kleinen Sohn, der hieß Micha. Und alles, was im Hause Zibas wohnte, diente Mephiboset. 13 Mephiboset aber wohnte zu Jerusalem, denn er aß täglich an des Königs Tisch. Er war aber lahm an beiden Füßen. (2. Samuel 9.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)