1Und David sprach: Ist noch jemand übriggeblieben vom Hause Sauls, daß ich Barmherzigkeit an ihm erweise um Jonatans willen?2Es war aber ein Knecht vom Hause Sauls, der hieß Ziba; den beriefen sie zu David; und der König sprach zu ihm: Bist du Ziba? Er sprach: Ja, dein Knecht!(2. Samuel 16.1)3Der König sprach: Ist noch jemand da vom Hause Sauls, daß ich Gottes Barmherzigkeit an ihm erweise? Ziba sprach zum König: Es ist noch ein Sohn Jonatans vorhanden, der lahm an den Füßen ist.(2. Samuel 4.4)4Der König sprach zu ihm: Wo ist er? Ziba sprach zum König: Siehe, er ist zu Lodebar, im Hause Machirs, des Sohnes Ammiels!(2. Samuel 17.27)5Da sandte der König David hin und ließ ihn holen von Lodebar aus dem Hause Machirs, des Sohnes Ammiels.6Als nun Mephiboset, der Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, zu David kam, fiel er auf sein Angesicht und verneigte sich. David aber sprach: Mephiboset! Er sprach: Siehe, hier bin ich, dein Knecht!7David sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn ich will gewiß Barmherzigkeit an dir erzeigen um Jonatans, deines Vaters willen und will dir alle Äcker deines Vaters Saul wiedergeben; du aber sollst täglich an meinem Tisch das Brot essen!8Da verneigte er sich und sprach: Wer bin ich, dein Knecht, daß du dich wendest zu einem toten Hunde, wie ich einer bin?(1. Samuel 24.15)9Und der König rief Ziba, den Knecht Sauls, und sprach zu ihm: Alles, was Saul und seinem ganzen Hause gehört hat, habe ich dem Sohne deines Herrn gegeben.10So bestelle ihm nun sein Land, du und deine Söhne und deine Knechte, und bring die Ernte ein, damit der Sohn deines Herrn Brot zu essen habe; Mephiboset aber, der Sohn deines Herrn, soll täglich an meinem Tisch essen. Ziba aber hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte.11Und Ziba sprach zum König: Ganz so, wie mein Herr, der König, seinem Knechte gebietet, wird dein Knecht tun! Also aß Mephiboset an seinem Tisch, wie einer der Söhne des Königs.(2. Samuel 19.29)12Und Mephiboset hatte einen kleinen Sohn, der hieß Micha. Und alles, was im Hause Zibas wohnte, diente Mephiboset.13Mephiboset aber wohnte zu Jerusalem, denn er aß täglich an des Königs Tisch. Er war aber lahm an beiden Füßen.(2. Samuel 9.3)
Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten
1Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt,(Matthäus 5.31-32)(Matthäus 19.7)2und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes,3und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat:4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.5Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat.(5. Mose 20.7)
Verordnungen zum Schutz der Schwachen
6Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben.7Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.(2. Mose 21.16)8Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.(3. Mose 13.1)(3. Mose 14.2)9Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget.(4. Mose 12.10)10Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;11draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.12Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;13du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott.(2. Mose 22.25)14Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.(3. Mose 19.13)15An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei.16Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden.(2. Könige 14.6)(Hesekiel 18.19-20)17Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.(2. Mose 22.20-21)18Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun.(5. Mose 16.12)19Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände.(3. Mose 19.9-10)20Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.21Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.22Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.