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2. Samuel - Kapitel 8

Davids siegreiche Feldzüge

1 Darnach begab es sich, daß David die Philister schlug und sie demütigte. Und David nahm die Zügel der Regierung aus der Hand der Philister. 2 Er schlug auch die Moabiter und maß sie mit der Meßschnur; er legte sie auf die Erde und maß zwei volle Schnurlängen ab, um sie zu töten, und eine volle Schnurlänge, um sie am Leben zu lassen. Also wurden die Moabiter David untertan und tributpflichtig gemacht. 3 David schlug auch Hadad-Eser, den Sohn Rechobs, den König zu Zoba, als er ging, seine Macht am Euphrat- Strom wiederherzustellen. 4 Und David nahm von ihnen tausendsiebenhundert Reiter und zwanzigtausend Mann Fußvolk gefangen und lähmte alle Wagenpferde; aber hundert Wagenpferde behielt er übrig. (Josua 11.9) 5 Aber die Syrer von Damaskus kamen Hadad-Eser, dem König von Zoba zu Hilfe. Und David erschlug von den Syrern zweiundzwanzigtausend Mann 6 und legte Besatzungen in das damascenische Syrien. Also ward Syrien David untertan und tributpflichtig gemacht; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, welche den Knechten Hadad-Esers gehörten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Und von Betach und Berotai, den Städten Hadad-Esers, nahm der König David sehr viel Erz. 9 Als aber Tohi, der König von Hamat, hörte, daß David die ganze Macht Hadad-Esers geschlagen hatte, 10 sandte Tohi seinen Sohn Joram zum König David, um ihm den Frieden anzubieten und ihn zu beglückwünschen, daß er wider Hadad-Eser gestritten und ihn geschlagen hatte; denn Hadad-Eser hatte einen Streit mit Tohi. Und er hatte silberne, goldene und eherne Geräte bei sich, 11 welche der König David auch dem HERRN heiligte, samt dem Silber und Gold, das er dem HERRN heiligte von allen Völkern, die er sich unterworfen hatte: 12 von Syrien, von Moab, von den Kindern Ammon, von den Philistern, von Amalek und von der Beute Hadad-Esers, des Sohnes Rechobs, des Königs von Zoba. 13 Und David machte sich einen Namen, als er zurückkam, indem er die Edomiter im Salztal schlug, achtzehntausend Mann. (Psalm 60.2) 14 Und er legte Besatzungen in Edom; in ganz Edom legte er Besatzungen und ganz Edom ward David unterworfen; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. (1. Mose 27.40) 15 Und David regierte über ganz Israel und verschaffte all seinem Volk Recht und Gerechtigkeit. 16 Joab aber, der Sohn der Zeruja, befehligte das Heer, und Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler; (2. Samuel 20.23-26) 17 und Zadok, der Sohn Achitubs, und Achimelech, der Sohn Abjatars, waren Priester; und Seraja war Schreiber; 18 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kreter und Pleter gesetzt; die Söhne Davids aber waren Priester. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)