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2. Samuel - Kapitel 8

Davids siegreiche Feldzüge

1 Darnach begab es sich, daß David die Philister schlug und sie demütigte. Und David nahm die Zügel der Regierung aus der Hand der Philister. 2 Er schlug auch die Moabiter und maß sie mit der Meßschnur; er legte sie auf die Erde und maß zwei volle Schnurlängen ab, um sie zu töten, und eine volle Schnurlänge, um sie am Leben zu lassen. Also wurden die Moabiter David untertan und tributpflichtig gemacht. 3 David schlug auch Hadad-Eser, den Sohn Rechobs, den König zu Zoba, als er ging, seine Macht am Euphrat- Strom wiederherzustellen. 4 Und David nahm von ihnen tausendsiebenhundert Reiter und zwanzigtausend Mann Fußvolk gefangen und lähmte alle Wagenpferde; aber hundert Wagenpferde behielt er übrig. (Josua 11.9) 5 Aber die Syrer von Damaskus kamen Hadad-Eser, dem König von Zoba zu Hilfe. Und David erschlug von den Syrern zweiundzwanzigtausend Mann 6 und legte Besatzungen in das damascenische Syrien. Also ward Syrien David untertan und tributpflichtig gemacht; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, welche den Knechten Hadad-Esers gehörten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Und von Betach und Berotai, den Städten Hadad-Esers, nahm der König David sehr viel Erz. 9 Als aber Tohi, der König von Hamat, hörte, daß David die ganze Macht Hadad-Esers geschlagen hatte, 10 sandte Tohi seinen Sohn Joram zum König David, um ihm den Frieden anzubieten und ihn zu beglückwünschen, daß er wider Hadad-Eser gestritten und ihn geschlagen hatte; denn Hadad-Eser hatte einen Streit mit Tohi. Und er hatte silberne, goldene und eherne Geräte bei sich, 11 welche der König David auch dem HERRN heiligte, samt dem Silber und Gold, das er dem HERRN heiligte von allen Völkern, die er sich unterworfen hatte: 12 von Syrien, von Moab, von den Kindern Ammon, von den Philistern, von Amalek und von der Beute Hadad-Esers, des Sohnes Rechobs, des Königs von Zoba. 13 Und David machte sich einen Namen, als er zurückkam, indem er die Edomiter im Salztal schlug, achtzehntausend Mann. (Psalm 60.2) 14 Und er legte Besatzungen in Edom; in ganz Edom legte er Besatzungen und ganz Edom ward David unterworfen; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. (1. Mose 27.40) 15 Und David regierte über ganz Israel und verschaffte all seinem Volk Recht und Gerechtigkeit. 16 Joab aber, der Sohn der Zeruja, befehligte das Heer, und Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler; (2. Samuel 20.23-26) 17 und Zadok, der Sohn Achitubs, und Achimelech, der Sohn Abjatars, waren Priester; und Seraja war Schreiber; 18 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kreter und Pleter gesetzt; die Söhne Davids aber waren Priester. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.