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2. Samuel - Kapitel 7

Davids Wunsch, dem HERRN einen Tempel zu bauen. Gottes Verheißung für David und sein Königtum

1 Als nun der König in seinem Hause saß und der HERR ihm Ruhe gegeben hatte vor allen seinen Feinden ringsumher, 2 sprach der König zum Propheten Natan: Siehe doch, ich wohne in einem Zedernhause, und die Lade Gottes wohnt unter Teppichen! (Psalm 132.1) 3 Natan sprach zum König: Gehe hin und tue alles, was in deinem Herzen ist, denn der HERR ist mit dir! 4 Aber in derselben Nacht kam das Wort des HERRN zu Natan und sprach: 5 Gehe hin und sage zu meinem Knechte David: So spricht der HERR: Solltest du mir ein Haus bauen, daß ich darin wohne? (1. Könige 5.17) (1. Chronik 22.8) 6 Habe ich doch in keinem Hause gewohnt von dem Tage an, als ich die Kinder Israel aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, sondern ich bin stets in einem Zelt und in der Wohnung umhergezogen. (1. Könige 8.16) (1. Könige 8.27) (Jesaja 66.1) 7 Wohin ich immer wandelte mit allen Kindern Israel, habe ich auch jemals ein Wort geredet zu einem der Stämme Israels, dem ich mein Volk Israel zu weiden befahl, und gesagt: Warum bauet ihr mir kein Haus von Zedern? 8 So sollst du nun zu meinem Knechte David also reden: So spricht der HERR der Heerscharen: Ich habe dich von der Weide hinter den Schafen weggenommen, daß du Fürst werdest über mein Volk Israel; (1. Samuel 16.11-13) 9 und ich bin mit dir gewesen, wohin du gegangen bist, und habe alle deine Feinde vor dir her ausgerottet, und ich habe dir einen großen Namen gemacht, wie der Name der Gewaltigen auf Erden; 10 und ich habe meinem Volk Israel einen Ort bereitet und es eingepflanzt, daß es daselbst verbleibe, daß es nicht mehr beunruhigt werde und die Kinder der Bosheit es nicht mehr drängen wie zuvor und zur Zeit, da ich Richter über mein Volk Israel verordnete. 11 Und ich habe dir vor allen deinen Feinden Ruhe gegeben; und der HERR tut dir kund, daß Er dir ein Haus bauen will. 12 Wenn deine Tage erfüllt sind und du bei deinen Vätern liegst, so will ich deinen Samen nach dir erwecken, der aus deinem Leibe kommen wird, und will sein Königtum befestigen; (1. Könige 8.20) (Jesaja 9.6) 13 der soll meinem Namen ein Haus bauen, und ich will den Thron seines Königreichs auf ewig befestigen. (1. Könige 6.12) (Psalm 89.4-5) 14 Ich will sein Vater sein, und er soll mein Sohn sein. Wenn er eine Missetat begeht, will ich ihn mit Menschenruten züchtigen und mit Schlägen der Menschenkinder strafen. (Psalm 89.27) (Lukas 1.32) (Hebräer 1.5) 15 Aber meine Gnade soll nicht von ihm weichen, wie ich sie von Saul abwandte, den ich vor dir beseitigt habe; (1. Samuel 15.23) (1. Samuel 15.26) 16 sondern dein Haus und dein Königreich sollen ewig vor dir beständig sein; dein Thron soll auf ewig bestehen. (Psalm 72.17) (Jesaja 55.3)

Davids Dankgebet

17 Natan teilte alle diese Worte und dieses ganze Gesicht dem David mit. 18 Da kam der König David und setzte sich vor dem HERRN nieder und sprach: Wer bin ich, mein Herr, HERR, und was ist mein Haus, daß du mich bis hierher gebracht hast? (1. Mose 32.11) 19 Und das ist noch zu wenig gewesen in deinen Augen, Herr, HERR; denn du hast über das Haus deines Knechtes noch von ferner Zukunft geredet, und zwar, Herr, HERR, von des Menschen höchstem Ziel! 20 Was kann da David weiter zu dir sagen? Du kennst ja deinen Knecht, Herr, HERR! 21 Um deines Wortes willen und nach deinem Herzen hast du so Großes getan, um es deinem Knechte kundzutun! 22 Darum bist du, HERR, mein Gott, auch so hoch erhaben; denn dir ist niemand gleich, und es ist kein Gott außer dir nach allem, was wir mit unsern Ohren gehört haben! 23 Und wo ist ein Volk wie dein Volk, wie Israel, das einzige auf Erden, um deswillen Gott hingegangen ist, es sich zum Volke zu erlösen und sich einen Namen zu machen und so großartige und furchtbare Taten für dein Land zu tun vor dem Angesichte deines Volkes, welches du dir aus Ägypten, von den Heiden und ihren Göttern erlöst hast? (5. Mose 4.7) 24 Und du hast dir dein Volk Israel auf ewig zum Volke zubereitet, und du, HERR, bist sein Gott geworden! 25 So erfülle nun, HERR, mein Gott, auf ewig das Wort, das du über deinen Knecht und über sein Haus geredet hast, und tue, wie du gesagt hast, 26 damit man ewiglich deinen Namen erhebe und sage: Der HERR der Heerscharen ist Gott über Israel! Und möge das Haus deines Knechtes David vor dir bestehen! 27 Denn du, HERR der Heerscharen, du Gott Israels, hast dem Ohr deines Knechts geoffenbart und gesagt: Ich will dir ein Haus bauen! Darum hat dein Knecht den Mut gefunden, dieses Gebet zu dir zu beten. (Jesaja 50.5) 28 Und nun, mein Herr, HERR, du bist Gott, und deine Worte sind Wahrheit, und du hast deinem Knecht so viel Gutes zugesagt. (1. Könige 8.26) 29 So wollest du nun das Haus deines Knechtes segnen, daß es ewiglich vor dir sei; denn du selbst, Herr, HERR, hast es gesagt. So möge denn das Haus deines Knechtes mit deinem Segen bedacht werden ewiglich!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.