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2. Samuel - Kapitel 7

Davids Wunsch, dem HERRN einen Tempel zu bauen. Gottes Verheißung für David und sein Königtum

1 Als nun der König in seinem Hause saß und der HERR ihm Ruhe gegeben hatte vor allen seinen Feinden ringsumher, 2 sprach der König zum Propheten Natan: Siehe doch, ich wohne in einem Zedernhause, und die Lade Gottes wohnt unter Teppichen! (Psalm 132.1) 3 Natan sprach zum König: Gehe hin und tue alles, was in deinem Herzen ist, denn der HERR ist mit dir! 4 Aber in derselben Nacht kam das Wort des HERRN zu Natan und sprach: 5 Gehe hin und sage zu meinem Knechte David: So spricht der HERR: Solltest du mir ein Haus bauen, daß ich darin wohne? (1. Könige 5.17) (1. Chronik 22.8) 6 Habe ich doch in keinem Hause gewohnt von dem Tage an, als ich die Kinder Israel aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, sondern ich bin stets in einem Zelt und in der Wohnung umhergezogen. (1. Könige 8.16) (1. Könige 8.27) (Jesaja 66.1) 7 Wohin ich immer wandelte mit allen Kindern Israel, habe ich auch jemals ein Wort geredet zu einem der Stämme Israels, dem ich mein Volk Israel zu weiden befahl, und gesagt: Warum bauet ihr mir kein Haus von Zedern? 8 So sollst du nun zu meinem Knechte David also reden: So spricht der HERR der Heerscharen: Ich habe dich von der Weide hinter den Schafen weggenommen, daß du Fürst werdest über mein Volk Israel; (1. Samuel 16.11-13) 9 und ich bin mit dir gewesen, wohin du gegangen bist, und habe alle deine Feinde vor dir her ausgerottet, und ich habe dir einen großen Namen gemacht, wie der Name der Gewaltigen auf Erden; 10 und ich habe meinem Volk Israel einen Ort bereitet und es eingepflanzt, daß es daselbst verbleibe, daß es nicht mehr beunruhigt werde und die Kinder der Bosheit es nicht mehr drängen wie zuvor und zur Zeit, da ich Richter über mein Volk Israel verordnete. 11 Und ich habe dir vor allen deinen Feinden Ruhe gegeben; und der HERR tut dir kund, daß Er dir ein Haus bauen will. 12 Wenn deine Tage erfüllt sind und du bei deinen Vätern liegst, so will ich deinen Samen nach dir erwecken, der aus deinem Leibe kommen wird, und will sein Königtum befestigen; (1. Könige 8.20) (Jesaja 9.6) 13 der soll meinem Namen ein Haus bauen, und ich will den Thron seines Königreichs auf ewig befestigen. (1. Könige 6.12) (Psalm 89.4-5) 14 Ich will sein Vater sein, und er soll mein Sohn sein. Wenn er eine Missetat begeht, will ich ihn mit Menschenruten züchtigen und mit Schlägen der Menschenkinder strafen. (Psalm 89.27) (Lukas 1.32) (Hebräer 1.5) 15 Aber meine Gnade soll nicht von ihm weichen, wie ich sie von Saul abwandte, den ich vor dir beseitigt habe; (1. Samuel 15.23) (1. Samuel 15.26) 16 sondern dein Haus und dein Königreich sollen ewig vor dir beständig sein; dein Thron soll auf ewig bestehen. (Psalm 72.17) (Jesaja 55.3)

Davids Dankgebet

17 Natan teilte alle diese Worte und dieses ganze Gesicht dem David mit. 18 Da kam der König David und setzte sich vor dem HERRN nieder und sprach: Wer bin ich, mein Herr, HERR, und was ist mein Haus, daß du mich bis hierher gebracht hast? (1. Mose 32.11) 19 Und das ist noch zu wenig gewesen in deinen Augen, Herr, HERR; denn du hast über das Haus deines Knechtes noch von ferner Zukunft geredet, und zwar, Herr, HERR, von des Menschen höchstem Ziel! 20 Was kann da David weiter zu dir sagen? Du kennst ja deinen Knecht, Herr, HERR! 21 Um deines Wortes willen und nach deinem Herzen hast du so Großes getan, um es deinem Knechte kundzutun! 22 Darum bist du, HERR, mein Gott, auch so hoch erhaben; denn dir ist niemand gleich, und es ist kein Gott außer dir nach allem, was wir mit unsern Ohren gehört haben! 23 Und wo ist ein Volk wie dein Volk, wie Israel, das einzige auf Erden, um deswillen Gott hingegangen ist, es sich zum Volke zu erlösen und sich einen Namen zu machen und so großartige und furchtbare Taten für dein Land zu tun vor dem Angesichte deines Volkes, welches du dir aus Ägypten, von den Heiden und ihren Göttern erlöst hast? (5. Mose 4.7) 24 Und du hast dir dein Volk Israel auf ewig zum Volke zubereitet, und du, HERR, bist sein Gott geworden! 25 So erfülle nun, HERR, mein Gott, auf ewig das Wort, das du über deinen Knecht und über sein Haus geredet hast, und tue, wie du gesagt hast, 26 damit man ewiglich deinen Namen erhebe und sage: Der HERR der Heerscharen ist Gott über Israel! Und möge das Haus deines Knechtes David vor dir bestehen! 27 Denn du, HERR der Heerscharen, du Gott Israels, hast dem Ohr deines Knechts geoffenbart und gesagt: Ich will dir ein Haus bauen! Darum hat dein Knecht den Mut gefunden, dieses Gebet zu dir zu beten. (Jesaja 50.5) 28 Und nun, mein Herr, HERR, du bist Gott, und deine Worte sind Wahrheit, und du hast deinem Knecht so viel Gutes zugesagt. (1. Könige 8.26) 29 So wollest du nun das Haus deines Knechtes segnen, daß es ewiglich vor dir sei; denn du selbst, Herr, HERR, hast es gesagt. So möge denn das Haus deines Knechtes mit deinem Segen bedacht werden ewiglich!

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.