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2. Samuel - Kapitel 6

Die Überführung der Bundeslade nach Jerusalem

1 Und David versammelte abermals alle auserlesene Mannschaft in Israel, dreißigtausend. (1. Chronik 13.1) 2 Und David machte sich auf mit allem Volk, das bei ihm war, und ging hin gen Baale-Juda, um von dort die Lade Gottes heraufzuholen, bei welcher der Name angerufen wird, der Name des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront. (2. Mose 25.22) (Josua 15.9) 3 Und sie setzten die Lade auf einen neuen Wagen und holten sie aus dem Hause Abinadabs, das auf dem Hügel war. Ussa aber und Achio, die Söhne Abinadabs, lenkten den neuen Wagen. (1. Samuel 7.1) 4 Und als sie ihn mit der Lade Gottes aus dem Hause Abinadabs wegführten, das auf dem Hügel war, ging Achio vor der Lade her. 5 Und David und das ganze Haus Israel spielten vor dem HERRN mit aller Macht zum Gesang mit Harfen, mit Lauten, mit Handpauken, mit Schellen und mit Zimbeln. 6 Und als sie zur Tenne Nachons kamen, griff Ussa nach der Lade Gottes und hielt sie; denn die Rinder waren ausgeglitten. 7 Da entbrannte der Zorn des HERRN über Ussa; und Gott schlug ihn daselbst um des Frevels willen; so starb er daselbst bei der Lade Gottes. (4. Mose 4.15) (1. Samuel 6.19) 8 Aber auch David ergrimmte, daß der HERR mit Ussa einen solchen Riß gemacht hatte; darum hieß man diesen Ort Perez-Ussa bis auf diesen Tag. 9 Und David fürchtete sich vor dem HERRN an jenem Tag und sprach: Wie soll die Lade des HERRN zu mir kommen? 10 Und David wollte die Lade des HERRN nicht zu sich in die Stadt Davids hinaufbringen lassen, sondern ließ sie beiseite führen in das Haus Obed-Edoms, des Gatiters. 11 Und die Lade des HERRN verblieb drei Monate lang im Hause Obed-Edoms, des Gatiters, und der HERR segnete Obed-Edom und sein ganzes Haus. 12 Als nun dem König David angezeigt ward, daß der HERR das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte, segnete um der Lade Gottes willen, da ging David hin und holte die Lade Gottes mit Freuden aus dem Hause Obed-Edoms herauf in die Stadt Davids. (1. Chronik 15.1) 13 Und wenn die, welche die Lade des HERRN trugen, sechs Schritte gegangen waren, opferte man einen Ochsen und ein fettes Schaf. (1. Könige 8.5) 14 Und David tanzte mit aller Macht vor dem HERRN her und war mit einem leinenen Ephod umgürtet. 15 Also führten David und das ganze Haus Israel die Lade des HERRN mit Jubelgeschrei und Posaunenschall herauf. 16 Und als die Lade des HERRN in die Stadt Davids kam, schaute Michal, die Tochter Sauls, durchs Fenster und sah den König David hüpfen und vor dem HERRN tanzen, und sie verachtete ihn in ihrem Herzen. 17 Als sie aber die Lade des HERRN hineinbrachten, stellten sie dieselbe an ihren Ort, in das Zelt, das David für sie aufgeschlagen hatte. Darnach opferte David Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (1. Chronik 16.1) 18 Und als David die Brandopfer und Dankopfer vollendet hatte, segnete er das Volk im Namen des HERRN der Heerscharen (1. Könige 8.55) 19 und ließ allem Volk und der ganzen Menge Israels, Männern und Weibern, einem jeden einen Brotkuchen, einen Traubenkuchen und einen Rosinenkuchen austeilen. Dann ging das ganze Volk hin, ein jeder in sein Haus. 20 Als aber David umkehrte, sein Haus zu segnen, ging Michal, die Tochter Sauls, ihm entgegen und sprach: Welche Ehre hat sich heute der König Israels erworben, daß er sich heute vor den Mägden seiner Knechte entblößte, wie leichtfertige Leute sich entblößen! 21 David aber sprach zu Michal: Vor dem HERRN, der mich vor deinem Vater und vor seinem ganzen Hause erwählt und mir befohlen hat, Fürst über das Volk des HERRN, über Israel zu sein, (2. Samuel 5.2) 22 vor dem HERRN habe ich getanzt. Und ich will noch geringer werden als diesmal und niedrig sein in meinen Augen; und bei den Mägden, von welchen du gesprochen hast, will ich mir Ehre erwerben! 23 Aber Michal, die Tochter Sauls, hatte kein Kind bis an den Tag ihres Todes.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)