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2. Samuel - Kapitel 5

David wird König von ganz Israel und zieht nach Jerusalem

1 Und alle Stämme Israels kamen zu David gen Hebron und sprachen: Siehe, wir sind dein Gebein und dein Fleisch. (2. Samuel 19.13) 2 Schon je und je, als Saul noch König über uns war, führtest du Israel aus und ein. Dazu hat der HERR dir gesagt: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über Israel! (1. Samuel 13.14) (1. Samuel 25.30) 3 Und alle Ältesten Israels kamen zum König gen Hebron. Und der König David machte mit ihnen einen Bund zu Hebron vor dem HERRN. Und sie salbten David zum König über Israel. (1. Samuel 16.13) (2. Samuel 2.4) 4 David war dreißig Jahre alt, als er König ward, und regierte vierzig Jahre lang. (1. Könige 2.11) (1. Chronik 29.27) 5 Zu Hebron regierte er über Juda sieben Jahre und sechs Monate; aber zu Jerusalem regierte er über ganz Israel und Juda dreiunddreißig Jahre. 6 Und der König zog mit seinen Männern nach Jerusalem gegen die Jebusiter, die im Lande wohnten; die sprachen zu David: Du wirst hier nicht hereinkommen, sondern die Blinden und die Lahmen werden dich vertreiben! Das sollte heißen: David wird nicht hineinkommen! 7 Aber David nahm die Burg Zion ein; das ist die Stadt Davids. 8 Denn David sprach an jenem Tage: Wer die Jebusiter schlägt und die Wasserleitung erreicht und die Lahmen und Blinden, welchen die Seele Davids feind ist der soll ein Haupt und Oberster sein . Daher spricht man: «Es wird kein Blinder noch Lahmer ins Haus kommen!» 9 Und David ließ sich nieder auf der Burg und nannte sie Stadt Davids. Und David baute ringsum vom Millo an einwärts. 10 Und David ward immer mächtiger, und der HERR, der Gott der Heerscharen, war mit ihm. (2. Samuel 3.1) 11 Und Hiram, der König zu Tyrus, sandte Boten zu David und Zedernstämme und Zimmerleute und Steinmetzen, und sie bauten David ein Haus. 12 Da erkannte David, daß der HERR ihn zum König über Israel bestätigt und sein Königreich zu Ansehen gebracht habe um seines Volkes Israel willen. 13 Und David nahm sich noch mehr Kebsweiber und Frauen in Jerusalem, nachdem er von Hebron gekommen war, und es wurden ihm noch mehr Söhne und Töchter geboren. 14 Und dies sind die Namen derer, die ihm zu Jerusalem geboren sind: Sammua, Sobab, Natan und Salomo; (Matthäus 1.6) (Lukas 3.31) 15 Jibchar, Elischua, Nepheg und Japhia; 16 Elischama, Eljada und Eliphelet.

Doppelter Sieg Davids über die Philister

17 Als aber die Philister hörten, daß man David zum König über Israel gesalbt hatte, zogen sie alle herauf, um David herauszufordern. Als David solches erfuhr, zog er zur Bergfeste hinab. 18 Aber die Philister kamen und ließen sich im Tal Rephaim nieder. 19 Und David befragte den HERRN und sprach: Soll ich wider die Philister hinaufziehen? Und willst du sie in meine Hand geben? Der HERR sprach zu David: Ziehe hinauf, denn ich will die Philister gewiß in deine Hand geben! (1. Samuel 30.8) 20 Und David kam gen Baal-Perazim und schlug sie daselbst und sprach: Der HERR hat meine Feinde vor mir zerrissen, wie das Wasser einen Damm zerreißt! Daher hieß man jenen Ort Baal-Perazim. 21 Und sie ließen ihre Götzen daselbst; David aber und seine Männer nahmen sie weg. 22 Aber die Philister zogen nochmals herauf und ließen sich im Tal Rephaim nieder. 23 Und David befragte den HERRN. Da sprach er: Du sollst nicht hinaufziehen; sondern umgehe sie und falle ihnen in den Rücken, daß du an sie herankommest von den Balsamstauden her. 24 Und wenn du in den Wipfeln der Balsamstauden das Geräusch eines Einherschreitens hören wirst, alsdann beeile dich; denn der HERR ist alsdann vor dir hergezogen, das Heer der Philister zu schlagen. 25 Und David tat also, wie ihm der HERR geboten hatte, und schlug die Philister von Geba an, bis man gen Geser kommt.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)