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2. Samuel - Kapitel 5

David wird König von ganz Israel und zieht nach Jerusalem

1 Und alle Stämme Israels kamen zu David gen Hebron und sprachen: Siehe, wir sind dein Gebein und dein Fleisch. (2. Samuel 19.13) 2 Schon je und je, als Saul noch König über uns war, führtest du Israel aus und ein. Dazu hat der HERR dir gesagt: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über Israel! (1. Samuel 13.14) (1. Samuel 25.30) 3 Und alle Ältesten Israels kamen zum König gen Hebron. Und der König David machte mit ihnen einen Bund zu Hebron vor dem HERRN. Und sie salbten David zum König über Israel. (1. Samuel 16.13) (2. Samuel 2.4) 4 David war dreißig Jahre alt, als er König ward, und regierte vierzig Jahre lang. (1. Könige 2.11) (1. Chronik 29.27) 5 Zu Hebron regierte er über Juda sieben Jahre und sechs Monate; aber zu Jerusalem regierte er über ganz Israel und Juda dreiunddreißig Jahre. 6 Und der König zog mit seinen Männern nach Jerusalem gegen die Jebusiter, die im Lande wohnten; die sprachen zu David: Du wirst hier nicht hereinkommen, sondern die Blinden und die Lahmen werden dich vertreiben! Das sollte heißen: David wird nicht hineinkommen! 7 Aber David nahm die Burg Zion ein; das ist die Stadt Davids. 8 Denn David sprach an jenem Tage: Wer die Jebusiter schlägt und die Wasserleitung erreicht und die Lahmen und Blinden, welchen die Seele Davids feind ist der soll ein Haupt und Oberster sein . Daher spricht man: «Es wird kein Blinder noch Lahmer ins Haus kommen!» 9 Und David ließ sich nieder auf der Burg und nannte sie Stadt Davids. Und David baute ringsum vom Millo an einwärts. 10 Und David ward immer mächtiger, und der HERR, der Gott der Heerscharen, war mit ihm. (2. Samuel 3.1) 11 Und Hiram, der König zu Tyrus, sandte Boten zu David und Zedernstämme und Zimmerleute und Steinmetzen, und sie bauten David ein Haus. 12 Da erkannte David, daß der HERR ihn zum König über Israel bestätigt und sein Königreich zu Ansehen gebracht habe um seines Volkes Israel willen. 13 Und David nahm sich noch mehr Kebsweiber und Frauen in Jerusalem, nachdem er von Hebron gekommen war, und es wurden ihm noch mehr Söhne und Töchter geboren. 14 Und dies sind die Namen derer, die ihm zu Jerusalem geboren sind: Sammua, Sobab, Natan und Salomo; (Matthäus 1.6) (Lukas 3.31) 15 Jibchar, Elischua, Nepheg und Japhia; 16 Elischama, Eljada und Eliphelet.

Doppelter Sieg Davids über die Philister

17 Als aber die Philister hörten, daß man David zum König über Israel gesalbt hatte, zogen sie alle herauf, um David herauszufordern. Als David solches erfuhr, zog er zur Bergfeste hinab. 18 Aber die Philister kamen und ließen sich im Tal Rephaim nieder. 19 Und David befragte den HERRN und sprach: Soll ich wider die Philister hinaufziehen? Und willst du sie in meine Hand geben? Der HERR sprach zu David: Ziehe hinauf, denn ich will die Philister gewiß in deine Hand geben! (1. Samuel 30.8) 20 Und David kam gen Baal-Perazim und schlug sie daselbst und sprach: Der HERR hat meine Feinde vor mir zerrissen, wie das Wasser einen Damm zerreißt! Daher hieß man jenen Ort Baal-Perazim. 21 Und sie ließen ihre Götzen daselbst; David aber und seine Männer nahmen sie weg. 22 Aber die Philister zogen nochmals herauf und ließen sich im Tal Rephaim nieder. 23 Und David befragte den HERRN. Da sprach er: Du sollst nicht hinaufziehen; sondern umgehe sie und falle ihnen in den Rücken, daß du an sie herankommest von den Balsamstauden her. 24 Und wenn du in den Wipfeln der Balsamstauden das Geräusch eines Einherschreitens hören wirst, alsdann beeile dich; denn der HERR ist alsdann vor dir hergezogen, das Heer der Philister zu schlagen. 25 Und David tat also, wie ihm der HERR geboten hatte, und schlug die Philister von Geba an, bis man gen Geser kommt.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)