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2. Samuel - Kapitel 4

Ischboset wird ermordet

1 Als aber der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron tot war, ließ er seine Hände sinken, und ganz Israel ward bestürzt. 2 Es waren aber zwei Männer, Rottenführer des Sohnes Sauls (der eine hieß Baana, der andere hieß Rechab) Söhne Rimmons, des Beerotiters, aus den Kindern Benjamin; denn Beerot wurde auch zu Benjamin gerechnet. 3 Und die Beerotiter waren nach Gittaim geflohen, und sie haben sich daselbst aufgehalten bis zum heutigen Tag. 4 Jonatan aber, der Sohn Sauls, hatte einen Sohn mit lahmen Füßen. Der war fünf Jahre alt, als die Kunde von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hob ihn seine Amme auf und floh. Da sie aber eilends floh, kam er zu Fall und ward lahm; und er hieß Mephiboset. (2. Samuel 9.3) 5 So gingen nun die Söhne Rimmons, des Beerotiters, Rechab und Baana, hin und kamen zum Hause Ischbosets, als der Tag am heißesten war; er aber machte seinen Mittagsschlaf. 6 Als nun Rechab und sein Bruder Baana in das Haus kamen, Weizen zu holen, da stachen sie ihn in den Bauch und entrannen. 7 Denn als sie in das Haus kamen, lag er in seiner Schlafkammer auf seinem Bette; und sie stachen ihn tot und hieben ihm den Kopf ab und nahmen sein Haupt und liefen die ganze Nacht hindurch das Jordantal hinab. 8 Und sie brachten das Haupt zu David gen Hebron und sprachen zum König: Siehe, da ist das Haupt Ischbosets, des Sohnes Sauls, deines Feindes, der dir nach dem Leben trachtete! Der HERR hat heute meinem Herrn, dem König, Rache gewährt an Saul und seinem Samen. 9 Aber David antwortete Rechab und seinem Bruder Baana, den Söhnen Rimmons, des Beerotiters, und sprach zu ihnen: So wahr der HERR lebt, der meine Seele aus aller Not erlöst hat: 10 ich ergriff den, der mir Kunde brachte und sprach: «Siehe, Saul ist tot!» und dabei meinte, ein guter Bote zu sein, und ich tötete ihn zu Ziklag, um ihm den Botenlohn zu geben. (2. Samuel 1.15) 11 Wieviel mehr, da diese gottlosen Leute einen gerechten Mann in seinem Hause auf seinem Lager ermordet haben! Und nun sollte ich nicht sein Blut von euren Händen fordern und euch aus dem Lande ausrotten? 12 Und David gebot den Knappen; die brachten sie um und hieben ihnen Hände und Füße ab und hängten sie auf am Teiche zu Hebron. Aber das Haupt Ischbosets nahmen sie und begruben es in Abners Grab zu Hebron.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)