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2. Samuel - Kapitel 24

Davids Volkszählung und das Gericht Gottes

1 Und der Zorn des HERRN ergrimmte abermals wider Israel, und er reizte David wider sie, indem er sprach: Gehe hin, zähle Israel und Juda! (2. Samuel 21.1) 2 Und der König sprach zu Joab, seinem Feldhauptmann, der bei ihm war: Durchziehe doch alle Stämme Israels, von Dan bis Beerseba, und mustere das Volk, damit ich ihre Zahl erfahre! 3 Joab sprach zum König: Der HERR, dein Gott, füge zu diesem Volke, wie es jetzt ist, noch hundertmal mehr hinzu, daß mein Herr und König es mit seinen eigenen Augen sehe; aber warum verlangt mein Herr und König so etwas? 4 Doch des Königs Wort blieb fest wider Joab und die Heerführer; so zogen Joab und die Heerführer von dem Könige aus, um das Volk Israel zu zählen. 5 Und sie gingen über den Jordan und lagerten sich zu Aroer, zur Rechten der Stadt, die mitten im Tale von Gad liegt und gegen Jaeser. 6 Und sie kamen gen Gilead und in die Gegend von Tahtim-Hodsi, und als sie gen Dan-Jaan kamen, wandten sie sich nach Zidon. 7 Und sie kamen zu der Festung Tyrus und allen Städten der Heviter und Kanaaniter und zogen alsdann ins Mittagsland von Juda, gen Beerseba. 8 Also durchzogen sie das ganze Land und kamen nach neun Monaten und zwanzig Tagen gen Jerusalem. (Josua 18.9) 9 Und Joab gab dem König die Zahl des gemusterten Volkes an. Und es waren in Israel achthunderttausend Kriegsleute, die das Schwert zogen, und in Juda fünfhunderttausend Mann. 10 Aber nachdem David das Volk hatte zählen lassen, schlug ihm das Herz. Und David sprach zum HERRN: Ich habe mich schwer versündigt mit dem, was ich getan! Nun aber, o HERR, vergib doch die Missetat deines Knechtes; denn ich habe sehr töricht gehandelt! 11 Und als David am Morgen aufstand, erging das Wort des HERRN an den Propheten Gad, den Seher Davids, also: 12 Gehe hin und sage zu David: So spricht der HERR: Dreierlei lege ich dir vor; erwähle dir deren eines, daß ich es dir antue! 13 Gad kam zu David, zeigte es ihm an und sprach: Willst du, daß sieben Jahre Hungersnot in dein Land komme, oder daß du drei Monate lang vor deinen Widersachern fliehen müssest und sie dich verfolgen, oder daß drei Tage lang Pestilenz in deinem Lande sei? So besinne dich nun und siehe, was ich dem antworten soll, der mich gesandt hat! (Jeremia 24.10) (Jeremia 29.17) (Hesekiel 6.12) 14 David sprach zu Gad: Mir ist sehr angst! Doch laß uns in die Hand des HERRN fallen, denn seine Barmherzigkeit ist groß; aber in der Menschen Hand will ich nicht fallen! 15 Da ließ der HERR Pestilenz in Israel kommen vom Morgen an bis zur bestimmten Zeit, daß von dem Volk, von Dan bis Beerseba, siebzigtausend Mann starben. 16 Als aber der Engel seine Hand über Jerusalem ausstreckte, um sie zu verderben, ließ sich der HERR des Übels gereuen, und er sprach zu dem Engel, dem Verderber unter dem Volke: Es ist genug! Laß nun deine Hand ab! Der Engel des HERRN aber war bei der Tenne Aravnas, des Jebusiters.

Davids Schuldbekenntnis und Brandopfer

17 Als David den Engel sah, der das Volk schlug, sprach er zum HERRN: Siehe, ich habe gesündigt, ich habe die Missetat begangen! Was haben aber diese Schafe getan? Laß doch deine Hand wider mich und wider meines Vaters Haus gerichtet sein! (4. Mose 16.22) 18 Und Gad kam zu David an jenem Tage und sprach zu ihm: Gehe hinauf und errichte dem HERRN einen Altar in der Tenne Aravnas, des Jebusiters! 19 Also ging David hinauf, wie Gad gesagt und der HERR geboten hatte. 20 Und als Aravna aufblickte, sah er den König mit seinen Knechten zu ihm herüberkommen. Da ging Aravna hinaus und verneigte sich vor dem König mit dem Angesicht zur Erde; 21 und Aravna sprach: Warum kommt mein Herr und König zu seinem Knechte? David sprach: Die Tenne von dir zu kaufen, um dem HERRN einen Altar zu bauen, damit die Plage vom Volke abgewandt werde! 22 Aber Aravna sprach zu David: Mein Herr und König nehme sie und opfere, was ihn gut dünkt! Siehe, da ist ein Rind zum Brandopfer, die Dreschwagen aber und das Geschirr des Ochsen mögen als Brennholz dienen! 23 Alles dieses schenkt Aravna, o König, dem Könige! Und Aravna sprach zum König: Der HERR, dein Gott, sei dir gnädig! 24 Aber der König sprach zu Aravna: Nicht also, sondern ich will es dir abkaufen gemäß seinem Werte; denn ich will dem HERRN, meinem Gott, kein Brandopfer darbringen, das mich nichts kostet. Also kaufte David die Tenne und die Rinder um fünfzig Schekel Silber. 25 Und David baute dem HERRN daselbst einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und der HERR ließ sich für das Land erbitten, und die Plage wurde von Israel abgewehrt. (2. Samuel 21.14)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)