2. Samuel - Kapitel 23
Davids letzte Worte
1 Dies sind die letzten Worte Davids: Es sprach David, der Sohn Isais, es sprach der Mann, der hocherhaben ist, der Gesalbte des Gottes Jakobs, der liebliche Psalmdichter in Israel: 2 Der Geist des HERRN hat durch mich geredet, und seine Rede war auf meiner Zunge. 3 Der Gott Israels hat geredet, der Fels Israels hat zu mir gesprochen: Ein gerechter Herrscher über die Menschen, ein Herrscher in der Furcht Gottes, 4 ist wie das Licht am Morgen, wenn die Sonne am Morgen ohne Wolken aufgeht, wenn durch deren Glanz das junge Grün nach dem Regen aus der Erde sproßt. 5 Steht mein Haus nicht fest bei Gott? Denn er hat einen ewigen Bund mit mir gemacht, in allem wohl geordnet und verwahrt; wird er nicht alles gedeihen lassen, was mir zum Heil und zur Freude dient? 6 Aber die Nichtswürdigen sind alle wie weggeworfene Dornen, welche man nicht in die Hand nimmt; 7 wer sie aber anrühren muß, wappnet sich mit Eisen oder Speerschaft; und sie werden gänzlich verbrannt an ihrem Ort.Die Helden Davids
8 Dies sind die Namen der Helden Davids: Joscheb-Baschebet, der Tachkemoniter, das Haupt der Wagenkämpfer; der schwang seinen Speer über achthundert, die auf einmal erschlagen wurden. 9 Und nach ihm Eleasar, der Sohn Dodos, des Achochiters; er war unter den drei Helden mit David, als sie die Philister verhöhnten; diese sammelten sich dort zum Streit, aber die Männer von Israel zogen hinauf; 10 er jedoch erhob sich und erschlug unter den Philistern, bis seine Hand müde wurde und am Schwerte klebte. So verlieh der HERR an jenem Tage einen großen Sieg; das Volk kehrte um hinter ihm her, doch nur um zu plündern. 11 Und nach ihm Schamma, der Sohn Ages, des Harariters. Als sich die Philister zu Lechi zusammenscharten, war daselbst ein Ackerstück voll Linsen; als das Volk vor den Philistern die Flucht ergriff, 12 trat er mitten auf das Ackerstück und verteidigte es und schlug die Philister, und der HERR verlieh einen großen Sieg. 13 Und drei unter den dreißig Obersten zogen hinab und kamen zur Erntezeit zu David in die Höhle Adullam, während eine Schar von Philistern im Talgrunde Rephaim lag; 14 David war damals in der Bergfeste, und eine Besatzung der Philister befand sich zu Bethlehem. 15 Und David hatte ein Gelüste und sprach: Wer wird mir Wasser zu trinken geben aus dem Brunnen von Bethlehem unter dem Tor? 16 Da brachen die drei Helden durch das Lager der Philister hindurch und schöpften Wasser aus dem Brunnen von Bethlehem unter dem Tor, trugen es her und brachten es zu David; er aber wollte nicht trinken, sondern goß es aus vor dem HERRN 17 und sprach: Es sei ferne von mir, o HERR, daß ich solches tue! Ist es nicht das Blut der Männer, die ihr Leben gewagt haben und hingegangen sind? Darum wollte er nicht trinken. Solches taten die drei Helden. 18 Und Abisai, der Bruder Joabs, Sohn der Zeruja, war das Haupt der Drei; er zückte seinen Speer gegen dreihundert und tötete sie und machte sich einen Namen unter den Dreien. (2. Samuel 21.17) 19 War er nicht der geehrteste von den Dreien und wurde ihr Oberster? Aber an jene Drei reichte er nicht. 20 Auch Benaja, der Sohn Jojadas, eines tapfern Mannes Sohn, groß an Taten, aus Kabzeel, erschlug die beiden Gotteslöwen Moabs; er stieg auch hinab und tötete einen Löwen in einer Zisterne zur Schneezeit. (Josua 15.21) (Nehemia 11.25) 21 Er erschlug auch einen ansehnlichen ägyptischen Mann, der einen Speer in der Hand trug; er aber ging zu ihm hinab mit einem Stecken, und er riß dem Ägypter den Speer aus der Hand und tötete ihn mit seinem Speer. 22 Solches tat Benaja, Jojadas Sohn, und war berühmt unter den drei Helden. 23 Er war der berühmteste der Dreißig, aber an jene Drei reichte er nicht. Und David setzte ihn über seine Leibwache. 24 Unter den Dreißig waren: Asahel, der Bruder Joabs; Elchanan, der Sohn Dodos, von Bethlehem; (2. Samuel 2.18) 25 Samma, der Haroditer; Elika, der Haroditer; 26 Chelez, der Paltiter; Ira, der Sohn des Jikes, des Tekoiters; (1. Chronik 27.9-10) 27 Abieser, der Anatotiter; Mebunnai, der Chuschatiter; 28 Zalmon, der Achotiter; Mahari, der Netophatiter; 29 Cheleb, der Sohn Baanas, der Netophatiter; Itai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; 30 Benaja, der Piratoniter; Hiddai von Nachale-Gaas; 31 Abialbon, der Arbatiter; Asmavet, der Barhumiter; 32 Eljachba, der Saalboniter; von den Kindern Jasens: Jonatan; 33 Schamma, der Harariter; Achiam, der Sohn Sarars, des Harariters; 34 Eliphelet, der Sohn Achasbais, des Sohnes Maachatis; Eliam, der Sohn Ahitophels, des Giloniters; (2. Samuel 15.12) 35 Chezrai, der Karmeliter; Paarai, der Arbiter; 36 Jigeal, der Sohn Natans, von Zoba; Bani, der Gaditer; 37 Zelek, der Ammoniter; Naharai, der Beerotiter, Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 38 Ira, der Jitriter; Gareb, der Jitriter; 39 Urija, der Hetiter. Insgesamt siebenunddreißig. (2. Samuel 11.3)3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.