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2. Samuel - Kapitel 21

Die Gibeoniter rächen sich am Haus Sauls

1 Es war aber zu Davids Zeiten eine Hungersnot drei Jahre lang, Jahr für Jahr. Und David suchte das Angesicht des HERRN. Und der HERR sprach: Es ist wegen Saul und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeoniter getötet hat! 2 Da ließ der König die Gibeoniter rufen und redete mit ihnen. Die Gibeoniter aber gehörten nicht zu den Kindern Israel, sondern waren von den Amoritern übriggeblieben; die Kinder Israel hatten ihnen geschworen; dennoch suchte Saul sie zu schlagen in seinem Eifer für die Kinder Israel und Juda. (Josua 9.15) (Josua 9.19) 3 So sprach nun David zu den Gibeonitern: Was soll ich euch tun? Und womit soll ich Sühne leisten, damit ihr das Erbteil des HERRN segnet? 4 Die Gibeoniter sprachen zu ihm: Wir verlangen weder Gold noch Silber von Saul und seinem Hause, auch ist uns nicht darum zu tun, jemand in Israel zu töten. Er sprach: Was wollt ihr denn, daß ich euch tun soll? 5 Sie sprachen zum König: Von dem Manne, der uns verderbte und uns zu vertilgen trachtete, daß wir in ganz Israel keinen Bestand mehr haben sollten, 6 von dessen Söhnen sollen uns sieben Männer gegeben werden, daß wir sie aufhängen vor dem HERRN zu Gibea Sauls, des Erwählten des HERRN. Der König sprach: Ich will sie geben! (4. Mose 25.4) 7 Aber der König verschonte Mephiboset, den Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, wegen des Eides bei dem HERRN, der zwischen ihnen war, nämlich zwischen David und Jonatan, dem Sohne Sauls. (1. Samuel 20.15-17) 8 Aber die beiden Söhne, welche Rizpa, Ajas' Tochter, Saul geboren hatte, Armoni und Mephiboset, dazu die fünf Söhne, welche Merab, die Tochter Sauls, Adriel, dem Sohne Barsillais, dem Mecholatiter, geboren hatte, nahm der König (1. Samuel 18.19) (2. Samuel 3.7) 9 und gab sie in die Hand der Gibeoniter; die hängten sie auf dem Berge vor dem HERRN auf. Also fielen diese sieben auf einmal und wurden getötet in den ersten Tagen der Gerstenernte. 10 Da nahm Rizpa, die Tochter Ajas, das Trauergewand und breitete es für sich auf dem Felsen aus, vom Anfang der Ernte an, bis das Wasser vom Himmel über sie troff; und sie ließ weder des Tages die Vögel des Himmels auf ihnen ruhen, noch des Nachts die Tiere des Feldes. 11 Als nun dem David angezeigt wurde, was Rizpa, die Tochter Ajas, Sauls Kebsweib, getan hatte, 12 ging David hin und nahm die Gebeine Sauls und die Gebeine Jonatans, seines Sohnes, von den Bürgern zu Jabes in Gilead, die sie von dem Platze zu Bethsan gestohlen hatten, wo die Philister sie aufgehängt hatten des Tages, als die Philister den Saul auf dem Gebirge Gilboa schlugen. (1. Samuel 31.12) 13 Und er brachte die Gebeine Sauls und die Gebeine seines Sohnes Jonatan von dort herauf; und man sammelte zu denselben die Gebeine der Gehängten; 14 und man begrub die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonatan zu Zela, im Lande Benjamin, im Grabe seines Vaters Kis; man tat alles, wie der König geboten hatte. Darnach ließ sich Gott für das Land erbitten. (2. Samuel 24.25)

Letzte Kämpfe mit den Philistern

15 Es erhob sich aber wieder ein Krieg der Philister wider Israel. Und David zog hinab und seine Knechte mit ihm, und sie stritten wider die Philister; David aber ward müde und setzte sich nieder. Da gedachte Ischbi-Benob, 16 einer der Kinder Raphas, der eine Lanze im Gewicht von dreihundert Schekel Erz hatte und mit einem neuen Schwert umgürtet war, er wolle David erschlagen. 17 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, half ihm und schlug den Philister tot. Da schwuren ihm die Männer Davids und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns in den Streit ausziehen, daß du die Leuchte Israels nicht auslöschest! (2. Samuel 23.18) 18 Darnach kam es nochmals zum Kriege mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Soph, welcher auch einer von den Kindern Raphas war. (1. Chronik 20.4-8) 19 Und es erhob sich noch ein Kampf mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Elchanan, der Sohn des Jaare-Orgim, ein Bethlehemiter, Goliat, den Gatiter, welcher einen Speer hatte, dessen Schaft wie ein Weberbaum war. (1. Samuel 17.7) 20 Und wieder kam es zum Kampfe bei Gat; daselbst war ein Mann von großer Länge, der hatte je sechs Finger an seinen Händen und je sechs Zehen an seinen Füßen, vierundzwanzig an der Zahl; der stammte auch von Rapha. 21 Als er nun Israel Hohn sprach, erschlug ihn Jonatan, der Sohn Simeis, des Bruders Davids. (1. Samuel 17.10) 22 Diese vier waren dem Rapha zu Gat geboren worden, und sie fielen durch die Hand Davids und seiner Knechte.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)