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2. Samuel - Kapitel 21

Die Gibeoniter rächen sich am Haus Sauls

1 Es war aber zu Davids Zeiten eine Hungersnot drei Jahre lang, Jahr für Jahr. Und David suchte das Angesicht des HERRN. Und der HERR sprach: Es ist wegen Saul und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeoniter getötet hat! 2 Da ließ der König die Gibeoniter rufen und redete mit ihnen. Die Gibeoniter aber gehörten nicht zu den Kindern Israel, sondern waren von den Amoritern übriggeblieben; die Kinder Israel hatten ihnen geschworen; dennoch suchte Saul sie zu schlagen in seinem Eifer für die Kinder Israel und Juda. (Josua 9.15) (Josua 9.19) 3 So sprach nun David zu den Gibeonitern: Was soll ich euch tun? Und womit soll ich Sühne leisten, damit ihr das Erbteil des HERRN segnet? 4 Die Gibeoniter sprachen zu ihm: Wir verlangen weder Gold noch Silber von Saul und seinem Hause, auch ist uns nicht darum zu tun, jemand in Israel zu töten. Er sprach: Was wollt ihr denn, daß ich euch tun soll? 5 Sie sprachen zum König: Von dem Manne, der uns verderbte und uns zu vertilgen trachtete, daß wir in ganz Israel keinen Bestand mehr haben sollten, 6 von dessen Söhnen sollen uns sieben Männer gegeben werden, daß wir sie aufhängen vor dem HERRN zu Gibea Sauls, des Erwählten des HERRN. Der König sprach: Ich will sie geben! (4. Mose 25.4) 7 Aber der König verschonte Mephiboset, den Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, wegen des Eides bei dem HERRN, der zwischen ihnen war, nämlich zwischen David und Jonatan, dem Sohne Sauls. (1. Samuel 20.15-17) 8 Aber die beiden Söhne, welche Rizpa, Ajas' Tochter, Saul geboren hatte, Armoni und Mephiboset, dazu die fünf Söhne, welche Merab, die Tochter Sauls, Adriel, dem Sohne Barsillais, dem Mecholatiter, geboren hatte, nahm der König (1. Samuel 18.19) (2. Samuel 3.7) 9 und gab sie in die Hand der Gibeoniter; die hängten sie auf dem Berge vor dem HERRN auf. Also fielen diese sieben auf einmal und wurden getötet in den ersten Tagen der Gerstenernte. 10 Da nahm Rizpa, die Tochter Ajas, das Trauergewand und breitete es für sich auf dem Felsen aus, vom Anfang der Ernte an, bis das Wasser vom Himmel über sie troff; und sie ließ weder des Tages die Vögel des Himmels auf ihnen ruhen, noch des Nachts die Tiere des Feldes. 11 Als nun dem David angezeigt wurde, was Rizpa, die Tochter Ajas, Sauls Kebsweib, getan hatte, 12 ging David hin und nahm die Gebeine Sauls und die Gebeine Jonatans, seines Sohnes, von den Bürgern zu Jabes in Gilead, die sie von dem Platze zu Bethsan gestohlen hatten, wo die Philister sie aufgehängt hatten des Tages, als die Philister den Saul auf dem Gebirge Gilboa schlugen. (1. Samuel 31.12) 13 Und er brachte die Gebeine Sauls und die Gebeine seines Sohnes Jonatan von dort herauf; und man sammelte zu denselben die Gebeine der Gehängten; 14 und man begrub die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonatan zu Zela, im Lande Benjamin, im Grabe seines Vaters Kis; man tat alles, wie der König geboten hatte. Darnach ließ sich Gott für das Land erbitten. (2. Samuel 24.25)

Letzte Kämpfe mit den Philistern

15 Es erhob sich aber wieder ein Krieg der Philister wider Israel. Und David zog hinab und seine Knechte mit ihm, und sie stritten wider die Philister; David aber ward müde und setzte sich nieder. Da gedachte Ischbi-Benob, 16 einer der Kinder Raphas, der eine Lanze im Gewicht von dreihundert Schekel Erz hatte und mit einem neuen Schwert umgürtet war, er wolle David erschlagen. 17 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, half ihm und schlug den Philister tot. Da schwuren ihm die Männer Davids und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns in den Streit ausziehen, daß du die Leuchte Israels nicht auslöschest! (2. Samuel 23.18) 18 Darnach kam es nochmals zum Kriege mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Soph, welcher auch einer von den Kindern Raphas war. (1. Chronik 20.4-8) 19 Und es erhob sich noch ein Kampf mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Elchanan, der Sohn des Jaare-Orgim, ein Bethlehemiter, Goliat, den Gatiter, welcher einen Speer hatte, dessen Schaft wie ein Weberbaum war. (1. Samuel 17.7) 20 Und wieder kam es zum Kampfe bei Gat; daselbst war ein Mann von großer Länge, der hatte je sechs Finger an seinen Händen und je sechs Zehen an seinen Füßen, vierundzwanzig an der Zahl; der stammte auch von Rapha. 21 Als er nun Israel Hohn sprach, erschlug ihn Jonatan, der Sohn Simeis, des Bruders Davids. (1. Samuel 17.10) 22 Diese vier waren dem Rapha zu Gat geboren worden, und sie fielen durch die Hand Davids und seiner Knechte.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.