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2. Samuel - Kapitel 2

David wird König von Juda in Hebron. Ischboset wird König von Israel

1 Nach dieser Geschichte befragte David den HERRN und sprach: Soll ich in eine der Städte Judas hinaufziehen? Und der HERR sprach zu ihm: Zieh hinauf! David sprach: Wohin soll ich ziehen? Er sprach: Gen Hebron! (1. Samuel 30.8) 2 Also zog David dort hinauf mit seinen beiden Frauen, Achinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals, des Karmeliters, Weib, (1. Samuel 25.42-43) 3 dazu führte David die Männer, die bei ihm waren, hinauf, einen jeden mit seinem Haushalt, und sie wohnten in den Städten Hebrons. 4 Und die Männer von Juda kamen und salbten David daselbst zum König über das Haus Juda. (1. Samuel 16.13) (1. Samuel 31.12) (2. Samuel 5.3) 5 Und als David angesagt ward, daß die Männer von Jabes in Gilead Saul begraben hätten, sandte David Boten zu den Männern von Jabes in Gilead und ließ ihnen sagen: Gesegnet seid ihr vom HERRN, daß ihr solche Barmherzigkeit an Saul, eurem Herrn, getan und ihn begraben habt. 6 So erweise nun der HERR Barmherzigkeit und Treue auch an euch, und auch ich will euch Gutes tun, weil ihr solches getan habt. 7 So lasset nun eure Hände erstarken und seid tapfer; denn Saul, euer Herr, ist tot, und das Haus Juda hat mich zum König über sich gesalbt! 8 Abner aber, der Sohn Ners, welcher Sauls Feldhauptmann war, nahm Ischboset, den Sohn Sauls, und führte ihn gen Mahanaim (1. Samuel 14.50) 9 und machte ihn zum König über Gilead und über die von Aser, über Jesreel, Ephraim, Benjamin und über ganz Israel. 10 Ischboset aber, Sauls Sohn, war vierzig Jahre alt, als er König wurde über Israel, und regierte zwei Jahre lang. Nur das Haus Juda hielt es mit David. 11 Die Zeit aber, da David zu Hebron über das Haus Juda regierte, betrug sieben Jahre und sechs Monate.

Streit zwischen Juda und Israel

12 Und Abner, der Sohn Ners, zog aus samt den Knechten Ischbosets, des Sohnes Sauls, von Mahanaim gen Gibeon. 13 Und Joab, der Sohn Zerujas, zog auch aus, samt den Knechten Davids, und sie stießen aufeinander am Teiche zu Gibeon, und die einen setzten sich diesseits, die andern jenseits des Teiches fest. 14 Und Abner sprach zu Joab: Die Knappen sollen sich aufmachen und vor uns ein Kampfspiel aufführen! Joab sprach: Nun wohlan, so sollen sie sich aufmachen! 15 Da machten sie sich auf und gingen abgezählt hin: zwölf aus Benjamin, von den Leuten Ischbosets, des Sohnes Sauls, und zwölf von den Knechten Davids. 16 Und einer griff den andern beim Kopf und stieß ihm sein Schwert in die Seite; und sie fielen miteinander. Daher wird der Ort Helkat-Hazurim genannt; er ist bei Gibeon. 17 Und es entspann sich ein sehr harter Streit an jenem Tag. Abner aber und die Männer von Israel wurden von den Knechten Davids geschlagen. 18 Es waren aber drei Söhne Zerujas daselbst: Joab, Abisai und Asahel. Asahel aber war leichtfüßig wie eine Gazelle auf dem Felde. (1. Chronik 2.16) 19 Und Asahel jagte dem Abner nach und wich nicht von Abner, weder zur Rechten noch zur Linken. 20 Da wandte sich Abner um und sprach: Bist du Asahel? Er antwortete: Ja! 21 Abner sprach zu ihm: Wende dich entweder zur Rechten oder zur Linken und greife einen der Knappen an und nimm dir seine Rüstung! Aber Asahel wollte nicht von ihm ablassen. 22 Da sprach Abner abermal zu Asahel: Laß ab von mir! Warum willst du, daß ich dich zu Boden schlage? Wie dürfte ich dann noch deinem Bruder Joab unter die Augen treten? 23 Da er aber nicht von ihm ablassen wollte, stach ihn Abner mit dem Speer rückwärts in den Bauch, so daß der Speer hinten herausdrang. Und er fiel daselbst und starb auf der Stelle; und wer zu dem Ort kam, wo Asahel tot dalag, der stand stille. (2. Samuel 3.27) 24 Aber Joab und Abisai jagten dem Abner nach, bis die Sonne unterging; und als sie zu dem Hügel Amma kamen, der vor Giach liegt, auf dem Wege zur Wüste Gibeon, 25 da versammelten sich die Kinder Benjamin hinter Abner her und bildeten einen Haufen und traten auf die Höhe des Hügels. 26 Da rief Abner Joab zu und sprach: Soll denn das Schwert unaufhörlich fressen? Weißt du nicht, daß zuletzt eine Erbitterung entstehen wird? Und wie lange willst du nicht dem Volke sagen, daß es von seinen Brüdern ablasse? 27 Joab sprach: So wahr Gott lebt, hättest du nicht gesprochen, so hätte sich das Volk nicht vor dem Morgen zurückgezogen und wäre ein jeder von der Verfolgung seines Bruders abgestanden! 28 Und Joab blies die Posaune, und alles Volk stand still und jagte Israel nicht mehr nach, und sie stritten auch nicht mehr. 29 Abner aber und seine Männer marschierten die ganze Nacht nach der Jordanebene und überschritten den Jordan und durchzogen die ganze Schlucht und kamen gen Mahanaim. 30 Joab aber wandte sich von Abner und versammelte das ganze Volk. Und es fehlten von den Knechten Davids neunzehn Mann und Asahel. 31 Aber die Knechte Davids hatten aus Benjamin und unter den Männern Abners dreihundertundsechzig Mann, die gefallen waren, erschlagen. 32 Und sie hoben Asahel auf und begruben ihn in seines Vaters Grab zu Bethlehem. Joab aber samt seinen Männern marschierte die ganze Nacht, so daß sie mit Tagesanbruch nach Hebron kamen.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.