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2. Samuel - Kapitel 18

Absaloms Niederlage und Tod

1 David aber musterte das Volk und setzte Hauptleute über je Tausend und über je Hundert. 2 Und David ließ das Volk ausrücken, ein Drittel unter Joab, ein Drittel unter Abisai, dem Sohne der Zeruja, Joabs Bruder, und ein Drittel unter Ittai, dem Gatiter. Und der König sprach zum Volke: Ich will auch mit euch ziehen! (2. Samuel 15.19) 3 Aber das Volk sprach: Du sollst nicht in den Krieg ziehen! Denn wenn wir fliehen, so wird man sich nicht um uns kümmern, ob auch die Hälfte von uns umkäme; du aber bist so viel wert wie zehntausend von uns. So ist es nun besser, daß du uns von der Stadt aus zu Hilfe kommst. 4 Der König sprach zu ihnen: Was euch gut dünkt, das will ich tun! Und der König stand zur Seite des Tores, während alles Volk auszog zu Hunderten und zu Tausenden. 5 Und der König gebot dem Joab, dem Abisai und Ittai und sprach: Verfahret mir gelinde mit dem Jüngling Absalom! Und alles Volk hörte es, wie der König allen Hauptleuten wegen Absalom Befehl gab. (2. Samuel 18.12) 6 So zogen denn die Leute ins Feld, Israel entgegen; und der Kampf entspann sich im Walde Ephraim. 7 Und das Volk Israel ward daselbst von den Knechten Davids geschlagen, und es fand an jenem Tage dort ein großes Gemetzel statt von zwanzigtausend Mann; 8 und der Kampf breitete sich daselbst über das ganze Land aus, und der Wald fraß an jenem Tage viel mehr Volk, als das Schwert es getan hatte. 9 Absalom aber geriet von ungefähr unter die Augen der Knechte Davids. Absalom ritt nämlich auf dem Maultier. Als nun das Maultier unter die dichten Zweige einer großen Eiche kam, da blieb er mit dem Kopf in der Eiche hängen, so daß er zwischen Himmel und Erde schwebte, denn das Maultier lief unter ihm weg. 10 Das sah ein Mann; der zeigte es Joab an und sprach: Siehe, ich sah Absalom an der Eiche hängen! 11 Da sprach Joab zu dem Manne, der ihm solches anzeigte: Siehe doch, wenn du das sahest, warum schlugst du ihn nicht auf der Stelle zu Boden? So könnte ich dir jetzt zehn Silberlinge und einen Gürtel geben! 12 Der Mann aber sprach zu Joab: Und wenn du tausend Silberlinge in meine Hand gewogen hättest, so wollte ich dennoch meine Hand nicht an des Königs Sohn gelegt haben; denn der König hat dir und Abisai und Ittai vor unsern Ohren geboten und gesagt: Gebt acht, wer es auch sei, auf den Jüngling Absalom! (2. Samuel 18.5) 13 Hätte ich aber etwas gegen sein Leben getan, so bliebe doch keine Lüge und gar nichts dem König verborgen; und du selbst würdest mir nicht beigestanden sein. 14 Joab sprach: ich kann nicht so lange bei dir verziehen! Und er nahm drei Spieße in seine Hand und stieß sie Absalom ins Herz, da er noch lebend an der Eiche hing. 15 Darnach umringten ihn zehn Knappen, Joabs Waffenträger, und schlugen Absalom noch vollends tot. 16 Da stieß Joab in die Posaune und rief das Volk von der Verfolgung Israels zurück; denn Joab wollte das Volk schonen. 17 Sie nahmen aber Absalom und warfen ihn im Walde in die große Grube und errichteten einen sehr großen Steinhaufen über ihm. Ganz Israel aber war entflohen, ein jeder zu seiner Hütte. 18 Absalom aber hatte, als er noch lebte, eine Säule genommen und für sich im Königstale aufgerichtet, denn er sprach: Ich habe keinen Sohn, der für meines Namens Gedächtnis sorgen könnte; und so nannte er die Säule nach seinem Namen; und sie heißt auch «Absaloms Hand» bis auf diesen Tag. 19 Ahimaaz aber, der Sohn Zadoks, sprach: Ich will doch hinlaufen und dem König verkündigen, daß der HERR ihm Recht verschafft hat von der Hand seiner Feinde! (2. Samuel 15.36) (2. Samuel 17.1) 20 Joab aber sprach zu ihm: Du bist heute kein Mann guter Botschaft! An einem andern Tage magst du gute Botschaft bringen, heute aber hättest du keine gute Botschaft zu bringen; denn des Königs Sohn ist tot! 21 Aber zu dem Kuschiten sprach Joab: Gehe hin, melde dem König, was du gesehen hast! Da verneigte sich der Kuschite vor Joab und lief davon. 22 Ahimaaz aber, der Sohn Zadoks, sprach abermal zu Joab: Wie wäre es, wenn ich doch dem Kuschiten nachliefe? Joab sprach: Was willst du laufen, mein Sohn? Dir wird kein Botenlohn zuteil! 23 Mag sein; ich will doch laufen! Da sprach er zu ihm: So lauf! Also lief Ahimaaz den Weg der Jordanaue und kam dem Kuschiten zuvor. 24 David aber saß zwischen den zwei Toren. Und der Wächter ging auf das Dach des Tors auf der Mauer, erhob seine Augen und sah sich um. Siehe, da lief ein Mann allein. 25 Da rief der Wächter und kündigte es dem König an. Der König aber sprach: Ist er allein, so ist gute Botschaft in seinem Munde! 26 Während nun dieser immer näher kam, sah der Wächter einen andern Mann laufen und rief dem Torhüter zu und sprach: Siehe, ein Mann läuft allein! Der König aber sprach: Der ist auch ein guter Bote! 27 Der Wächter sprach: Mir scheint, der erste Läufer sei Ahimaaz, der Sohn Zadoks! Da sprach der König: Er ist ein guter Mann und bringt gute Botschaft! 28 Ahimaaz aber rief und sprach zum König: Friede! Dann warf er sich vor dem König auf sein Angesicht zur Erde nieder und sprach: Gelobt sei der HERR, dein Gott, der die Leute, die ihre Hand wider meinen Herrn, den König, aufgehoben, dahingegeben hat! 29 Der König aber fragte: Geht es auch dem Jüngling Absalom wohl? Ahimaaz sprach: Ich sah ein großes Getümmel, als Joab den Knecht des Königs und mich, deinen Knecht, sandte, weiß aber nicht, was es war. 30 Der König sprach: Tritt zur Seite und stelle dich hierher! Da trat er zur Seite und blieb stehen. 31 Siehe, da kam der Kuschite und sprach: Ich bringe eine gute Botschaft, mein Herr und König! Denn der HERR hat dir heute Recht verschafft von der Hand aller, die sich wider dich auflehnten! 32 Der König aber fragte den Kuschiten: Geht es auch dem Jüngling Absalom wohl? Der Kuschite sprach: Wie dem Jüngling möge es allen Feinden meines Herrn, des Königs, und allen ergehen, die sich wider dich auflehnen, Böses zu tun! 33 Da ward der König sehr bewegt und ging hinauf ins Obergemach im Tor und weinte; und im Gehen sprach er: «Mein Sohn Absalom, mein Sohn, mein Sohn Absalom! Ach, daß ich doch statt deiner gestorben wäre! O Absalom, mein Sohn, mein Sohn!»

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.