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2. Samuel - Kapitel 17

Ahitophels Rat wird durch Husai vereitelt

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Ich will doch zwölftausend Mann auslesen, mich aufmachen und David noch in dieser Nacht nachjagen. (Psalm 71.11) 2 Wenn ich dann über ihn komme, während er müde und matt ist, so kann ich ihn so erschrecken, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, und dann kann ich den König allein schlagen. 3 So werde ich alles Volk dir zuwenden, wenn sich alle von dem Manne abwenden, dem du nachstellst; dann wird das ganze Volk Frieden haben. 4 Das schien dem Absalom gut und allen Ältesten Israels. 5 Aber Absalom sprach: Rufe doch noch Husai, den Architer, daß wir auch hören, was er zu sagen hat! (2. Samuel 16.16) 6 Als nun Husai zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: So und so hat Ahitophel geraten! Sollen wir seinen Rat ausführen oder nicht? Was sagst du? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist kein guter Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat! 8 Und Husai sprach: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute und weißt , daß sie Helden sind und grimmigen Mutes, wie eine Bärin auf freiem Felde, welche ihrer Jungen beraubt ist; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann; er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich wohl schon jetzt in irgend einer Schlucht verborgen oder an einem andern Orte. Wenn es dann geschähe, daß etliche von ihnen gleich im Anfang fielen und man es hören würde, so spräche man: Das Volk, das zu Absalom hält, hat eine Niederlage erlitten! 10 So würde jedermann ganz verzagt werden, wer auch sonst tapfer ist und ein Herz hat wie ein Löwe; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater stark ist und daß tapfere Leute bei ihm sind. 11 Darum rate ich, daß du ganz Israel, von Dan bis Beerseba, zu dir versammelst so zahlreich wie der Sand am Meer, und daß du selbst mit ihnen in den Krieg ziehest. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Orte wir ihn finden, und wir wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und all seinen Leuten, die bei ihm sind, nicht einen einzigen übriglassen. 13 Zieht er sich aber in eine Stadt zurück, so soll ganz Israel Stricke an jene Stadt legen und sie in den Bach hinunterschleifen, also daß auch nicht ein Steinchen mehr davon gefunden wird! 14 Da sprachen Absalom und alle Männer Israels: Der Rat Husais, des Architers, ist besser als der Rat Ahitophels! Aber der HERR fügte es so, daß der gute Rat Ahitophels vereitelt wurde, damit der HERR das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Aber Husai sprach zu Zadok und Abjatar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten Israels geraten; ich aber habe so und so geraten. 16 So sendet nun eilends hin und lasset David sagen: Bleibe nicht über Nacht bei den Furten in der Wüste, sondern mache dich eilends hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde! 17 Jonatan aber und Ahimaaz standen beim Brunnen Rogel; und eine Magd ging hin und berichtete es ihnen, und sie gingen hin und zeigten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen und in die Stadt kommen. (1. Könige 1.9) 18 Aber ein Knabe sah sie und hinterbrachte es Absalom. Da liefen die beiden eilends und gingen in das Haus eines Mannes zu Bachurim. Der hatte eine Zisterne in seinem Hofe; daselbst stiegen sie hinunter. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über die Öffnung der Zisterne und streute Grütze darüber, so daß man nichts merkte. 20 Als nun Absaloms Knechte zu dem Weibe in das Haus kamen, fragten sie: Wo sind Ahimaaz und Jonatan? Das Weib antwortete: Sie sind über den Bach gegangen. Da suchten sie dieselben, konnten sie aber nicht finden und kehrten wieder nach Jerusalem zurück. 21 Als aber diese weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen herauf und gingen hin und zeigten es dem König David an und sprachen zu ihm: Macht euch auf und geht eilends über das Wasser; denn so und so hat Ahitophel wider euch geraten! 22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und setzten über den Jordan; und als es lichter Morgen ward, fehlte keiner, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt wurde, sattelte er seinen Esel, machte sich auf, ging heim in seine Stadt, bestellte sein Haus und erhängte sich, starb und ward in seines Vaters Grab gelegt. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 David aber war nach Mahanaim gekommen, als Absalom über den Jordan zog, er und alle Männer Israels mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Dieser Amasa war der Sohn eines Mannes, namens Jitra, eines Ismaeliten, welcher zu Abigail gegangen war, der Tochter Nachaschs, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead. 27 Als nun David nach Mahanaim gekommen war, brachten Schobi, der Sohn des Nahas, von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten, Becken, irdene Geschirre, Weizen, Gerste, Mehl, geröstetes Korn, Bohnen, Linsen, 29 Honig und Butter, Schafe und getrocknetes Rindfleisch zur Speise für David und das Volk, das bei ihm war; denn sie sprachen: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)