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2. Samuel - Kapitel 17

Ahitophels Rat wird durch Husai vereitelt

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Ich will doch zwölftausend Mann auslesen, mich aufmachen und David noch in dieser Nacht nachjagen. (Psalm 71.11) 2 Wenn ich dann über ihn komme, während er müde und matt ist, so kann ich ihn so erschrecken, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, und dann kann ich den König allein schlagen. 3 So werde ich alles Volk dir zuwenden, wenn sich alle von dem Manne abwenden, dem du nachstellst; dann wird das ganze Volk Frieden haben. 4 Das schien dem Absalom gut und allen Ältesten Israels. 5 Aber Absalom sprach: Rufe doch noch Husai, den Architer, daß wir auch hören, was er zu sagen hat! (2. Samuel 16.16) 6 Als nun Husai zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: So und so hat Ahitophel geraten! Sollen wir seinen Rat ausführen oder nicht? Was sagst du? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist kein guter Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat! 8 Und Husai sprach: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute und weißt , daß sie Helden sind und grimmigen Mutes, wie eine Bärin auf freiem Felde, welche ihrer Jungen beraubt ist; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann; er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich wohl schon jetzt in irgend einer Schlucht verborgen oder an einem andern Orte. Wenn es dann geschähe, daß etliche von ihnen gleich im Anfang fielen und man es hören würde, so spräche man: Das Volk, das zu Absalom hält, hat eine Niederlage erlitten! 10 So würde jedermann ganz verzagt werden, wer auch sonst tapfer ist und ein Herz hat wie ein Löwe; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater stark ist und daß tapfere Leute bei ihm sind. 11 Darum rate ich, daß du ganz Israel, von Dan bis Beerseba, zu dir versammelst so zahlreich wie der Sand am Meer, und daß du selbst mit ihnen in den Krieg ziehest. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Orte wir ihn finden, und wir wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und all seinen Leuten, die bei ihm sind, nicht einen einzigen übriglassen. 13 Zieht er sich aber in eine Stadt zurück, so soll ganz Israel Stricke an jene Stadt legen und sie in den Bach hinunterschleifen, also daß auch nicht ein Steinchen mehr davon gefunden wird! 14 Da sprachen Absalom und alle Männer Israels: Der Rat Husais, des Architers, ist besser als der Rat Ahitophels! Aber der HERR fügte es so, daß der gute Rat Ahitophels vereitelt wurde, damit der HERR das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Aber Husai sprach zu Zadok und Abjatar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten Israels geraten; ich aber habe so und so geraten. 16 So sendet nun eilends hin und lasset David sagen: Bleibe nicht über Nacht bei den Furten in der Wüste, sondern mache dich eilends hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde! 17 Jonatan aber und Ahimaaz standen beim Brunnen Rogel; und eine Magd ging hin und berichtete es ihnen, und sie gingen hin und zeigten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen und in die Stadt kommen. (1. Könige 1.9) 18 Aber ein Knabe sah sie und hinterbrachte es Absalom. Da liefen die beiden eilends und gingen in das Haus eines Mannes zu Bachurim. Der hatte eine Zisterne in seinem Hofe; daselbst stiegen sie hinunter. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über die Öffnung der Zisterne und streute Grütze darüber, so daß man nichts merkte. 20 Als nun Absaloms Knechte zu dem Weibe in das Haus kamen, fragten sie: Wo sind Ahimaaz und Jonatan? Das Weib antwortete: Sie sind über den Bach gegangen. Da suchten sie dieselben, konnten sie aber nicht finden und kehrten wieder nach Jerusalem zurück. 21 Als aber diese weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen herauf und gingen hin und zeigten es dem König David an und sprachen zu ihm: Macht euch auf und geht eilends über das Wasser; denn so und so hat Ahitophel wider euch geraten! 22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und setzten über den Jordan; und als es lichter Morgen ward, fehlte keiner, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt wurde, sattelte er seinen Esel, machte sich auf, ging heim in seine Stadt, bestellte sein Haus und erhängte sich, starb und ward in seines Vaters Grab gelegt. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 David aber war nach Mahanaim gekommen, als Absalom über den Jordan zog, er und alle Männer Israels mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Dieser Amasa war der Sohn eines Mannes, namens Jitra, eines Ismaeliten, welcher zu Abigail gegangen war, der Tochter Nachaschs, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead. 27 Als nun David nach Mahanaim gekommen war, brachten Schobi, der Sohn des Nahas, von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten, Becken, irdene Geschirre, Weizen, Gerste, Mehl, geröstetes Korn, Bohnen, Linsen, 29 Honig und Butter, Schafe und getrocknetes Rindfleisch zur Speise für David und das Volk, das bei ihm war; denn sie sprachen: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.