zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 17

Ahitophels Rat wird durch Husai vereitelt

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Ich will doch zwölftausend Mann auslesen, mich aufmachen und David noch in dieser Nacht nachjagen. (Psalm 71.11) 2 Wenn ich dann über ihn komme, während er müde und matt ist, so kann ich ihn so erschrecken, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, und dann kann ich den König allein schlagen. 3 So werde ich alles Volk dir zuwenden, wenn sich alle von dem Manne abwenden, dem du nachstellst; dann wird das ganze Volk Frieden haben. 4 Das schien dem Absalom gut und allen Ältesten Israels. 5 Aber Absalom sprach: Rufe doch noch Husai, den Architer, daß wir auch hören, was er zu sagen hat! (2. Samuel 16.16) 6 Als nun Husai zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: So und so hat Ahitophel geraten! Sollen wir seinen Rat ausführen oder nicht? Was sagst du? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist kein guter Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat! 8 Und Husai sprach: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute und weißt , daß sie Helden sind und grimmigen Mutes, wie eine Bärin auf freiem Felde, welche ihrer Jungen beraubt ist; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann; er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich wohl schon jetzt in irgend einer Schlucht verborgen oder an einem andern Orte. Wenn es dann geschähe, daß etliche von ihnen gleich im Anfang fielen und man es hören würde, so spräche man: Das Volk, das zu Absalom hält, hat eine Niederlage erlitten! 10 So würde jedermann ganz verzagt werden, wer auch sonst tapfer ist und ein Herz hat wie ein Löwe; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater stark ist und daß tapfere Leute bei ihm sind. 11 Darum rate ich, daß du ganz Israel, von Dan bis Beerseba, zu dir versammelst so zahlreich wie der Sand am Meer, und daß du selbst mit ihnen in den Krieg ziehest. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Orte wir ihn finden, und wir wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und all seinen Leuten, die bei ihm sind, nicht einen einzigen übriglassen. 13 Zieht er sich aber in eine Stadt zurück, so soll ganz Israel Stricke an jene Stadt legen und sie in den Bach hinunterschleifen, also daß auch nicht ein Steinchen mehr davon gefunden wird! 14 Da sprachen Absalom und alle Männer Israels: Der Rat Husais, des Architers, ist besser als der Rat Ahitophels! Aber der HERR fügte es so, daß der gute Rat Ahitophels vereitelt wurde, damit der HERR das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Aber Husai sprach zu Zadok und Abjatar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten Israels geraten; ich aber habe so und so geraten. 16 So sendet nun eilends hin und lasset David sagen: Bleibe nicht über Nacht bei den Furten in der Wüste, sondern mache dich eilends hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde! 17 Jonatan aber und Ahimaaz standen beim Brunnen Rogel; und eine Magd ging hin und berichtete es ihnen, und sie gingen hin und zeigten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen und in die Stadt kommen. (1. Könige 1.9) 18 Aber ein Knabe sah sie und hinterbrachte es Absalom. Da liefen die beiden eilends und gingen in das Haus eines Mannes zu Bachurim. Der hatte eine Zisterne in seinem Hofe; daselbst stiegen sie hinunter. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über die Öffnung der Zisterne und streute Grütze darüber, so daß man nichts merkte. 20 Als nun Absaloms Knechte zu dem Weibe in das Haus kamen, fragten sie: Wo sind Ahimaaz und Jonatan? Das Weib antwortete: Sie sind über den Bach gegangen. Da suchten sie dieselben, konnten sie aber nicht finden und kehrten wieder nach Jerusalem zurück. 21 Als aber diese weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen herauf und gingen hin und zeigten es dem König David an und sprachen zu ihm: Macht euch auf und geht eilends über das Wasser; denn so und so hat Ahitophel wider euch geraten! 22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und setzten über den Jordan; und als es lichter Morgen ward, fehlte keiner, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt wurde, sattelte er seinen Esel, machte sich auf, ging heim in seine Stadt, bestellte sein Haus und erhängte sich, starb und ward in seines Vaters Grab gelegt. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 David aber war nach Mahanaim gekommen, als Absalom über den Jordan zog, er und alle Männer Israels mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Dieser Amasa war der Sohn eines Mannes, namens Jitra, eines Ismaeliten, welcher zu Abigail gegangen war, der Tochter Nachaschs, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead. 27 Als nun David nach Mahanaim gekommen war, brachten Schobi, der Sohn des Nahas, von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten, Becken, irdene Geschirre, Weizen, Gerste, Mehl, geröstetes Korn, Bohnen, Linsen, 29 Honig und Butter, Schafe und getrocknetes Rindfleisch zur Speise für David und das Volk, das bei ihm war; denn sie sprachen: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)