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2. Samuel - Kapitel 16

David auf der Flucht. Simeis Fluchen

1 Und als David kaum die Höhe überschritten hatte, siehe, da kam ihm Ziba, der Knecht Mephibosets, entgegen mit einem Paar gesattelter Esel; darauf waren zweihundert Brote, hundert getrocknete Trauben, hundert Früchte und ein Schlauch Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Da fragte der König: Was willst du damit? Ziba sprach: Die Esel sind für die königliche Familie zum Reiten und die Brote und das Obst zur Speise für die Jünglinge, der Wein aber zum Trinken für die, welche in der Wüste müde werden! 3 Der König fragte: Wo ist denn der Sohn deines Herrn? Ziba sprach zum König: Siehe, er blieb zu Jerusalem; denn er sprach: Heute wird das Haus Israel mir das Reich meines Vaters zurückgeben. (2. Samuel 19.27) 4 Da sprach der König zu Ziba: Siehe, alles was Mephiboset hat, soll dein sein! Ziba antwortete: Ich verbeuge mich! Laß mich Gnade finden vor deinen Augen, mein Herr und König! 5 Als aber der König David nach Bachurim kam, siehe, da trat von dort ein Mann vom Geschlechte des Hauses Sauls heraus, der hieß Simei, ein Sohn Geras; (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8) 6 der kam heraus und fluchte und warf mit Steinen nach David und allen Knechten des Königs David; denn alles Volk und alle Helden waren zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 7 Also aber sprach Simei, indem er fluchte: Geh, geh, du Blutmensch, du Nichtswürdiger! 8 Der HERR hat dir vergolten alles Blut des Hauses Sauls, an dessen Statt du König geworden bist! Nun hat der HERR das Reich in die Hand deines Sohnes Absalom gegeben und siehe, nun steckst du in deinem Unglück; denn du bist ein Blutmensch! 9 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, sprach zum König: Warum soll dieser tote Hund meinem Herrn, dem König fluchen? Ich will doch hingehen und ihm den Kopf abhauen! (1. Samuel 26.8) 10 Aber der König sprach: Ihr Söhne der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Wenn er flucht, und wenn der HERR zu ihm gesagt hat: Fluche dem David! wer will dann sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der von meinem Leibe gekommen ist, stellt mir nach dem Leben; warum nicht auch dieser Benjaminiter? Laßt ihn fluchen; denn der HERR hat ihn geheißen! 12 Vielleicht wird der HERR mein Elend ansehen und mir sein heutiges Fluchen mit Gutem vergelten! 13 Also ging David seines Weges mit seinen Leuten; Simei aber ging an der Seite des Berges neben ihm her und fluchte immer und warf mit Steinen nach ihm und besprengte ihn mit Staub. 14 Als aber der König samt allem Volk, das bei ihm war, müde ankam, erquickte er sich daselbst.

Absaloms Einzug in Jerusalem

15 Absalom aber und alles Volk, die Männer von Israel, waren nach Jerusalem gekommen und Ahitophel mit ihm. 16 Und als Husai, der Architer, Davids Freund, zu Absalom hineinkam, sprach er zu Absalom: Es lebe der König! Es lebe der König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Absalom aber sprach zu Husai: Ist das deine Liebe zu deinem Freund? Warum bist du nicht mit deinem Freund gezogen? 18 Husai sprach zu Absalom: Keineswegs! Sondern wen der HERR und dieses Volk und alle Männer Israels erwählen, dessen will ich sein und bei dem bleibe ich! 19 Und zum andern: Wem sollte ich dienen? Nicht seinem Sohne? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, also will ich es auch vor dir tun. 20 Und Absalom sprach zu Ahitophel: Rate, was wir tun sollen! 21 Ahitophel sprach: Gehe zu den Kebsweibern deines Vaters, die er hinterlassen hat, das Haus zu hüten, so wird ganz Israel vernehmen, daß du dich bei deinem Vater verhaßt gemacht hast, und es werden die Hände aller deiner Anhänger gestärkt. (2. Samuel 15.16) 22 Da schlug man Absalom ein Zelt auf dem Dache auf, und Absalom ging vor den Augen von ganz Israel zu den Kebsweibern seines Vaters. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Ahitophels Rat galt nämlich in jenen Tagen soviel, als hätte man das Wort Gottes befragt; so galten alle Ratschläge Ahitophels bei David und bei Absalom.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)