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2. Samuel - Kapitel 16

David auf der Flucht. Simeis Fluchen

1 Und als David kaum die Höhe überschritten hatte, siehe, da kam ihm Ziba, der Knecht Mephibosets, entgegen mit einem Paar gesattelter Esel; darauf waren zweihundert Brote, hundert getrocknete Trauben, hundert Früchte und ein Schlauch Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Da fragte der König: Was willst du damit? Ziba sprach: Die Esel sind für die königliche Familie zum Reiten und die Brote und das Obst zur Speise für die Jünglinge, der Wein aber zum Trinken für die, welche in der Wüste müde werden! 3 Der König fragte: Wo ist denn der Sohn deines Herrn? Ziba sprach zum König: Siehe, er blieb zu Jerusalem; denn er sprach: Heute wird das Haus Israel mir das Reich meines Vaters zurückgeben. (2. Samuel 19.27) 4 Da sprach der König zu Ziba: Siehe, alles was Mephiboset hat, soll dein sein! Ziba antwortete: Ich verbeuge mich! Laß mich Gnade finden vor deinen Augen, mein Herr und König! 5 Als aber der König David nach Bachurim kam, siehe, da trat von dort ein Mann vom Geschlechte des Hauses Sauls heraus, der hieß Simei, ein Sohn Geras; (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8) 6 der kam heraus und fluchte und warf mit Steinen nach David und allen Knechten des Königs David; denn alles Volk und alle Helden waren zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 7 Also aber sprach Simei, indem er fluchte: Geh, geh, du Blutmensch, du Nichtswürdiger! 8 Der HERR hat dir vergolten alles Blut des Hauses Sauls, an dessen Statt du König geworden bist! Nun hat der HERR das Reich in die Hand deines Sohnes Absalom gegeben und siehe, nun steckst du in deinem Unglück; denn du bist ein Blutmensch! 9 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, sprach zum König: Warum soll dieser tote Hund meinem Herrn, dem König fluchen? Ich will doch hingehen und ihm den Kopf abhauen! (1. Samuel 26.8) 10 Aber der König sprach: Ihr Söhne der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Wenn er flucht, und wenn der HERR zu ihm gesagt hat: Fluche dem David! wer will dann sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der von meinem Leibe gekommen ist, stellt mir nach dem Leben; warum nicht auch dieser Benjaminiter? Laßt ihn fluchen; denn der HERR hat ihn geheißen! 12 Vielleicht wird der HERR mein Elend ansehen und mir sein heutiges Fluchen mit Gutem vergelten! 13 Also ging David seines Weges mit seinen Leuten; Simei aber ging an der Seite des Berges neben ihm her und fluchte immer und warf mit Steinen nach ihm und besprengte ihn mit Staub. 14 Als aber der König samt allem Volk, das bei ihm war, müde ankam, erquickte er sich daselbst.

Absaloms Einzug in Jerusalem

15 Absalom aber und alles Volk, die Männer von Israel, waren nach Jerusalem gekommen und Ahitophel mit ihm. 16 Und als Husai, der Architer, Davids Freund, zu Absalom hineinkam, sprach er zu Absalom: Es lebe der König! Es lebe der König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Absalom aber sprach zu Husai: Ist das deine Liebe zu deinem Freund? Warum bist du nicht mit deinem Freund gezogen? 18 Husai sprach zu Absalom: Keineswegs! Sondern wen der HERR und dieses Volk und alle Männer Israels erwählen, dessen will ich sein und bei dem bleibe ich! 19 Und zum andern: Wem sollte ich dienen? Nicht seinem Sohne? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, also will ich es auch vor dir tun. 20 Und Absalom sprach zu Ahitophel: Rate, was wir tun sollen! 21 Ahitophel sprach: Gehe zu den Kebsweibern deines Vaters, die er hinterlassen hat, das Haus zu hüten, so wird ganz Israel vernehmen, daß du dich bei deinem Vater verhaßt gemacht hast, und es werden die Hände aller deiner Anhänger gestärkt. (2. Samuel 15.16) 22 Da schlug man Absalom ein Zelt auf dem Dache auf, und Absalom ging vor den Augen von ganz Israel zu den Kebsweibern seines Vaters. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Ahitophels Rat galt nämlich in jenen Tagen soviel, als hätte man das Wort Gottes befragt; so galten alle Ratschläge Ahitophels bei David und bei Absalom.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)