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2. Samuel - Kapitel 15

Absaloms Aufruhr

1 Darnach aber begab es sich, daß Absalom sich Wagen und Pferde verschaffte und fünfzig Trabanten, die vor ihm herliefen. (1. Könige 1.5) 2 Und Absalom machte sich am Morgen früh auf und stellte sich neben dem Torweg auf; und wenn jemand einen Handel hatte, daß er zum König vor Gericht kommen sollte, rief ihn Absalom zu sich und fragte ihn: «Aus welcher Stadt bist du?» Antwortete er dann: «Dein Knecht ist aus einem der Stämme Israels», 3 so sprach Absalom zu ihm: «Siehe, deine Sache ist gut und recht, aber beim König ist niemand, der dir Gehör schenkt!» 4 Und Absalom sprach: O daß man doch mich zum Richter im Lande setzte, daß jedermann zu mir käme, der einen Rechtsstreit hat; ich würde ihm zu seinem Rechte verhelfen! 5 Und wenn jemand kam, um sich vor ihm niederzuwerfen, so reichte er ihm die Hand, faßte ihn und küßte ihn. 6 Also tat Absalom allen Israeliten, die zum König vor Gericht kamen, und erstahl sich die Herzen der Männer Israels. 7 Als er nun das vierzigste Jahr zurückgelegt hatte, sprach Absalom zum König: Ich möchte doch hingehen nach Hebron und mein Gelübde erfüllen, das ich dem HERRN gelobt habe. 8 Dein Knecht hat nämlich ein Gelübde getan, als ich zu Geschur in Syrien wohnte, das lautete also: Wenn mich der HERR wieder nach Jerusalem zurückbringt, so will ich dem HERRN dienen! (1. Mose 28.20) (2. Samuel 13.38) 9 Der König sprach zu ihm: Gehe hin in Frieden! Da machte er sich auf und ging nach Hebron. 10 Und Absalom sandte Kundschafter in alle Stämme Israels und ließ sagen: Wenn ihr den Schall der Posaunen hört, so sprecht: Absalom ist König geworden zu Hebron! 11 Und es gingen mit Absalom zweihundert Männer aus Jerusalem, die geladen waren und arglos hingingen, ohne von irgend etwas zu wissen. 12 Absalom schickte auch nach Ahitophel, dem Giloniter, dem Ratgeber Davids, und ließ ihn aus seiner Stadt Gilo holen, während er die Opfer schlachtete. Und die Verschwörung wurde stark, und das Volk nahm beständig zu bei Absalom. (2. Samuel 23.34)

Davids Flucht. Seine Freunde und Feinde

13 Da kam ein Bote und zeigte es David an und sprach: Das Herz der Männer Israels hat sich Absalom zugewandt! 14 David aber sprach zu allen seinen Knechten, die bei ihm zu Jerusalem waren: Auf, lasset uns fliehen; denn hier wird kein Entrinnen sein vor Absalom! Machet euch eilends davon, daß er uns nicht ereile und einhole und Unglück über uns bringe und die Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlage! (Psalm 3.1) 15 Da sprachen die Knechte des Königs zu ihm: Ganz wie unser Herr, der König, will; siehe, hier sind deine Knechte! 16 Und der König zog aus und sein ganzes Haus hinter ihm her; doch ließ der König zehn Kebsweiber zurück, das Haus zu hüten. 17 Und der König zog hinaus und alles Volk ihm auf dem Fuße nach, und sie stellten sich beim äußersten Hause auf. 18 Und alle Knechte zogen an ihm vorüber; dazu alle Kreter und Pleter, und alle Gatiter, sechshundert Mann, die ihm von Gat gefolgt waren, zogen an dem König vorüber. 19 Aber der König sprach zu Ittai, dem Gatiter: Warum willst auch du mit uns ziehen? Kehre um und bleibe bei dem König! Denn du bist ein Fremder; auch kannst du an deinen Ort auswandern. (2. Samuel 18.2) 20 Gestern bist du gekommen, und heute sollte ich dich schon mit uns umherirren lassen, da ich hingehen muß, wohin ich kann? Kehre um und führe deine Brüder zurück; dir widerfahre Barmherzigkeit und Treue! 21 Ittai aber antwortete dem König und sprach: So wahr der HERR lebt, und so wahr mein Herr, der König, lebt: an welchem Ort mein Herr und König sein wird (es gehe zum Tode oder zum Leben), daselbst soll auch dein Diener sein! 22 Da sprach David zu Ittai: Geh und zieh vorüber! Also zog Ittai, der Gatiter, vorüber und alle seine Männer und sein ganzer Troß mit ihm. 23 Und das ganze Land weinte mit lauter Stimme, während alles Volk vorüberzog. Darnach überschritt auch der König den Bach Kidron, und alles Volk schlug den Weg ein, der zur Wüste führt. (Johannes 18.1) 24 Und siehe, Zadok und alle Leviten mit ihm trugen die Bundeslade Gottes und stellten sie dort hin; Abjatar aber stieg hinauf, bis alles Volk aus der Stadt vollends vorübergezogen war. 25 Aber der König sprach zu Zadok: Bringe die Lade Gottes wieder in die Stadt zurück! Finde ich Gnade vor dem HERRN, so wird er mich zurückbringen, daß ich ihn und seine Wohnung wiedersehen darf; 26 spricht er aber also zu mir: Ich habe keine Lust zu dir! siehe, hier bin ich; er tue mit mir, wie es ihm gefällt! (1. Samuel 3.18) (2. Samuel 10.12) 27 Und der König sprach zum Priester Zadok: Du bist der Seher; kehre in Frieden wieder in die Stadt zurück und mit dir dein Sohn Ahimaaz und Jonatan, der Sohn Abjatars, eure beiden Söhne, mit euch! (1. Könige 1.42) 28 Siehe, ich will bei den Furten in der Wüste verziehen, bis Botschaft von euch kommt, um mich zu benachrichtigen. 29 Also brachten Zadok und Abjatar die Lade Gottes wieder nach Jerusalem zurück und verblieben daselbst. 30 David aber stieg den Ölberg hinan, barfuß und mit verhülltem Haupt; und er weinte, während er hinaufging; auch alles Volk, das bei ihm war, ein jeder hatte das Haupt verhüllt, und sie weinten im Gehen. 31 Und als man David anzeigte, daß Ahitophel mit Absalom verschworen sei, sprach David: HERR, mache doch den Rat Ahitophels zur Torheit! 32 Als aber David auf die Höhe kam, wo man Gott anzubeten pflegte, siehe, da begegnete ihm Husai, der Architer, mit zerrissenem Rock und Erde auf seinem Haupt. 33 Und David sprach zu ihm: Wenn du mit mir gehst, wirst du mir eine Last sein; 34 wenn du aber in die Stadt zurückkehrst und zu Absalom sprichst: «Ich will dein Knecht sein, o König; wie ich bisher deines Vaters Knecht war, so will ich nun dein Knecht sein» so kannst du mir den Rat Ahitophels vereiteln! (2. Samuel 17.7) 35 Sind nicht die Priester Zadok und Abjatar bei dir, also daß du alles, was du aus des Königs Hause vernimmst, den Priestern Zadok und Abjatar anzeigen kannst? 36 Siehe, ihre beiden Söhne sind dort bei ihnen: Ahimaaz, Zadoks, und Jonatan, Abjatars Sohn; durch dieselben könnt ihr mir alles berichten, was ihr vernehmt. (2. Samuel 17.15-17) 37 So begab sich denn Davids Freund Husai in die Stadt; Absalom aber kam auch nach Jerusalem. (1. Chronik 27.33)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.