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2. Samuel - Kapitel 14

Joabs Ränkespiel und Absaloms Rückkehr

1 Als aber Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß des Königs Herz sich zu Absalom neigte, 2 sandte er hin gen Tekoa und ließ ein kluges Weib von dort holen und sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, sondern stelle dich wie ein Weib, das lange Zeit um einen Toten Leid getragen hat. 3 Dann sollst du zum König hineingehen und mit ihm reden so und so. Und Joab legte die Worte in ihren Mund. 4 Als nun das Weib von Tekoa mit dem König reden wollte, fiel sie auf ihr Angesicht zur Erde, verneigte sich und sprach: Hilf mir, o König! 5 Der König aber sprach zu ihr: Was fehlt dir? Sie sprach: Wahrlich, ich bin eine Witwe, denn mein Mann ist gestorben! 6 Und deine Magd hat zwei Söhne, die zankten miteinander auf dem Felde, und als ihnen niemand wehrte, schlug einer den andern und tötete ihn. 7 Und siehe, nun ist die ganze Verwandtschaft wider deine Magd und sagt: Gib den her, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er umgebracht hat, und daß wir auch den Erben vertilgen! Sie wollen also den Funken auslöschen, der mir noch übriggeblieben ist, daß meinem Mann kein Name und keine Nachkommenschaft auf Erden bleibe. (5. Mose 19.11-13) 8 Da sprach der König zum Weibe: Gehe heim, ich will deinetwegen Befehle geben! 9 Da sprach das Weib von Tekoa zum König: Auf mir sei die Schuld und auf meines Vaters Haus; der König aber und sein Thron seien unschuldig! 10 Der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, so soll er dich nicht mehr angreifen! 11 Sie sprach: Der König gedenke doch an den HERRN, deinen Gott, daß der Bluträcher nicht noch mehr Unheil anrichte und daß man meinen Sohn nicht verderbe! Er sprach: So wahr der HERR lebt, es soll kein Haar von deinem Sohn auf die Erde fallen! (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd meinem Herrn, dem König, etwas sagen. Er aber sprach: Sag her! 13 Das Weib sprach: Warum hast du denn solches wider das Volk Gottes im Sinn? Und mit dem, was der König geredet, hat er sich selbst schuldig gesprochen, weil der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen zwar gewiß sterben und sind wie das Wasser, das in die Erde versiegt und welches man nicht wieder auffangen kann. Aber Gott will das Leben nicht hinwegnehmen, sondern sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm verstoßen bleibe. (Hesekiel 18.23) 15 Daß ich nun gekommen bin, mit meinem Herrn, dem König, solches zu reden, geschah deshalb, weil das Volk mir Angst machte; deine Magd aber dachte: Ich will doch mit dem König reden; vielleicht wird der König tun, was seine Magd sagt; 16 denn der König wird seine Magd erhören, daß er mich errette aus der Hand des Mannes, der mich samt meinem Sohn aus dem Erbe Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Meines Herrn, des Königs Wort wird mir ein Trost sein; denn mein Herr, der König, ist wie ein Engel Gottes, um Gutes und Böses anzuhören, darum sei der HERR, dein Gott, mit dir! (2. Samuel 19.28) 18 Der König antwortete und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch nicht, was ich dich frage! Das Weib sprach: Mein Herr, der König, sage an! 19 Der König sprach: Ist nicht Joabs Hand mit dir bei alledem? Das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr und König, es ist nicht möglich, weder zur Rechten noch zur Linken auszuweichen bei allem, was mein Herr, der König, sagt. Ja, dein Knecht Joab hat es mir befohlen, und er selbst hat alle diese Worte deiner Magd in den Mund gelegt. 20 Um der Sache ein anderes Aussehen zu geben, hat dein Knecht Joab so gehandelt; mein Herr ist so weise wie ein Engel Gottes, daß er alles auf Erden weiß! (2. Samuel 14.17) 21 Da sprach der König zu Joab: Siehe, ich habe diese Worte ausgesprochen; so gehe nun hin und hole den Jüngling Absalom zurück! 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht und verneigte sich und segnete den König und sprach: Heute merkt dein Knecht, daß ich vor deinen Augen Gnade gefunden habe, mein Herr und König, da der König tut, was sein Knecht sagt! 23 Also machte sich Joab auf und zog nach Geschur und brachte Absalom nach Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Laß ihn wieder in sein Haus gehen, und mein Angesicht soll er nicht sehen! Also ging Absalom wieder in sein Haus und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Aber in ganz Israel war kein Mann so schön und so berühmt wie Absalom. Von der Fußsohle bis zum Scheitel war kein Makel an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ (dies geschah nämlich zu Ende eines jeden Jahres, denn es war ihm zu schwer, also daß man es abscheren mußte), so wog sein Haupthaar zweihundert Schekel nach königlichem Gewicht. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, die hieß Tamar; die war ein Weib von schöner Gestalt. (2. Samuel 13.1) 28 Und Absalom blieb zwei Jahre lang zu Jerusalem, ohne daß er das Angesicht des Königs sah. 29 Dann aber sandte Absalom nach Joab, um ihn zum König zu schicken; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Er aber sandte noch einmal; dennoch wollte jener nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Habt ihr den Acker Joabs gesehen, der neben dem meinigen liegt und darauf er Gerste hat? Geht hin und zündet sie an! Da steckten die Knechte Absaloms das Stück Acker in Brand. 31 Da machte sich Joab auf und kam zu Absalom ins Haus und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Stück Acker in Brand gesteckt? 32 Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich sandte nach dir und ließ dir sagen: «Komm her, daß ich dich zum König sende und sagen lasse: Warum bin ich von Geschur gekommen? Es wäre mir besser, daß ich noch daselbst wäre!» So verschaffe nun, daß ich das Angesicht des Königs sehen darf! 33 Da ging Joab zum König hinein und sagte es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zum König und verneigte sich vor dem König mit dem Angesicht zur Erde; und der König küßte Absalom.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.